Verbotene Story

Rex schrieb im Thread wg. der Kritiken:
......nutzen, wohingegen andere fordern, man solle doch auch deutsche Moralvorstellungen und deutsche Rechtssprechung hier uebernehmen, wenn es zum Beispiel um die Altersgrenze in den Stories geht (Amerikanische Auffassung ist es nun mal, dass selbst bei Inzest-Geschichten die handelnden Personen mindestens 18 sein muessen) ....

Ist vielleicht deshalb schon witzig, da auch in den USA die meisten Kinder mit 18 aus dem Haus sind. Danach kann man wohl Konsens voraussetzen. Aber auch für Sexualakte unter Konsens gibt es ganz widersprüchliche Gesetze in den USA.
Ein sog. ‚age of consent’ fuer Sex gibt es in allen US-Staaten, meistens 16 Jahre und wenn dann einer über diesem Alter mit jemand unter diesem Alter Sex hat, dann nennt sich das ‚statuatory rape’ (auch wenn es consensual Sex ist). Dabei sollte ich noch erwaehnen, dass das Alter fuer consent sex sogar in 4 Staaten unter 16 liegt:

- Colorado 15
- Hawaii 14
- Pennsylvania 14
- South Carolina 15
 
Verbote

Habe noch einen Vorschlag zu machen, wie Literotica sich konsequenter den amerikanischen Gesetzen anpassen sollte und in Zukunft den Autoren untersagen sollte, die folgenden Tatbestände in Geschichten zu nennen:

Indiana und Wyoming
Minderjährige dürfen weder zum Onanieren verleitet, noch angestiftet werde. Das gilt bis zum 21. Lebensjahr. Frauen dürfen sich nicht gegenseitig masturbieren.

Missouri:
In St. Louis darf die Feuerwehr Frauen nur dann aus brennenden Häusern retten, wenn sie vollständig bekleidet sind.

Alabama:
Männer dürfen ihre Ehefrauen nur mit einem Stock prügeln, dessen Durchmesser nicht größer ist als der ihres Daumens.

Alaska:
In Fairbanks dürfen es Bewohner nicht zulassen, dass sich Elche auf offener Straße paaren.

Arkansas:
Flirten in der Öffentlichkeit in Little Rock = 30 Tage Gefängnis

Florida:
Ledige, geschiedene und verwitwete Frauen dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht Fallschirm springen.

Idaho:
In Coeur d'Alene steht Sex im Auto unter Strafe, Polizisten, die die "Täter" ertappen, müssen vor der Festnahme jedoch hupen und dann 3 Minuten warten.

Kansas:
In Wichita ist die Misshandlung der Schwiegermutter kein Grund zur Scheidung.

Kentucky:
Frauen dürfen nicht im Badeanzug auf die Straße - es sei denn, sie wiegen weniger als 42 bzw. mehr als 92 Kilo, oder sie sind bewaffnet.

Massachusetts:
In Salem dürfen selbst verheiratete Paare nicht nackt in Mietwohnungen schlafen.

Nebraska:
In Hastings müssen Ehepartner beim Sex Nachthemden tragen.


North Carolina:
Paare dürfen nur dann in einem Hotelzimmer schlafen, wenn die Betten einen Mindestabstand von 60 Zentimetern haben.

Ohio:
In Oxford dürfen sich Frauen nicht vor Bildern, die Männer zeigen, ausziehen.

Oregon:
In Willowdale dürfen Ehemänner beim Sex nicht fluchen.

Texas:
In San Antonio ist der Gebrauch von Augen und Händen beim Flirten illegal.

Utah:
In Tremonton ist Sex im Notarztwagen während eines Rettungseinsatzes verboten.

Virginia:
In Lebanon dürfen Männer ihre Ehefrau nicht per Fußtritt aus dem Bett befördern.

Washington D. C.:
Sex ist nur in der Missionarsstellung erlaubt, alle anderen Positionen stehen unter Strafe.

Und zum Schluß:
Das absolute Highlight:
Wisconsin:
In Connorsville dürfen Männer nicht ihr Gewehr abfeuern, während ihre Partnerin einen Orgasmus hat....... Immerhin, mal ein sehr sinnvolles Gesetz!
 
Hochzeit unter 18 in den USA

Habe einen interessanten Artikel aus der ‚Neuen Züricher Zeitung’ gelesen:


Mindestalter für Eheschließungen: in Nevada:
Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung ist 18 Jahre. Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer Eltern oder des Vormundes. Die Zustimmung kann bei der Beantragung der Heiratserlaubnis (marriage license) persönlich erteilt werden oder schriftlich als eidesstattliche Erklärung. Die Zustimmungserklärung muß das Geburtsdatum des Minderjährigen und das Verwandschaftsverhältnis zu dem Zustimmenden enthalten. Für Personen unter 16 Jahren ist zusätzlich die Genehmigung zur Eheschließung vom Bezirksgericht (District Court) in Nevada einzuholen. Ist möglich, wenn das Mädchen die Geschlechtsreife erlangt hat. Eheschließungen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades sind im Staat Nevada nicht zulässig.

Eheschließung in Utah:
Das gesetzliche (Mindest-)Heiratsalter ohne Einverständnis der Eltern ist auf 18 Jahre festgelegt; als Altersnachweis reicht der Führerschein (mit Lichtbild) aus.
Antragsteller im Alter zwischen 14 und 17 Jahren müssen eine amtlich beglaubigte Kopie ihrer Geburtsurkunde vorweisen und von einem Elternteil begleitet werden. Der Bürobedienstete vor Ort erkennt eine unterschriebene und notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern nur an, wenn dazu das Formblatt verwendet wurde, das vom County Clerk Office/Marriage Department zur Verfügung gestellt wird und auch nur dort erhältlich ist. Ein unterschriebenes Formblatt wird grundsätzlich anerkannt.
.....Es ist bekannt, dass in Utah viele Mitglieder fundamentalistischer Abspaltungen der mormonischen Kirche weiterhin in Polygamie leben und arrangierte Verheiratungen junger Mädchen mit meist älteren Kirchenmitgliedern praktiziert werden.
Obwohl die Polygamie in Utah derzeit illegal ist und mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden kann, leben nach Schätzungen nicht weniger als 50‘000 Personen in polygamen Gemeinschaften. In den letzten Jahren wurde ihre Lebensweise in Utah jedoch zunehmend zum Thema; mehrere Frauen, die aus polygamen Clans geflohen waren, sagen gegen ihre Ehemänner aus. Einige waren mit fünfzehn Jahren zur Eheschliessung gezwungen worden. Nicht selten nehmen ältere Männer Nichten als Frauen und begehen Inzest.
Nun will die Staatsanwaltschaft in Utah, welche die Gesetzesverstösse viele Jahre toleriert hat, härter durchgreifen.
Vor allem minderjährige Frauen sollen vor erzwungenen Eheschliessungen geschützt werden, wie die NZZ berichtet. Dem Parlament des Mormonenstaates liegt ein Gesetz vor, wonach Polygamisten, die minderjährige Mädchen heiraten, oder religiöse Führer, die solche Ehen arrangieren, mit bis zu fünfzehn Jahren Gefängnis bestraft werden.
Die Mormonen-Bewegung hat offiziell die Vielehe verurteilt, aber es gibt fundamentalistische Splittergruppen, die (meist in entlegenen Orten abseits der Überlandstrassen) die Praxis weiterführen. Nur die erste Eheschliessung wird staatlich registriert; die weiteren werden in in privaten Zeremonien vorgenommen. Die meisten Polygamisten scheuen die Öffentlichkeit.
Der Generalstaatsanwalt Mark Shurtleff, Autor der Gesetzesvorlage, bezeichnet die Praxis der erzwungenen Verheiratung als Kindsmissbrauch. Polygame Mormonen werfen dagegen der Staatsanwaltschaft vor, sie als religiöse Gemeinschaft zu verfolgen. Der republikanische Gouverneur von Utah, Mike Leavitt, der selbst aus einer polygamen Familie stammt, hat mehrfach die Meinung geäussert, die Vielweiberei sei als Institution durch die Religionsfreiheit geschützt.
Wie die NZZ schreibt, wird die Polygamie zunehmend in Utahs reicher Oberschicht praktiziert. Ein Bankier liess für seine 10 Frauen und 28 Kinder eine Villa mit 37 Zimmern und 32 Badezimmern in Form eines Propellers bauen.
So ist die "Church of Jesus Christ of Latter-day Saints" bis heute stark. Der Gouverneur, zwei Senatoren und drei Kongressabgeordnete sind Mormonen, 90 Prozent der gesetzgebenden Versammlung und 90 Prozent aller Bürgermeister ebenso. Nicht zuletzt deswegen tut man sich schwer, die Polygamie zu verbieten.
 
