Desperate Jurists

chris9 said:
Redest Du nicht gerade über den Palandt? Abkürzungen im Brox?
Diese Kurzkommentare sind ziemlich brutal...


Brox, sah im Treffen so aus:

Studen "X könnte einen Anspruch gegen V haben, dann kommt ne Abkürzung die ich nicht verstehen".......blabla.......dann wieder was ich nicht kenne.....bla bla
 
Weenieschnitzel said:
Brox, sah im Treffen so aus:

Studen "X könnte einen Anspruch gegen V haben, dann kommt ne Abkürzung die ich nicht verstehen".......blabla.......dann wieder was ich nicht kenne.....bla bla
Komisch. Mein Brox kommt größtenteils ohne Abkürzungen aus. Und wenn, dann sind's bekannte. Und wenn die unbekannt sind, dann steht vorne im Abkürzungsverzeichnis, was das bedeuten soll.

Ich habe gerade mal wieder eine Examensklausur zur Probe geschrieben. Strafrecht :( Aber die Klausur war eigentlich ok. Damit würde ich im Examen voll klarkommen. Raub/räuberische Erpressung, Straßengefährdung, wo ich noch keine Ahnung habe, "Abstiftung" und Rechtfertigungsgründe. Doch, mit sowas lässt es sich leben.
 
chris9 said:
Komisch. Mein Brox kommt größtenteils ohne Abkürzungen aus. Und wenn, dann sind's bekannte. Und wenn die unbekannt sind, dann steht vorne im Abkürzungsverzeichnis, was das bedeuten soll.

Ich habe gerade mal wieder eine Examensklausur zur Probe geschrieben. Strafrecht :( Aber die Klausur war eigentlich ok. Damit würde ich im Examen voll klarkommen. Raub/räuberische Erpressung, Straßengefährdung, wo ich noch keine Ahnung habe, "Abstiftung" und Rechtfertigungsgründe. Doch, mit sowas lässt es sich leben.

Was bitte ist eine "Abstiftung" :confused: Ich kenne "Anstiftung - aber "Abstiftung" ?
 
Dirty Talk said:
Was bitte ist eine "Abstiftung" :confused: Ich kenne "Anstiftung - aber "Abstiftung" ?

Als Abstiftung wird im Gegensatz zur Anstiftung der strafrechtlich relevante Vorgang bezeichnet, indem der Abstiftende den Täter davon überzeugt oder überredet, die Straftat nicht oder nur in abgeschwächter Form zu begehen.

Strafbarkeit des Abstiftenden

Grundsätzlich gilt der Abstiftende nach der herrschenden Auffassung als straffrei, da sich die Strafbarkeit wie bei der Anstiftung beurteilt. Gibt der vermeintliche Täter sein strafbares Vorhaben auf, so fehlt es schon an der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat. Damit muss auch der "Hintermann" (der Abstiftende) straflos sein. Verwirklicht der Straftäter zwar einen Straftatbestand, jedoch wegen des Zuraten des Hintermanns in abgeschwächter Weise (statt z.B. eines Diebstahls mit Waffen begeht er einen einfachen Diebstahl), so bleibt der Abstiftende regelmäßig ebenfalls straflos, da der "Vordermann" (der Täter) auch bei Begehung der schwerwiegenden Tat diese miterfüllt hätte und damit bereits zu der Tat entschlossen gewesen wäre (sog. "Omni modo facturus"). Im übrigen wird der Angriff auf die Rechtsordnung abgeschwächt, was mit Straffreiheit honoriert werden solle. Dennoch besteht darüber Streit. Teilweise soll dann jedoch zum schwächeren Delikt eine psychische Beihilfe vorliegen.




Nicht das Du auf den Gedanken kommst, ich wuesste das einfach so ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Abstiftung
 
chris9 said:
Komisch. Mein Brox kommt größtenteils ohne Abkürzungen aus. Und wenn, dann sind's bekannte. Und wenn die unbekannt sind, dann steht vorne im Abkürzungsverzeichnis, was das bedeuten soll.

