Der Fall "Arzou Ö" - Ein wegweisendes Urteil

Im Heimatland der Ermordeten würden sie
ihn jetzt auch stechen, aber nur zwei Mal,
mit einer Injektionsnadel in jede Armvene
und darüber würden dann drei Medikamente
gespritzt werden.

Welche Gnade für so ein "T..r."

Hi.
Wenn man es so sieht, dann hat er echt Glück, dass er die Tat hier begangen hat, und nicht im Heimatland der ermordeten Freundin.

lg
"Rosi" (Johannes)

Da würde es aber darauf ankommen, in welcher Bundesstaat er vors Gericht kommen würde.
 
@Reen

Da würde es aber darauf ankommen, in welcher Bundesstaat er vors Gericht kommen würde.

Hi.
Da hast du auch wieder recht.
Es sind ja immer weniger US-Bundesstaaten, die die Todesstrafe vollstrecken.
Was ich persönlich okay finde, da ich ein strikter Gegner der Todesstrafe bin--- auch wenn man vom emotionalen Standpunkt aus den Ruf nach der Todesstrafe bei vielen abscheulichen Verbrechen nachvollziehen kann.
Aber ein zivilisierter demokratischer Staat darf nicht töten.
Ist jedenfalls mein Standpunkt dazu.

lg
"Rosi" (Johannes)
 
@pb57

Ich bevorzuge Virginia oder Texas.

*lach*
Alles klar-- wenn ich richtig informiert bin, dann ist Texas der Bundesstaat der USA, der die Pole Position bei vollzogenen Todesurteilen hat?
Bush jr. war doch mal Gouverneur von Texas--- und hat hinrichten lassen, was das Zeug hält, nicht?

lg
"Rosi" (Johannes)
 
Hi.
Da hast du auch wieder recht.
Es sind ja immer weniger US-Bundesstaaten, die die Todesstrafe vollstrecken.
Was ich persönlich okay finde, da ich ein strikter Gegner der Todesstrafe bin--- auch wenn man vom emotionalen Standpunkt aus den Ruf nach der Todesstrafe bei vielen abscheulichen Verbrechen nachvollziehen kann.
Aber ein zivilisierter demokratischer Staat darf nicht töten.
Ist jedenfalls mein Standpunkt dazu.

lg
"Rosi" (Johannes)

Der Mensch, der Staat, darf sich nicht auf das Niveau des Verbrechers hinab begeben.
 
Der Staat, der Souverän entscheidet
in den USA alleine über die ultimative
Strafe, z.B. du kannst nicht Gouverneur
oder Senator in Texas werden, wenn du
gegen die Todesstrafe, oder für Abtreibung
bist.
 
@pb57

Der Staat, der Souverän entscheidet
in den USA alleine über die ultimative
Strafe, z.B. du kannst nicht Gouverneur
oder Senator in Texas werden, wenn du
gegen die Todesstrafe, oder für Abtreibung
bist.

Das ist (leider) richtig.
So sehr ich die USA schätze-- bei Themen wie Abtreibung und vor allem Todesstrafe haben sie irgendwie ne "Wilder-Westen-Mentalität."

lg
"Rosi" (Johannes)
 
@pb57

Im Heimatland der Ermordeten würden sie
ihn jetzt auch stechen, aber nur zwei Mal,
mit einer Injektionsnadel in jede Armvene
und darüber würden dann drei Medikamente
gespritzt werden.

Welche Gnade für so ein "T..r."

Vielleicht sollte man den Wiesbadener Richter vor ein US-Gericht stellen???

lg
"Rosi" (Johannes)
 
@pb57

Lag Wiesbaden nicht früher
in der US-Besatzungszone?

Damit liegst du richtig.
Ergo: Man muss einfach nur wieder vorübergehend die alten Besatzungsgrenzen einführen, und schon können die Amis sich diesen Richter mal vorknöpfen.
Das verhindert dann vielleicht, dass es in Zukunft solche absurden Urteile wie die des Wiesbadener Richters gibt.