Odilie said:
Habe noch einen Vorschlag zu machen, wie Literotica sich konsequenter den amerikanischen Gesetzen anpassen sollte und in Zukunft den Autoren untersagen sollte, die folgenden Tatbestände in Geschichten zu nennen:

Indiana und Wyoming
Minderjährige dürfen weder zum Onanieren verleitet, noch angestiftet werde. Das gilt bis zum 21. Lebensjahr. Frauen dürfen sich nicht gegenseitig masturbieren.

Missouri:
In St. Louis darf die Feuerwehr Frauen nur dann aus brennenden Häusern retten, wenn sie vollständig bekleidet sind.

Alabama:
Männer dürfen ihre Ehefrauen nur mit einem Stock prügeln, dessen Durchmesser nicht größer ist als der ihres Daumens.

Alaska:
In Fairbanks dürfen es Bewohner nicht zulassen, dass sich Elche auf offener Straße paaren.

Arkansas:
Flirten in der Öffentlichkeit in Little Rock = 30 Tage Gefängnis

Florida:
Ledige, geschiedene und verwitwete Frauen dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht Fallschirm springen.

Idaho:
In Coeur d'Alene steht Sex im Auto unter Strafe, Polizisten, die die "Täter" ertappen, müssen vor der Festnahme jedoch hupen und dann 3 Minuten warten.

Kansas:
In Wichita ist die Misshandlung der Schwiegermutter kein Grund zur Scheidung.

Kentucky:
Frauen dürfen nicht im Badeanzug auf die Straße - es sei denn, sie wiegen weniger als 42 bzw. mehr als 92 Kilo, oder sie sind bewaffnet.

Massachusetts:
In Salem dürfen selbst verheiratete Paare nicht nackt in Mietwohnungen schlafen.

Nebraska:
In Hastings müssen Ehepartner beim Sex Nachthemden tragen.


North Carolina:
Paare dürfen nur dann in einem Hotelzimmer schlafen, wenn die Betten einen Mindestabstand von 60 Zentimetern haben.

Ohio:
In Oxford dürfen sich Frauen nicht vor Bildern, die Männer zeigen, ausziehen.

Oregon:
In Willowdale dürfen Ehemänner beim Sex nicht fluchen.

Texas:
In San Antonio ist der Gebrauch von Augen und Händen beim Flirten illegal.

Utah:
In Tremonton ist Sex im Notarztwagen während eines Rettungseinsatzes verboten.

Virginia:
In Lebanon dürfen Männer ihre Ehefrau nicht per Fußtritt aus dem Bett befördern.

Washington D. C.:
Sex ist nur in der Missionarsstellung erlaubt, alle anderen Positionen stehen unter Strafe.

Und zum Schluß:
Das absolute Highlight:
Wisconsin:
In Connorsville dürfen Männer nicht ihr Gewehr abfeuern, während ihre Partnerin einen Orgasmus hat....... Immerhin, mal ein sehr sinnvolles Gesetz!
Das

"In Coeur d'Alene steht Sex im Auto unter Strafe, Polizisten, die die "Täter" ertappen, müssen vor der Festnahme jedoch hupen und dann 3 Minuten warten."

gefällt mir am besten, vom Belustigungsfaktor her.

Ansonsten ist die Aufzählung wohl die reine Kastratrophe !
 
Ich frage mich, wie die in San Antonio flirten, so ohne Augen und Haende. :D
 
Wenn es nicht so traurig wäre... Garantiert leben da jede Menge Leute, die absolut von der Korrektheit der einzelnen Gesetze überzeugt sind.

:D
Gruselige Vorstellung!
 
nun ich bin ja keiner der rechtsfachleute hier, aber kann mal jemand den hintergrund solcher gesetze aufklaeren? ich kann mir nicht vorstellen, dass die meisten davon wirklich aktiv ueberwacht und eingehalten werden...

abgesehen davon gibt es nicht nur in den usa veraltete oder unsinnige gesetze... als ich in prag gewohnt habe gab es da so einen fall von einem vergewaltiger der als er endlich festgenommen wurde nicht wegen vergewaltigung angezeigt werden konnte - er hat naemlich gewusst dass laut tschechischem gesetz anal- und oralverkehr nicht als sex gelten und dementsprechend wenn er nur das macht es offiziell keine vergewaltigung ist.
 
Recht-sprechung

Ein interessantes Urteil von gestern:
Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Inzests

Zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Geschlechtsverkehrs mit seiner Schwester ist der 28 Jahre alte Patrick S. aus Zwenkau bei Leipzig verurteilt worden. Seine mitangeklagte Schwester, die 21jährige Susan K., wird nach der Entscheidung des Leipziger Amtsgerichts ein Jahr unter Betreuung und Aufsicht des Jugendamts gestellt. Das Geschwisterpaar hat vier gemeinsame Kinder. Der in Leipzig geborene Patrick S. war im Alter von vier Jahren zur Adoption freigegeben worden und lebte jahrelang in Potsdam. Erst im Jahr 2000 gelang es ihm, seine leibliche Mutter ausfindig zu machen. Dabei traf er zum ersten Mal auch seine damals 16jährige Schwester Susan. Nach dem Tod der Mutter im Jahr 2001 lebten die Geschwister allein zusammen, und es entwickelte sich eine Liebesbeziehung. In den folgenden Jahren kamen ein Sohn und drei Töchter zur Welt. Die Verteidiger des Geschwisterpaares hatten jeweils Freispruch gefordert. Sie kündigten an, den Paragraphen 173 des Strafgesetzbuchs vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen zu wollen. Aus ihrer Sicht ist der Inzest-Paragraph, der den Beischlaf zwischen Verwandten unter Strafe stellt, ein historisches Relikt. Er sei ebenso überholt wie die bereits abgeschafften Straftatbestände des Ehebruchs und der Homosexualität.

