Herr_Jemine
Silberrücken
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Das stimmt....§ 184 Verbreitung pornographischer Inhalte
(1) Wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3)1.
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
Aber tust du das? Nein
Erstens überlässt du nicht wissentlich Personen unter 18 solches Material.
Du bietest es allein dem Seitenbetreiber an, der kann es veröffentlichen, oder eben auch lassen.
Darüber zu diskutieren, ob eine Pornoseite, Pornos anbieten sollte, ist sowas von Sinnfrei.
Es gibt etliche Plattformen, die aufgrund deutschen Rechts in Deutschland gesperrt wurden.
Die Seiten gibt es aber trotzdem noch und es wird immer jemand einen Weg finden solche Seiten aufzurufen.
Diese ganze Gängelei führt wahrscheinlich dazu, dass man bald nur noch Anleitungen zum Teppichknüpfen im Internet findet.