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Nein, sonst hätte ich das ja geschrieben.Und weil Du also die Eltern von der Verantwortung für den Medienkonsum ihrer sechsjährigen (!) Kinder freisprechen willst, redest Du staatlicher Zensur das Wort, die in- wie ausländische Filme im Namen des sogenannten "Jugendschutzes" verstümmelt ("kürzt"), so daß selbst Erwachsenen in Deuschland der Genuß ebendieser Filme in ihrer ursprünglichen Form vorenthalten wird?
Tatsächlich ist es so, daß auch durch die SPIO und ihre Juristenkommission (JK) man in Deutschland nicht einfach jeden Film "freigeben lassen" kann, wie Deine Ausführung nahelegt, sondern eine solche Prüfung einem entweder das Siegel "SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung" oder "SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich" einhandelt. Im ersteren Falle darf der Film nur an Erwachsene verkauft werden, aber immerhin im Handel offen ausgestellt werden (kein wesentlicher Unterschied zu "FSK ab 18"!), im letzteren Falle hingegen darf der Film nicht offen im Handel ausgestellt werden, sondern nur auf gezielte Nachfrage Erwachsener überhaupt "unter dem Ladentisch" verkauft werden (kein wesentlicher Unterschied zur Indizierung!). Und im einen wie im anderen Falle kann die Vergabe des SPIO/JK-Siegels mit Kürzungsauflagen, also einer Zensurforderung, versehen sein!
Und über alldem thront die BPjM, die jederzeit jedweden FSK- wie auch SPIO/JK-geprüften Film indizieren kann, womit seine gewinnbringende Verwertung so gut wie unmöglich wird! Und wenn mit einem Film so gut wie kein Geld mehr verdient werden kann, so kommt das einem mittelbaren Verbot gleich, denn wie sonst, wenn nicht durch dessen Bewerbung und Verbreitung sollten die Kosten für seine Herstellung überhaupt wieder eingespielt werden? Wovon sollten die Hersteller in Zukunft die Schauspieler, Kameraleute, Belichter, Kulissenbauer, Kostümbildner, Versicherer und sw. usf. bezahlen? Wer sollte angesichts dessen überhaupt Filme, die womöglich Gefahr laufen könnten, indiziert zu werden, herstellen? Wer wollte schon eine Wette auf seinen eigenen Bankrott eingehen?
Aus diesem Grund führt das FSK/SPIO/JK/BPjM-Unwesen nicht nur zur Zensur bestehender Filme, sondern verhindert sogar die Herstellung noch nicht bestehender Filme! Folglich wird durch jenes Unwesen in Deutschland also tatsächlich die Freiheit der Kunst eingeschränkt, denn die Herstellung von Filmen, die womöglich einer Indizierung oder vergleichbaren Einordnung durch die SPIO/JK zum Opfer fallen könnten, wird somit mittelbar unterbunden und in die Form bereits hergestellter Filme entweder vor ihrer Verbreitung (Vorzensur) oder eben danach (Nachzensur) von staatlicher Seite unmittelbar eingegriffen.
Und abgesehen davon können Filme (wie auch alle anderen Medien) in Deutschland auf Richterentscheid jederzeit "beschlagnahmt", d. h. also verboten, werden – trotz vorheriger "Prüfung" und "Freigabe" (ob zensiert oder nicht) durch das FSK/SPIO/JK/BPjM-Unwesen! (Die vorherige Prüfung und Besiegelung der Filme dient vor allem der rechtlichen Absicherung der Verleiher, die andernfalls nämlich im Falle einer Beschlagnahmung in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden könnten.)
Ein Beispiel für letzteres ist der US-amerikanische Horrorfilm Hostel 2, der durch die SPIO/JK nach Kürzung (Vorzensur!) das Siegel "strafrechtlich unbedenklich" erhalten hatte, aber dessen ungeachtet auf Richterentscheid des Amtsgerichts München bundesweit "beschlagnahmt", d.h. also verboten, wurde.
An Hostel 2 wird auch die ganze Widersinnigkeit dieses deutschen Zensur- und Verbotsfimmels deutlich, denn in Österreich, bekanntlich Nachbarland Deutschlands, ist die unzensierte Originalfassung des Films sowohl in den Kinos zu sehen gewesen wie auch als DVD im Handel erhältlich! Und ist dadurch nun die österreichische Jugend "gefährdet" oder gar verderbt worden?