Jetzt kommt der Wahnsinn dieser Rechtsprechnung ans Tageslicht:

Der Paragraph 173 stellt nur (!!!!) den Beischlaf unter Strafe, nicht die Zeugung eines Kindes! Damit kommen wir zur Beweisführung und dies müsste für alle jetzigen und zukünftigen Juristen von Interesse sein. Die Verletzung des § 173 kann nur nachgewiesen werden, durch Beweis. Dies kann aber nur die eidesstattliche Erklärung eines Augenzeugen sein oder das Geständnis eines der Beschuldigten. Da es wohl in den aller seltensten Fällen dazu einen Augenzeugen geben wird, bleibt nur das Geständnis. Patrik S. hat diesen Fehler gemacht, seine Tat gegenüber gewissenlosen Reportern einer Zeitung und später ohne Anwalt gegenüber der Staatsanwaltschaft einzugestehen. Hätte es nicht gestanden, wäre ihm, trotz der gezeugten Kinder, die Tat nicht nachzuweisen gewesen.

Eine zitierte Psychologin sagt dazu:
„Pflegen Bruder und Schwester eine Partnerschaft, in der es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, können sie das ein Leben lang unbehelligt tun. Sie können sogar Kinder zeugen, ohne dass sie dafür belangt werden können, es sei denn, es kann ihnen der Beischlaf nachgewiesen werden. Gehen Kinder etwa durch eine künstliche Befruchtung hervor, ist das nicht strafbar. Susan K. und Patrick S. werden nicht dafür bestraft, dass sie Kinder in die Welt gesetzt haben. Sie werden dafür bestraft, dass sie Geschlechtsverkehr miteinander hatten.“

Das für mich Entsetzliche an der Geschichte ist die Tatsache, dass eine Familie zerstört wird – drei Kinder sind der Mutter weggenommen worden, nur eines, das letzte, darf sie behalten. Wahnsinn!
 
Odilie said:
Rex schrieb im Thread wg. der Kritiken:
......nutzen, wohingegen andere fordern, man solle doch auch deutsche Moralvorstellungen und deutsche Rechtssprechung hier uebernehmen, wenn es zum Beispiel um die Altersgrenze in den Stories geht (Amerikanische Auffassung ist es nun mal, dass selbst bei Inzest-Geschichten die handelnden Personen mindestens 18 sein muessen) ....

Ist vielleicht deshalb schon witzig, da auch in den USA die meisten Kinder mit 18 aus dem Haus sind. Danach kann man wohl Konsens voraussetzen. Aber auch für Sexualakte unter Konsens gibt es ganz widersprüchliche Gesetze in den USA.
Ein sog. ‚age of consent’ fuer Sex gibt es in allen US-Staaten, meistens 16 Jahre und wenn dann einer über diesem Alter mit jemand unter diesem Alter Sex hat, dann nennt sich das ‚statuatory rape’ (auch wenn es consensual Sex ist). Dabei sollte ich noch erwaehnen, dass das Alter fuer consent sex sogar in 4 Staaten unter 16 liegt:

- Colorado 15
- Hawaii 14
- Pennsylvania 14
- South Carolina 15

Es gibt noch mehr Staaten..
Frankreich 15
Dänemark 15
Polen 15

In Irland darfst Du eine 15-jährige heiraten, in Indien werden schon 10 jährige verheiratet.
 
Ich habe gerade gelesen, dass Heinrich der Loewe eine 12jaehrige ehelichte
 
Heinrich der Löwe

Rex1960 said:
Ich habe gerade gelesen, dass Heinrich der Loewe eine 12jaehrige ehelichte

Heinrich der Löwe wurde vermutlich 1129 als einziger Sohn von Heinrich dem Stolzen und Gertrud von Sachsen geboren. Als Geburtsort wird Altdorf bei Ravensburg nördlich des Bodensees vermutet. Bereits 1142 erhielt Heinrich der Löwe als Minderjähriger die beiden bedeutenden Herzogtümer Bayern und Sachsen.
Im Jahr 1148 heiratete Heinrich Clementia von Zähringen, die vermutl. 1135 geboren worden ist, also 13 Jahre alt war und die als nicht unbeträchtliche Mitgift die Burg und Herrschaft Badenweiler in Schwaben in die Ehe einbrachte. Von den drei Kindern aus dieser Ehe starben Heinrich und Richenza schon im Kindesalter, die Tochter Gertrud heiratete später Knut, den König von Dänemark.
1162 trennte sich Heinrich nach 14 Jahren Ehe von seiner Frau Clementia. Als offizieller Grund für die Trennung wurde eine zu nahe Verwandtschaft der beiden Eheleute angegeben. Wenn man jedoch die verwandtschaftlichen Beziehungen anderer Paare des damaligen Hochadels betrachtet, so kann dies nur ein Vorwand gewesen sein. Es wird vermutet, daß Friedrich I. Barbarossa ein Ende der Ehe und damit auch eine Beendigung der für ihn gefährlichen Verbindung zwischen Welfen und Zähringern wollte

Am 1.2.1168 heiratete Heinrich, vierzigjährig, was damls als alt galt, im Dom zu Minden seine zweite Frau Mathilde, geb. Plantagenet (1156-1189) die erst 12 Jahre alte Tochter des Königs von England Heinrich Il.. Mathilde war eine Schwester von Richard Löwenherz.
Diese Heirat begründete die enge Verbindung der Welfen mit dem englischen Könighaus, so daß im 19. Jahrhundert sogar die Könige (bzw. der Kurfürst) von Hannover gleichzeitig auch Könige von Großbritannien waren.
Heinrich und Mathilde hatten eine Tochter und vier Söhne, Richenza, Heinrich, Lothar, Otto und Wilhelm. Otto wurde später Kaiser Otto IV.,