Ich fasse es noch immer nicht: Der Junge befand sich nach Ansicht dieses Richters-- der sein Staatsexamen ganz offensichtlich in einer weltfremden "Multikulti-Schwärmer"-Fakultät gemacht hat -- in einer "psychischen Zwangslage aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft."

So eine Urteilsbegründung im Deutschland des Jahres 2014!
Kein Wunder, dass es mit der Integration von Muslimen an manchen Stellen hapert.
Solche Richter leisten dazu kräftig Beihilfe.

lg
"Rosi"(Johannes)
 
Last edited:
Erinnert mich sehr an den Fall einer
oralen, vaginalen und analen Vergewaltigung
einer 9-jährigen durch zwei Rotationseuropäer
,
der Haftrichter hat sie unter Meldeauflagen
frei gelassen, weil ihr mutmaßlicher IQ bei 50
lag, natürlich waren die beiden Vögel gleich
wieder in ihrer Heimat, wo sie selbstverständlich
von ihren Sippen versteckt werden.

btw: Die Neunjährige befindet sich seit dem
"Vorfall" in einer psychiatrischen Klinik und
hat mittlerweile vier Suizidversuche
unternommen.
 
@pb57

Erinnert mich sehr an den Fall einer
oralen, vaginalen und analen Vergewaltigung
einer 9-jährigen durch zwei Rotationseuropäer
,
der Haftrichter hat sie unter Meldeauflagen
frei gelassen, weil ihr mutmaßlicher IQ bei 50
lag, natürlich waren die beiden Vögel gleich
wieder in ihrer Heimat, wo sie selbstverständlich
von ihren Sippen versteckt werden.

btw: Die Neunjährige befindet sich seit dem
"Vorfall" in einer psychiatrischen Klinik und
hat mittlerweile vier Suizidversuche
unternommen.

"Rotationseuropäer"-- das ist ganz stark! Das hab ich wirklich noch nie gehört.
Damit hast du mein Vokabular erweitert.

Auch ne schlimme Sache, die du da schilderst.

lg
"Rosi" (Johannes)
 
Last edited:
Rotationseuropäer ist die offizielle
Umschreibung für Sinti und Roma,
POLITICAL CORRECTNESS.
 
In Siebenbürgen nennen wir sie
Ziehanka und schärfen die Sense.

Siebenbürgen, süße Heimat,
Land unserer Väter & Ahnen.
 
@PB57

Zu deinen Ps 38 & 39: "Political Correctness" ist eine Unsitte, die vor allem im Bereich der Sprache unglaubliche Stilblüten hervorbringt.
Ich gebe demnächst mal einige Beispiele aus deutschen Amtsstuben.

lg
"Rosi" (Johannes)
 
In NRW ist es der Polizei verboten die
Ethnie des Täters zu veröffentlichen.
 
@Gender-Speech!

Neue Straßenverkehrsordnung in NRW:
Der "Fußgänger" ist ersetzt durch "Zu Fuß gehende."
In § 26 ist nicht mehr von "Rollstuhlfahrern" die Rede, sondern von "Fahrende von Rollstühlen."

Da fliegt dir das Blech weg!
Das schaffen nur deutsche Amtsstuben....
Und die werden für diesen Schwachsinn sogar noch bezahlt! Und das nicht mal schlecht.

lg
"Rosi" (Johannes)
 
Last edited:
Heute Abend um 22:50
auf ARTE, die Fremde.

Nachhilfeunterricht für
unsere Gutmenschen.
 