Das sind Länder bzw. ehemalige Staaten – und Beispiele wofür jetzt genau?Siehe Sovietunion, Nordkorea, etc. Sollten genug Beispiele sein.
Ja, was hast Du denn geschrieben? Daß staatliche Zensur nicht die schlechteste Lösung sei, um zu verhindern, daß ein Sechsjähriger einen "harten Horrorfilm" (was auch immer Du darunter verstehen magst) zu sehen bekomme (siehe hier)! Was bedeutet das anderes, als daß Du die staatliche Zensur der elterlichen Verantwortungsübernahme für die Filme, die ihre sechsjährigen Kinder zu sehen bekommen, vorziehst?Nein, sonst hätte ich das ja geschrieben.
Nein kann man nicht, weil es sich bei meiner "sehr lange[n] Ausführung" tatsächlich um die Richtigstellung Deiner verharmlosenden und vor Halbwissen nur so strotzenden und irreführenden Darstellung handelt! Du zeichnetest schließlich das Bild, daß in Deutschland die große Freiheit für Filmschaffende herrsche, die sich nach Bedarf von der FSK oder eben SPIO ihre Filme "freigeben lassen" könnten, was tatsächlich jedoch ganz und gar nicht der Fall ist.Sehr lange Ausführung. Im Grunde kann man es aber darauf hinunterbrechen, dass es in Deutschland Gesetze gibt, was man in Filmen zeigen darf und was nicht, weil es gegen Gesetze verstößt.
Na dann sage es eben noch einmal! Entweder willst Du verstanden werden oder eben nicht. Ich weiß jedenfalls nicht, was durch die Nennung jener Länder bzw. ehemaliger Staaten Du nun bewiesen haben wolltest.Habe ich doch oben gesagt.
Sagt wer?Es ging um deine Aussage, dass Kunst nicht gefährlich seib kann.
Das ist ja der gängige Einwand, auf den ich oben bereits @bustyposer hinwies (s. hier). Den nun einfach nur zu wiederholen hat genau welchen Mehrwert?In der Gesellschaft scheint es aber weiterhin Vorbehalte zu geben, weil befürchtet wird, dass auch Kunst ihren Teil zur Meinungsbildung und damit letztlich auch zu Handlungen von Menschen beiträgt. Frei nach dem Satz:
Thoughts become ideas, become words, become action.
Lieber AudenDas ist ja der gängige Einwand, auf den ich oben bereits @bustyposer hinwies (s. hier). Den nun einfach nur zu wiederholen hat genau welchen Mehrwert?
Wie Du selber zugibst, ist ein solcher "Kausalzusammenhang" jedoch nicht nachweisbar, und da im (freiheitlichen) Rechtsstaat der Grundsatz gilt: in dubio pro reo, ist also ein Verbot oder überhaupt auch nur eine wie auch immer geartete Zensur von Kunst nicht gerechtfertigt.
Alles andere liefe letztlich auf Willkür hinaus, so daß bloße Vermutungen (an entscheidender Stelle) über eine wie auch immer geartete "Gefahr" genügten, um über Zulässigkeit und Unzulässigkeit, Zensur und Verbot zu entscheiden! Freilich, wenn sich die Fürsprecher dieser Willkür denn wenigstens in der Hinsicht ehrlich machten – aber nein, da wird sich hinter irgendwelchen abstrakten Normen des Strafrechts, dunklen Gefühlen und Befürchtungen vor "Normalisierung" (von was? Kunst?) und persönlichen Gewißheiten der "potenziell[en]" Gefahr verschanzt! Wie so oft reichen sich also auch hier Unehrlichkeit und Angst die Hand, wunderbares dt. LIT!
(Letzteres ist allerdings bemerkenswert, da auf dieser Seite vor allem pornographische Schriften verbreitet werden, die viele Leute auf dieser Welt wohl fraglos als "gefährlich" einstufen würden, weshalb jene Schriften mithin verboten und ihre Urheber also bestraft gehörten, siehe das historische Beispiel des Marquis de Sade, der in Abwesenheit zum Tode verurteilt wurde.)
Du hast nicht geschrieben, was Du "gemeint" hast mit "Normalisierung", insofern dürfte es nicht verwunderlich sein, wenn ich nicht "dahintergekommen" bin, oder bin ich, ohne es bemerkt zu haben, Dein Gedankenleser?Und ich kaufe es Dir nicht ab, dass Du tatsächlich nicht von selbst dahintergekommen bist, was ich wohl mit Normalisierung gemeint habe.