Der heutige Rechtsbegriff "Mündigkeit zur Ehe" ist auf die rechtlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse des Mittelalters nur bedingt anwendbar. Mündig im Sinne einer uneingeschränkten Rechts- und Handlungsfähigkeit war im Mittelalter nur der freie Mann, der über ein "Haus" (Eigentum, Familie, Gesinde) Schutz ausübte. Daraus ergibt sich, dass z. B. weder der erwachsene Sohn eines Freien im modernen Sinn mündig war, so lange er im Haus des Vaters lebte, noch der Unfreie einer Grundherrschaft, auch wenn er ein eigenes Haus und eine Familie hatte, weil er prinzipiell dem Schutz des Herrn unterstand. Frauen, auch die freien, waren eigentlich nie im modernen Sinn mündig, da sie entweder dem Schutz des Vaters, oder wenn dieser verstorben war eines Bruders, und nach der Heirat dem Schutz des Ehemannes unterstanden
Das Waffenfähigkeitsalter der freien Jung-Männer wurde in den Volks- oder Stammesrechten festgelegt. Es variiert im frühen Mittelalter je nach Recht zwischen 12 und 15 Jahren. Das frühe Wehrhaftigkeitsalter der frühmittelalterlichen Volks- oder Stammesrechte orientiert sich offenbar an der Geschlechtsreife. Diese bestimmte auch das Heiratsfähigkeitsalter und damit - für die Männer - den Zeitpunkt, zu dem sie ein eigenes "Haus" gründen konnten. Eheschließungen erfolgten oft früh; 16 Jahre bei Männern, 14 Jahre bei Frauen, auch jünger war keine Seltenheit. Heiratsfähig war ein Mädchen grundsätzlich nach Eintreten der ersten Monatsregel. Das Mittelalter bedeutete eben - geringes Heiratsalter, zahlreiche Kinder, geringe Lebenserwartung mit durchschnittlich 30 Jahren.

Heinrich der Löwe hatte übrigens als Souvenir, einen richtigen Löwen vom Kreuzzug mit nach Braunschweig zurückgebracht. Die Kratzspuren am Tor des Braunschweiger Doms sollen von diesem Löwen sein.
 
Odilie said:
Ich habe Lust zu streiten.
Ich behaupte, in der Literatur gelten andere Regeln, als im wirklichen Leben. Erst recht in der erotischen Literatur. Eine Regel, dass in der Literatur alle Protagonisten erst ab 18 sexuelle Gefühle ausleben dürfen, hat es nie gegeben.
Ich bin eine Libertine und denke, für Literatur, ob Lyrik oder Prosa, darf es überhaupt keine Regeln geben. Die Freiheit des Denkens zu Papier zu bringen. Was im realen Leben als sexueller Missbrauch Minderjähriger oder Zwangsprostitution gilt, ist, wenn man die Bestseller und Klassiker genau analysiert, in der erotischen Literatur Gang und Gäbe.
Man muss sich auch fragen, warum dies so ist. Ist es nicht so, dass die Verführung einer Oma unendlich langweiliger ist, als die Verführung eines Mädchens. Jeder kann auch schnell feststellen, dass hier bei Literotica die Geschichten in der Rubrik Inzest doppelt und dreimal soviel angeklickt werden, wie Geschichten in anderen Kategorien. Deswegen habe ich in dem Thread Klassiker der erotischen Literatur auch die 3 Bücher De Sades eingefügt, weil sie einfach dazu gehören.
Wäre gespannt auf die Reaktionen.
Ich bin Deiner Meinung, dass es für Literatur keine Regeln gibt. Ist eine Kunstform und will daher gerade auch an Tabus rühren.
Allerdings heißt das nicht, dass Verläge verpflichtet sind, solche Literatur zu veröffentlichen. Und genauso ist Literotica nicht verpflichtet, alle erotischen Geschichten anzunehmen und zu veröffentlichen. Wären sie staatlich sähe das (vielleicht) anders aus, aber so dürfen die Betreiber dieser Seite entscheiden, was sie hier haben wollen und was nicht.
 
Diese ganze Diskussion besteht ja aus mehreren Teilen.

Zum Einen, das zeigen die langen Listen von Odilie, gibt es hier in den USA einen grossen Unterschied zwischen formaler, juristischer Theorie und gelebter Praxis.

Darueber laesst sich trefflich streiten, man kann auch haehmisch schmunzeln, fest steht jedoch, dass es diesen Unterschied in allen Gesellschaften, zu allen Zeiten, also auch in Deutschland gegeben hat und gibt. Auch dort gibt es trotz Strafgesetzbuch Menschen, die sich erst darum scheren, wenn sie denn erwischt und abgeurteilt werden.

Zum Anderen, geht es darum, dass hier ein Website-Betreiber LITEROTICA, ein privatrechtliches Unternehmen, sich nun einmal bestimmten Regeln unterwirft, diese veroeffentlicht und nun erwartet, dass sich alle, die ganz zu Anfang "JA" zu diesen Regeln gesagt haben, auch daran halten. Weil einige dies nicht tun, gibt es Stress.


Wenn irgendjemand in meinem Auto mitfaehrt und waehrend der Fahrt meint, sich eine Zigarette anstecken zu muessen, dann werde ich ihn hoeflich darauf aufmerksam machen, dass er wohl beim Einsteigen das "Bitte nicht rauchen" uebersehen hat (bewusst oder unbewusst). Wenn er dann entweder weiterraucht oder aber die Kippe aus dem Fenster wirft, dann werde ich anhalten und hoeflich darum bitten, doch fuerderhin zu Fuss die Reise fortzusetzen. Aber eine stundenlange Diskussion darueber, dass in anderen Autos geraucht werden darf und dass er ja schon 18 sein und rauchen duerfe, und seine Eltern ihm schon mit 15 erlaubt haben zu rauchen, wuerde ich in meinem Auto nicht fuehren. Und es ist mir auch voellig egal, dass in bestimmten Kreisen zu bestimmten Zeiten das Rauchen einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert hat.

Der entscheidende Punkt dabei ist, das es sich um mein Auto handelt. Ich stelle die Regeln auf und wer mitfahren will, hat sich dran zu halten. Punkt

Ich rauche uebrigens selbst, nur nicht im Haus und nicht im Auto
 
An dieser Stelle an alle Kinder:

Also Kinder, rauchen ist schädlich !!! Das solltet ihr auf keinen Fall nachmachen !!!

Ach sooo - Kinder dürfen ja nicht hier sein. :D
 
Odilie said:
Der heutige Rechtsbegriff "Mündigkeit zur Ehe" ist auf die rechtlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse des Mittelalters nur bedingt anwendbar...

Die fuer mich auch interessante Frage in diesem ganzen Zusammenhang ist die nach der Herkunft unserer heutigen a) Rechtsauffassung und b) Moralvorstellung.
Beides hat sich doch im Laufe der Zeit veraendert. Wir hatten das vor Monaten an anderer Stelle schon mal diskutiert, allerdings unter religioesem Gesichtspunkt, wenn ich mich recht erinnere.

Die Welfen unter Heinrich dem Loewen waren, glaube ich, Vertreter der (rechtsrheinischen) salischen Rechtsordnung, was wiederum bedeutet, dass hier noch alte germanische Rechtsauffassung vertreten wurde, waehrend Heinrich's grosse Widersacher, die Staufer, der roemischen Rechtstradition nachfolgten, die hauptsaechlich links des Rheins und suedlich der Donau praktiziert wurde. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
 
Rex1960 said:
Die fuer mich auch interessante Frage in diesem ganzen Zusammenhang ist die nach der Herkunft unserer heutigen a) Rechtsauffassung und b) Moralvorstellung.
Beides hat sich doch im Laufe der Zeit veraendert. Wir hatten das vor Monaten an anderer Stelle schon mal diskutiert, allerdings unter religioesem Gesichtspunkt, wenn ich mich recht erinnere.