@Steuerhinterziehung und Mord: Über die (Un)Verhältnismäßigkeit des deutschen Strafrechts

Ich habe das neulich bereits in der Diskussion um den Fall "Saint Uli Hoeneß" erwähnt: Es ist eine Besonderheit der deutschen Rechtsgeschichte und des deutschen Rechts, dass Eigentumsdelikte mitunter härter bestraft werden als Delikte wie Körperverletzung, oder gar Totschlag/Mord.
Da fährt ein Bürger, der Summen in der Höhe von Uli Hoeneß hinterzieht (28,5 Millionen) in aller Regel für 10 Jahre in den Knast.
Für einen Mord an 2 Menschen (die junge Frau, die Isa A. ermordete war schwanger) gibt es nur 15 Jahre.

Ach, der junge Muslim war durch seinen "kulturellen und religiösen Hintergrund" in einer "psychischen Zwangslage?"
Hätte das auch für einen Christen, einen Buddhisten, einen Juden oder Atheisten gegolten???
Wohl kaum.

lg
"Rosi" (Johannes)
 
Es gibt also doch eine Zweiklassenjustiz.

Ja. Hat es wahrscheinlich gegeben seit die ersten Höhlenmenschen das Bedürfnis nach "Recht" spürten und wird es wahrscheinlich noch so lange geben, bis die Menschheit sich von alle (positive wie negative) Diskrimination befreit hat.
 
Zweiklassenjustiz ist das Eine. Promis wie U.H. werden milder bestraft als No-Names, die dasselbe Vergehen/Verbrechen zu verantworten haben.

Der Strafmaßkatalog, der im Strafgesetzbuch steht, ist eine andere Sache. Tatsächlich sind die Fälle eklatant, dass Mord, Totschlag, aber vor allem Grausamkeiten, die nicht (bzw. grad noch nicht) zum Tode des Opfers geführt haben den Tätern mildere Strafen einbringen, als vergleichweise harmlose Untaten, wie besonders Wilderei.
 
Das Wilderei relativ gesehen härter bestraft wird, datiert wohl noch aus der Zeit als das Wild (und das Recht es zu jagen) exklusiv dem König oder eine andere hochrangige Person zustand.

Es gibt viele Sachen, die man mal überarbeiten sollte.

In CH wurde die Anpassung des Scheidungsrechts (hat ja nichts mit dem Strafrecht zu tun, aber es ist zeichnend für die Mentalität der Gesetzgeber und Juristen, meine ich) erst 1995 in angriff genommen, 1998 wurde es angenommen, 2000 trat es in Kraft.

"Neu ist vor allem, dass sowohl die Scheidungsvoraussetzungen als auch die Scheidungsfolgen grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet sind. Die Scheidung ist auf gemeinsames Begehren zulässig. Weiter sieht das neue Gesetz vor, dass nach vierjährigem Getrenntleben jeder Ehegatte einseitig beim Gericht die Scheidung verlangen kann.

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hängt neu nicht mehr von Schuld und Schuldlosigkeit, sondern von objektiven Kriterien wie Aufgabenteilung während der Ehe, Dauer der Ehe, Alter und Gesundheit der Ehegatten, Einkommen und Vermögen sowie anderen objektiven Voraussetzungen ab.

Ziel des neuen Gesetzes ist ferner, das Kindeswohl bestmöglichst zu wahren. Sowohl Scheidungs- wie Konkubinatseltern können unter bestimmten Voraussetzungen neu gemeinsam die elterliche Sorge ausüben."

In Deutschland wurde das Schuldprinzip in 1977 aufgehoben, in NL in 1971. Bis 1971 konnte man sich in NL nur scheiden lassen wegen: Gefängnisstrafe von länger als vier Jahr, körperliche Misshandlung, Untreue oder wenn eine der Partner so verschwenderisch war, dass er bevormundet werden musste. Weshalb in NL bis 1971 die meiste Ehen wegen Untreue geschieden wurden, weil man dies seit 1883 nicht mehr beweisen musste, sondern ein Bekenntnis (wobei es schon ratsam war eine dritte Person, die auch bereit war zu bekennen, an der Hand zu haben) genügte.

Bei zu viele (Straf)Gesetze ist der Einfluss von alten Bräuche und der Kirche noch (viel zu) deutlich nachweisbar.
 
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