Wenn Du nicht dahintergekommen wärst, dann hättest Du keinen so abstrusen Vorschlag wie "Normalisierung der Kunst" impliziert, sondern die Frage ohne sinnlosen Gegenvorschlag gestellt.Du hast nicht geschrieben, was Du "gemeint" hast mit "Normalisierung", insofern dürfte es nicht verwunderlich sein, wenn ich nicht "dahintergekommen" bin, oder bin ich, ohne es bemerkt zu haben, Dein Gedankenleser?
Freilich, daß Du so ungehalten auf die bloße Nachfrage, was Du damit wohl gemeint haben könntest, antwortest, sagt wahrscheinlich bereits mehr aus, als das ursprünglich Gemeinte von Dir überhaupt hätte aussagen können.
Daraus geht allerdings nach wie vor nicht eindeutig hervor, ob Du diesen vorgeblichen Zusammenhang zwischen künstlerischer Darstellung eines "fiktiven" Geschehens und "Akzeptanz" desselben nun als gültig ansiehst oder nicht!Mit Normalisierung meine ich in diesem Fall, dass die Akzeptanz der (durchaus) fiktiven Darstellung von mit Kindern durchgeführten sexuellen Handlungen zu einer Akzeptanz der - zu recht verbotenen - Tat als solches führen könnte.
Die Frage, mit der ich aber gerade etwas hadere, ist, wie sich Fantasien, insbesondere aufgeschriebene und veröffentlichte, auf die „reale“ Welt auswirken (können).
Dazu kommt noch, daß Pornographie, zumindest nach deutscher Rechtsprechung, und Kunst einander ausschließen. Das sei angemerkt, um auch diese Abgrenzung klarzulegen.Obwohl es immer mehr Pornografie zu konsumieren gibt, mithin auch mehr gewalthaltige Pornografie, ging die Zahl der Vergewaltigungen (in Deutschland), dem verfügbaren Zahlenmaterial nach, seit Beginn der 2000er bis 2015 kontinuierlich zurück.
Das tut nichts zur Sache. Ich habe lediglich angeführt, dass ich die dahinterstehende Logik erkenne und daher verstehen kann, dass dieses Argument in solch einem Fall ins Feld geführt werden kann.Daraus geht allerdings nach wie vor nicht eindeutig hervor, ob Du diesen vorgeblichen Zusammenhang zwischen künstlerischer Darstellung eines "fiktiven" Geschehens und "Akzeptanz" desselben nun als gültig ansiehst oder nicht!
Falsch. Er bleibt damit lediglich eine Mutmassung - widerlegt ist er deswegen nicht, WEIL sich genausowenig beweisen lässt, dass Lolita KEINE Normalisierung beigeführt hat. Ausserdem stellt sich die Frage, ob eben Lolita nicht "einfach" ein Produkt seiner Zeit war.Wenn dem so wäre, dieser Zusammenhang also Gültigkeit besäße, so müßte ein zweifellos künstlerischer und überaus erfolgreicher Roman wie Vladimir Nabokovs Lolita also zu einer "Normalisierung", d. h. "Akzeptanz", des sexuellen Mißbrauchs minderjähriger Mädchen in den Ländern seines Erfolgs geführt haben. Eine solche "Normalisierung" ist – zumindest nach all dem zu urteilen, was ich diesbezüglich in den Ländern, in denen jener Roman so überaus erfolgreich war (und teils noch ist), seither mitbekommen habe – jedoch nicht der Fall, also kann jener logisch-kausale Zusammenhang tatsächlich nicht bestehen. Er ist damit widerlegt!
Ob ich pro Zensur bin oder nicht spielt in diesem Zusammenhang, wie bereits erwähnt, nicht die geringste Rolle. Dein Ehrlichkeitsanspruch (mir gegenüber) bleibt gewahrt, da ich Dich nicht anlüge, sondern Dir schlicht keine Antwort auf die Frage gebe (was nunmal nicht dasselbe ist).Falls Du dennoch den Glauben (?) an ihn nicht aufgeben wolltest, so bliebe Dir also nur auf seine logische oder kausale Beschreibung zu verzichten, womit er allerdings so ziemlich zu einer bloßen Vermutung oder eben Unterstellung herabsinken dürfte. Das wäre dann aber immerhin auch ehrlich!
Das ist ja der gängige Einwand, auf den ich oben bereits @bustyposer hinwies (s. hier). Den nun einfach nur zu wiederholen hat genau welchen Mehrwert?