Die Welfen unter Heinrich dem Loewen waren, glaube ich, Vertreter der (rechtsrheinischen) salischen Rechtsordnung, was wiederum bedeutet, dass hier noch alte germanische Rechtsauffassung vertreten wurde, waehrend Heinrich's grosse Widersacher, die Staufer, der roemischen Rechtstradition nachfolgten, die hauptsaechlich links des Rheins und suedlich der Donau praktiziert wurde. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

also von meinen Standpunkt kann ich bezogen auf das deutsche Recht nur sagen: Viele Lebenssachverhalte werden mit Generalklauseln abgehandelt. Das bekannte Treu und Glaube ist der Klassiker. Mit solchen Genralklauseln ist es einerseits möglich, unheimlich viele Situationen abzudecken, allerdings bieten sie auch böse Einfalltore: Bei den Nazis galt auch das BGB wie wir es kennen und sie haben recht wenig daran rumgefuscht. Die Richter wurden nur dazu angehalten, Gesetze unter nationalsozialistischen Stnadpunkten zu handhaben. Und das war es.

In meinen Propädeutikum wurden wir auf das Buch Furchtbare Richter aufmerksam gemacht. Habe gerade mal bei Amazon geschaut und werde es wohl bestellen.
 
Last edited:
Weenieschnitzel said:
In meinen Propädeutikum wurden wir auf das Buch Furchtbare Richter aufmerksam gemacht. Habe gerade mal bei Amazon geschaut und werde es wohl bestellen.

Ich lese jeden Abend ein ganz bestimmtes Buch, das aus mehreren Buechern besteht.
Im Moment bin ich gerade beim "Buch der Richter". Auch ganz interessant.
 
Rex1960 said:
Ich lese jeden Abend ein ganz bestimmtes Buch, das aus mehreren Buechern besteht.
Im Moment bin ich gerade beim "Buch der Richter". Auch ganz interessant.

Und hat der Gesamtband eine gemeinsame Überschrift?
 
Weenieschnitzel said:
Und hat der Gesamtband eine gemeinsame Überschrift?
Ja natuerlich. Das Buch der Richter ist Teil des Alten Testaments.
Die wohl bekannteste Geschichte daraus ist die von Samson und Delila
 
Rex1960 said:
Ich lese jeden Abend ein ganz bestimmtes Buch, das aus mehreren Buechern besteht.
Im Moment bin ich gerade beim "Buch der Richter". Auch ganz interessant.
Ich komme leider nicht jeden Abend dazu :( Deshalb bin ich erst bei Sodom. Ist aber sehr interessant, besonders, wie die sexuelle Dinge erwähnen.
 
Rex1960 said:
Die fuer mich auch interessante Frage in diesem ganzen Zusammenhang ist die nach der Herkunft unserer heutigen a) Rechtsauffassung und b) Moralvorstellung.
Beides hat sich doch im Laufe der Zeit veraendert. Wir hatten das vor Monaten an anderer Stelle schon mal diskutiert, allerdings unter religioesem Gesichtspunkt, wenn ich mich recht erinnere.

Die Welfen unter Heinrich dem Loewen waren, glaube ich, Vertreter der (rechtsrheinischen) salischen Rechtsordnung, was wiederum bedeutet, dass hier noch alte germanische Rechtsauffassung vertreten wurde, waehrend Heinrich's grosse Widersacher, die Staufer, der roemischen Rechtstradition nachfolgten, die hauptsaechlich links des Rheins und suedlich der Donau praktiziert wurde. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


Hier ein kurzer ! Ausflug in die Rechtswelt des Mittelalters.

In der Fränkischen Zeit, vor der Jahrtausendwende, traten die Germanen als staatsbildende Völkerschaften in die Weltpolitik ein. Es kam zur Rechtsetzung und zu Rechtsaufzeichnungen in lateinischer Sprache.
Neben das Volks- oder Stammesrecht, die ‚leges barbarorum’ (ein Spottname aus späterer Zeit, zu Deutsch: Gesetze der Fremden, der Ungebildeten), trat das Königsrecht. Dessen Sammlungen bezeichnete man wegen ihrer Einteilung in "Capitula" als Kapitularien.
Die ‚leges barbarorum’ und die ‚Kapitularien’ zählen zu den ältesten Aufzeichnungen deutschen Rechts. Das früheste volksrechtliche Schriftstück ist die ‚Lex Salica’, das Recht der salischen Franken. Es dürfte in merowingischer Zeit zwischen 507 und 511 entstanden sein.
Weitere ‚leges’ sind zum Beispiel die Lex Saxonum, die Lex Thuringorum und die Lex Baiuvariorum.
Die Lex Baiuvariorum, die um 740 in der Regierungszeit des bayerischen Herzogs Odilo entstanden sein dürfte, überliefert das bayerische Volksrecht. In ihr finden sich erstmals allgemeine Rechtssätze, die über die Aufzählung von Einzelfällen hinausgehen sowie eine Ordnung des Rechtsstoffes nach sachlichen Gesichtspunkten.
Aberglaube und zauberische Vorstellungen waren auch in der fränkischen Zeit im Recht integriert. Doch wurden heidnische Formen nach und nach christianisiert. So wurde der Eid nicht mehr auf Waffen, Eidring, Haselstab oder in umhaselter Schwurstätte erklärt, sondern auf den Reliquienbehälter eines Heiligen oder auf das Evangelium abgelegt.
Mit dem aufkommenden Christentum vertraute man darauf, dass die Wahrheit selbst die Kraft hat, sich durchzusetzen, weil die Ordnung der Welt eine gerechte und wahre ist. Vor allem Feuer und Wasser hielt man für geeignet, das richtige Urteil zu weisen.

Die Gottesurteile entstanden. Diese Urteile liefen nach einem genau festgelegten kirchlichen Ritual ab. Sie wurden zum Beispiel herbeigeführt durch Kesselfang oder Eisenprobe oder Pflugscharengang. Dafür musste der Beweispflichtige eine Sache aus einem Kessel mit siedendem Öl oder Wasser holen oder ein glühendes Eisenstück mit bloßer Hand tragen oder neun glühende Pflugscharen barfuss überschreiten. Blieben Hand und Fuß unverletzt oder verheilten die Wunden schnell, war der geforderte Unschuldsbeweis erbracht.
Auf der Grundlage der Gesetzgebung und der Rechtsprechung der Landesherrn entwickelten sich nach der Jahrtausendwende in den entstehenden Landesherrschaften, den späteren Territorialstaaten, Landrechte. Sie traten an die Stelle ehemaliger Stammesrechte. Neben den Landrechten entstanden in den vielen Städten die Stadtrechte, die auf Rechtsetzung und Gerichtsbarkeit der Stadtherren beruhten. Sie waren vom Recht des Landes verschieden und unabhängig und ihre Geltung war auf das Stadtgebiet begrenzt.
Zu den gebietlichen Rechtskreisen traten die Personenbezogenen. Es waren die Lehensrechte, die Dienstrechte und die Hofrechte der Adligen.
Zwar hat sich im späten Mittelalter die Gesetzgebungsmacht des Kaisers endgültig durchgesetzt: In seiner Person sah man das Gesetz verkörpert. Er war jedermanns Richter "über Hals und Hand". Doch beschränkte sich die Reichsgesetzgebung des Mittelalters fast ausschließlich auf die Reichsverfassung, die Beziehungen zwischen Kirche und Staat.

Der älteste Reichslandfriede ist der Heinrichs IV. von 1103. Von den zahlreichen weiteren ist der Mainzer Reichslandfriede Friedrichs II. von 1235 besonders hervorzuheben.
Er ist nicht nur das erste Gesetz, das in deutscher Sprache verkündet wurde. Da er erstmals versuchte, eine Grundordnung für Staat und Gesellschaft aufzustellen, kann der Mainzer Reichslandfriede auch als erste deutsche Verfassung gelten. Neben der Regulierung und der Begrenzung des Fehderechts, finden sich Bestimmungen über den Schutz der Kirche, die Handhabung der königlichen Hoheitsrechte, zum Beispiel des Zoll- und Münzrechts, über die Organisation und die Ausübung der Gerichtsbarkeit, die Verhängung der Reichsacht und über die Errichtung eines von König und Kaiser unabhängigen Reichshofgerichts.
Im ausgehenden 12. und während des 13. Jahrhunderts ging man wieder in stärkerem Maße dazu über, bislang ungeschriebenes Gewohnheitsrecht aufzuschreiben. Es entstanden die Rechtsbücher des Mittelalters.
Die Rechtsbücher waren private Aufzeichnungen, die das in grösseren Rechtszonen geltende Recht anschaulich überlieferten. Besondere Bedeutung kam dem ältesten und mit Abstand wichtigsten deutschen Rechtsbuch. dem um 1225 von Ritter Eike von Repgow verfassten ‚Sachsenspiegel’ zu.
Der ‚Sachsenspiegel’ stellt das sächsische Land- und Lehensrecht umfassend dar. In seinem landrechtlichen Teil finden sich sowohl Privat-, Straf- als auch Verfahrens- und Staatsrecht.
Für den süddeutschen Raum entsprach dem Sachsenspiegel der ‚Schwabenspiegel’, der Ende des 13. Jahrhunderts von einem Geistlichen in Augsburg verfasst wurde. Der ‚Schwabenspiegel’ baut auf dem Sachsenspiegel auf, beruht aber im wesentlichen auf der Lex Baiuvariorum, fränkischen Kapitularien und enthält auch römischrechtliche Anleihen.
Als ‚Rezeption’ wird dann die allmähliche Übernahme römischen Rechts in Deutschland bezeichnet. Ihre Anfänge reichen zurück in das 12. Jahrhundert, verstärkten sich im ausgehenden Mittelalter und erreichten zu Beginn der Neuzeit ihren Höhepunkt. Das kirchlich gesetzte kanonische Recht erleichterte diese Entwicklung.
Übernommen wurde nicht die Gesamtheit des römischen Rechts, sondern nur die Rechtssammlung des Kaisers Justinian, das ‚Corpus iuris’. Dies bezeichnete man als die ‚Rezeption’.
Ausgangspunkt für die ‚Rezeption’ war das Wiederaufleben des römischen Rechts in der wissenschaftlichen Forschung. Auf den berühmten Universitäten Oberitaliens, Bologna, Padua u.a., wurde das römische Recht wissenschaftlich bearbeitet. Die Rechtswissenschaft entstand.

Der Vorgang der Rezeption lag wesentlich bei den Gerichten. Das gerichtliche Verfahren wurde zunehmend von Juristen beherrscht, die das ihnen bekannte römische Recht vortrugen. Schon 1495 bestimmte die Reichskammergerichtsordnung, dass die Urteiler zur Hälfte gelernte Juristen und zum anderen Teil Adelige sein sollten. Zu richten war "nach des reichsgemeinen rechten", wozu vor allem das römische Recht gehörte.

Gemeint war aber immer ’männliches’ Recht.
Über die Rechtsentwickung für Frauen in den deutschen Länder schreibt Marianne Weber, dass keine einzige Spur darauf hindeutet, dass der Frau im germanischen Recht oder Sitte jemals eine bevorzugte Stelle zugewiesen worden wäre.
Die Gattin war dem Manne gegenüber rechtlich nicht Person, sondern Sache, dass durch Kauf begründete Rechtsverhältnis - Kaufpreis (mundium oder mut genannt - wie das römische manus) war ein Gewalt-, nicht ein Schutzverhältnis. Der Mann konnte seine Ehefrau töten, verschenken, verleihen, verkaufen und letztwillig vererben. Auch Kindern gegenüber hatte die Frau ebenso wie in römischen Recht, keine Rechte.

Im Mittelalter gewann die Frau gewisse Persönlichkeitsrechte, soweit sie mit der Autorität des Mannes in der Familie vereinbar erschienen. Der wichtigste Punkt dabei war aber, dass der Heiratszwang verschwand, die Kirche forderte rechtlich die Einwilligung der Braut und damit erhielt sie (der verwandtschaftliche moralische Zwang blieb aber bestehen) das erste Selbstbestimmungsrecht gegenüber dem Vormund. Vom 11. Jahrhundert an durfte auch eine unverheiratete volljährige und selbständige Frau (lt. Sachsenspiegel) ihr Vermögen selbst verwalten und im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abschließen, sie erhielt aber nicht die Selbständigkeit vor Gericht und bei Veräußerungen von Liegenschaften bedurfte sie ebenfalls ihres Vormundes. Diese persönlichen Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit von Frauen wurden in Schleswig-Holstein und Hannover erst 1869, in Hamburg 1871 und in Wismar 1875 ausdrücklich aufgehoben.

Dem Mann wurde bei den Burgundern bei Zustimmung seiner Verwandtschaft polygamische Verbindungen rechtlich erlaubt, wenn er die Kosten zu tragen vermochte. Dies traf vor allem bei den Fürsten und Vornehmen zu. Die fränkischen Herrscher hatten gleichzeitig mehrere Ehefrauen und Karl der Große hatte nacheinander acht legitime Gattinnen und zusätzlich viele Konkubinen. Die jüngste auch wieder 12. Einen ,,Ehebruch' des Mannes gab es ursprünglich überhaupt nicht und als Verletzung der Rechte der Frau erst im späteren Recht nur dann, wenn die Konkubine förmlich ins Haus und in die Hausgemeinschaft, in welche sie nicht gehörte, aufgenommen wurde. Nicht legitime Kinder konnten vom Mann den legitimen gleichgestellt werden, d.h. sie konnten erbberechtigt sein, mit den ehelichen erzogen werden; ausschlaggebend dafür war ausschließlich der Wille des Vaters.

Die Ehefrau aber blieb unter der ,,la main bournie`` (= Ehevogtei) ihres Gatten, die das Recht der Züchtigung einschloß.
Der Mann war ihr Herr, dem sie unbedingten Gehorsam schuldete, auch fehlte ihm nicht das obligate Züchtigungsrecht. Die Frau stand ,,unter der Zuchtrute ihres Gatten"; für bestimmte Vergehen durfte er sie ,,mit Ruten und Peitschen scharf schlagen", für andere ,,mäßige Züchtigungen" anwenden; auch durfte er sie einsperren und falls sie ihn verliess, mit Gewalt zu ihren ehelichen Pflichten zurückführen. Die Ehefrau selbst konnte ursprünglich überhaupt keine strafbaren Handlungen begehen.
So will das Stadtrechtsbuch Rupprechts von Freising aus dem Jahre 1328 den Gattenmörder nur dann bestraft sehen, wenn er sein Eheweib "unverdientermassen" totgeschlagen hat.
Oft mischte sich die weltliche Justiz auch gar nicht erst ein. "Was ein Mann mit seiner Hausfrau zu handeln hat, dahin gehört kein weltlich Gericht, nur geistliche Busse", bestimmte ein Passauer Rechtsbuch des späten Mittelalters. Und in Breslau mußte im 14. Jahrhundert ein wegen Grausamkeit verklagter Gatte geloben, seine Ehehälfte "nur noch mit Ruthen zu züchtigen und zu strafen, wie es ziemlich ist und einem Biedermann zusteht nach Treu und
Glauben"
Auch kirchenrechtlich war das Schlagen der Frau sanktioniert. Denn nicht
nur war es die ‚communis opino’ der Moraltheologen noch in der Neuzeit, dass es rechtlich bloss einen "Gewalthaber" in der Familie gebe, nämlich der Vater, sondern man hatte das Peitschen der Ehefrau auch kanonisch verbrieft und hiess dieses Recht des Mannes in vollem Umfang für gut (vgl. Bartsch; auch Grupp, "Kulturgeschichte des Mittelalters", Bd. IV, 1907-1925). Zwang doch noch das ‚Corpus Juris Canonici’, das bis 1918 gültige Gesetzbuch der Catholica, die Frau, ihrem Gatten überallhin zu folgen, er durfte ihr Gelübde für unwirksam erklären, konnte sie schlagen, einsperren, binden und fasten lassen.

Bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 01.01.1900 gab es
das ursprüngliche Recht des Ehemannes, die Frau zu züchtigen, wie
Gewalt in der Ehe davor hieß. Danach wurde dies zwar abgeschafft,
wurde aber rechtlich nicht verfolgt.

Erst mit den neuen Gesetzen der letzten 10 Jahre, zur ‚Gewalt in der Ehe’, wird die rechtliche Verfolgung vorgeschrieben.
 
Rex1960 said:
Ja natuerlich. Das Buch der Richter ist Teil des Alten Testaments.
Die wohl bekannteste Geschichte daraus ist die von Samson und Delila


David hat an Gott geglaubt und Gott war mit ihm.
Trotzdem hat er eine Frau so geil gefunden, dass er ihren Ehemann, seinen treuen Feldhauptmann, auf hinterlistige Art töten liess um seine Frau zu besteigen.
Die Bibel verschweigt das nicht.
Moses hat den Scheidebrief eingeführt, er war aber auch der erste, der ihn selbst benutzt hat!!!
Auch das verschweigt die Bibel nicht.
Und David, wie auch Mose, haben Vergebung und Gnade gefunden.

Und Salomo, Davids Sohn, der den Tempel von Jerusalem gebaut hat, war der (wahrscheinlich) sexhungrigste König der Bibel. nach der Schrift hatte er 365 Frauen in seinem Harem, heisst, jeden Tag eine andere zwischen den Schenkeln. Und, egal, ob sie Israelitinnen waren, oder anderen Göttern dienten, er hat sie alle im Bett gehabt.
Trotzdem wurde er in der Bibel deshalb nie verurteilt.
Die Bibel berichtet ausführlich darüber.

Schöner Sex wurde in der Bibel noch nie (!) veruteilt. Ich empfehle das ‚Hohelied Salamos’. Der wohl schönste erotische Text in der Bibel.
u.a.:Gleich dem Granatapfel, wo er aufgesprungen ist,
leuchten deine Schläfen hinter dem Schleier hervor.
Sechzig sind der Königinnen
und der Nebenfrauen achtzig,
unzählbar die Schar der Mädchen.


Die Bibel hat so herrliche Widersprüchlichkeiten. Ich schreibe gerade an einer Geschichte, einer christlichen Sekte mitten in Deutschland, die in beneidenswerter Weise die Bibel sehr menschlich auslegt.

Aber nochmal zurück zum sechsten Gebot:
Mathäus 19,6: Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!
Mt 19,9*: Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn wegen Hurerei, und heiratet eine andere, der bricht die Ehe.
Mt 5,27f: Ihr habt gehört, dass gesagt ist: »Du sollst nicht ehebrechen.« Ich aber sage euch: Wer eine Frau ansieht, sie zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen.

Schon die Rabbinen hatten ein Ehescheidungsproblem

Dies bezog sich auf Moses Scheidungsregel (5. Mose 24,1): „ ...ein Mann heiratet und findet dann etwas an der Frau, das ihm zuwider ist, stellt ihr eine Scheidungsurkunde aus und schickt sie weg." Die Konservativen verstehen die Redewendung „das ihm zuwider ist" streng moralisch als Unzucht, während die Liberalen sie in alle möglichen Richtungen ausdehnen: Lässt die Frau die Suppe anbrennen, hat sie Mund- oder Körpergeruch, hat sie nicht genügend Kinder geboren, oder ist sie mittlerweile hässlich geworden, was immer der Mann an ihr findet, dass ihm nicht gefällt, er darf sie entlassen. Will man diese menschenverachtende Scheidungspraxis verstehen, muss man sich das Rechtsempfinden jener Zeit bewusst machen: Die Frau galt als Besitz des Mannes. Wenn er ihr einen Scheidebrief ausstellte, trennte er sich lediglich von einem Besitz, so wie man heute Altkleider in einen Plastiksack steckt. Männer hatten dieses Dokument nicht nötig. Sie konnten sich beliebig oft verheiraten.
Ein Scheidebrief hatte etwa folgenden Wortlaut: „An dem und dem Tag und an dem und dem Ort habe ich aus freiem Entschluss und aus freiem Willen und ohne jeden Zwang dich verabschiedet, entlassen und verstoßen, dich, die du vordem mein Weib gewesen bist. Und jetzt verstoße ich dich, so dass du frei und dein selbst mächtig bist zu gehen, um dich zu verheiraten an jeden beliebigen Mann, und niemand soll es dir wehren von diesem Tage an bis in die Ewigkeit. Siehe, du bist erlaubt jedermann, und dies soll dir meinerseits sein das Schriftstück der Verstoßung und das Dokument der Scheidung und der Brief der Entlassung nach dem Gesetz Moses und Israels" (Strack-Billerbeck I, 311f.).
Bei Licht besehen, war der Scheidebrief, so wie er zur Zeit Jesu eingesetzt wurde, nichts weiter als ein Mittel, mit dem ein Mann seine Frau bequem loswerden konnte. Von einem Rabbi wird berichtet, dass er hundert Ehefrauen gehabt hat. Natürlich nicht zur gleichen Zeit, das wäre gegen die Ordnung, aber eine nach der anderen. Der Scheidebrief legitimierte sein Verhalten.
Auf Apostel Paulus ist hinzuweisen, der in 1. Kor. 7, 15 schreibt: „Wenn aber der ungläubige Teil auf der Trennung besteht, dann gebt ihn frei. In diesem Fall ist der christliche Teil, Mann oder Frau, nicht an die Ehe gebunden. Gott hat euch zu einem Leben in Frieden berufen.
Ein jüdisches religiöses Gericht, dass sich natürlich auf das alte Testament beruft, kann einen Ehemann dazu zwingen, sich von seiner Frau zu scheiden, wenn es dazu berechtigte Gründe gibt, wie z.B.
· die Partner weigern sich, miteinander Geschlechtsverkehr zu haben
· der Mann kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach
· der Mann/ die Frau ist untreu
· der Mann schlägt seine Frau gewohnheitsmässig ohne Grund
· die Frau leidet an einer abstossenden Krankheit
Ein Ehemann darf sich von seiner Frau scheiden lassen, eine Frau darf die Initiative zur Scheidung nicht ergreifen.
Und alles beruft sich auf die Bibel.


Interessant auch noch:
5 Mose 25,5-12 5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Söhne, so soll seine Witwe nicht die Frau eines Mannes aus einer andern Sippe werden, sondern ihr Schwager soll zu ihr gehen und sie zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe schließen. 6 Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll gelten als der Sohn seines verstorbenen Bruders, damit dessen Name nicht ausgetilgt werde aus Israel. 7
Hier wurden die Erbfolgegesetze festgesetzt, nach denen dem Bruder nicht nur erlaubt, sondern sogar von ihm verlangt wurde, die Witwe seines Bruders zusätzlich zur Frau zu nehmen. Die Nachkommen dieser Ehe bekommen das Erbe des verstorbenen Bruders und nicht sein eigenes Erbe.
 
Schwierig...

Ich will Euch offen antworten.
Ich hatte meinen ersten Sex mit 16 und es war wundervoll!!
Ist es eine übersteigerte Political Corectness, die uns langsam dazu zwingt, zu glauben, Junges und Mädchen dürfen an Sex erst mit dem 18ten Geburtstag denken. Ich will Verbrechen, die an Minderjährige geschen nicht kleinreden, aber seid ihr wirklich so weltfremd zu glauben, aller Sex dieser Erde geschieht erst mit 18 oder gar wie die katholische Kirche fordert, in der Ehe.

Ich schliess mich dir da voll an.
Ich liebe auch Verbrechen und das Drama.Klar denke ich auch das die Teilnehmer schon unter 18 sein sollten....

soweit ich weiss sind die Lit-Regeln dass jeder in der Story mindestens 18 sein muss - wie ja schon gesagt wurde... Klar entspricht das nicht der Realitaet und so, aber ich nehme an es muss halt Gesetze geben, irgendeine Altersgrenze muss halt sein... Sonst taucht irgendwann doch Kinderporno auf...

Was die Geschichte selbst angeht, so kann hier keiner wirklich was dagegen tun, das muss an die obersten Chefs berichtet werden - aber soweit ich gehoert habe bringt selbst das nicht immer so schnell was.

Aber dir muss ich auch zustimmen...Es gibt viele Leute die dann ueber den Strich gehen.

@all
Es ist sowieso schwierig Sachen zu verallgemeinern und damit meine ich auch die Regeln.So viele pro s und contra s hier.Und alle sind richtig, keine Frage.
Ich persoenlich finde dass,das ja oder nein,von 18 oder unter 18 von der Quatlitaet der Story und dem Thema der Story abhaengt.
Zb. Eine harte Story.Enkel fickt Oma...Ich komm zu der Story nicht ran aber der Titel sagt schon alles.Das muss net sein...Obwohl ich nicht vor Inzucht Geschichten zurueckschrecke ist der Altersunterschied schon krass und nicht attraktiv fuer mich...Das ist wert gesperrt zu werden.
Aber Protagonisten unter 18,sagen wir beide 17 oder 16 im Drama verwickelt,weicher oder harter Sex.Mit ketten,romantisch oder ohne Ketten.Ob nun Homosexuele oder Bruder und Schwester.Wenn beide unter 18 ist und im Fantasie berreich bleiben und in der Lit veroeffentlicht werden,ist das doch ok.
Ein anderer grosser Faktor den ich hier auch sehe,ist die Art und Weise wie sich viele Deutsche Schriftsteller in der Lit ausdruecken.In vielen Ecken und vorallendingen in der Inzucht Ecke ist die Wordwahl sagen wir abschreckend.Fast jede Story und ich sage euch fast jede kommt gut bei den Lesern an mit der richtigen oder mit einer eleganten Wortwahl.Sex ist elegant,sex ist genuss nicht tierisch.Wordwahl und Talent dominiert fast jedes Tabu.Bringst du es tierisch rueber und dann noch mit schlechten Deutsch hast du schlechte Karten.Und wirft schlechtes Licht auf das Thema selbst.Wenn jetzt viele Leute so schreiben und die leser sich beschweren und die Bosse Angst um ihre Seite haben muessen, werden dann demensprechend Regeln aufgestellt,ganz klar.Das Verhalten der Menschheit zwingt den Staat ihre Gesetze dementsprechend zu formen.Und das gilt auch oft in kleinen Berreichen. ;)

However...ist schwer zu verallgemeinern.Und die Lit hat leider ihre Regeln.
 
Last edited:
However...ist schwer zu verallgemeinern.Und die Lit hat leider ihre Regeln.

Hi Yamala. deine Aussage, dass LIT leider Regeln hat muß ich vehement widersprechen, LIT hat Gott sei Dank diese Regeln, wenn du dir mal die Zeit und Muße nimmst, hier durch ein paar Unterforen zu streifen, dann wirst du feststellen, dass es schon viele Versuche gab, die LIT Regeln aufzuweichen.
ICH BITTE DICH INSTÄNDIG: Finger weg davon.
Auch wenn es im R/L anders ist, die LIT Regeln besagen 18.
Punkt, Aus, Ende, Basta und Amen.
 
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