Ich habe gerade mal wieder eine Examensklausur zur Probe geschrieben. Strafrecht :( Aber die Klausur war eigentlich ok. Damit würde ich im Examen voll klarkommen. Raub/räuberische Erpressung, Straßengefährdung, wo ich noch keine Ahnung habe, "Abstiftung" und Rechtfertigungsgründe. Doch, mit sowas lässt es sich leben.

ehrlich: I habe den Brox noch nie in der Hand gehalten.

Was den Test betrifft: Du weißt nicht was ein Rechtfertigungsgrund ist??? Selbst ich habe im Propädeutikum gelernt "Ein Verhalten ist dann strafbar, wenn es tatbestandsmäßig ist und kein Rechtfertigungsgrund vorliegt".

Die Probeklausur k.lingt eir ein Beitrag aus der 10/05 der JUS: Zwei Freunde wollen einen Juwelier zum Stoppen bringen, räumen den Wagen aus, ein Täter bleibt auf der Strasse zurück und der Juwelier nimmt die Verfolgung auf. Ist nur gekürzt, aber sehr praxisnah. ;)

Da hat jemand zuviel Fernsehen gesehen!
 
Last edited:
Rex1960 said:
Als Abstiftung wird im Gegensatz zur Anstiftung der strafrechtlich relevante Vorgang bezeichnet, indem der Abstiftende den Täter davon überzeugt oder überredet, die Straftat nicht oder nur in abgeschwächter Form zu begehen.

Strafbarkeit des Abstiftenden

Grundsätzlich gilt der Abstiftende nach der herrschenden Auffassung als straffrei, da sich die Strafbarkeit wie bei der Anstiftung beurteilt. Gibt der vermeintliche Täter sein strafbares Vorhaben auf, so fehlt es schon an der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat. Damit muss auch der "Hintermann" (der Abstiftende) straflos sein. Verwirklicht der Straftäter zwar einen Straftatbestand, jedoch wegen des Zuraten des Hintermanns in abgeschwächter Weise (statt z.B. eines Diebstahls mit Waffen begeht er einen einfachen Diebstahl), so bleibt der Abstiftende regelmäßig ebenfalls straflos, da der "Vordermann" (der Täter) auch bei Begehung der schwerwiegenden Tat diese miterfüllt hätte und damit bereits zu der Tat entschlossen gewesen wäre (sog. "Omni modo facturus"). Im übrigen wird der Angriff auf die Rechtsordnung abgeschwächt, was mit Straffreiheit honoriert werden solle. Dennoch besteht darüber Streit. Teilweise soll dann jedoch zum schwächeren Delikt eine psychische Beihilfe vorliegen.




Nicht das Du auf den Gedanken kommst, ich wuesste das einfach so ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Abstiftung

Auch wenn du es nachgelesen hast - Danke :rose:
 
Weenieschnitzel said:
ehrlich: I habe den Brox noch nie in der Hand gehalten.

Was den Test betrifft: Du weißt nicht was ein Rechtfertigungsgrund ist??? Selbst ich habe im Propädeutikum gelernt "Ein Verhalten ist dann strafbar, wenn es tatbestandsmäßig ist und kein Rechtfertigungsgrund vorliegt".

Die Probeklausur k.lingt eir ein Beitrag aus der 10/05 der JUS: Zwei Freunde wollen einen Juwelier zum Stoppen bringen, räumen den Wagen aus, ein Täter bleibt auf der Strasse zurück und der Juwelier nimmt die Verfolgung auf. Ist nur gekürzt, aber sehr praxisnah. ;)

Da hat jemand zuviel Fernsehen gesehen!
Natürlich weiß ich, was ein Rechtfertigungsgrund ist. Ich war mir bei § 315 b nicht mehr so sicher. Durchbrechen einer Polizeisperre. Ist immerhin auch schon 3 Jahre her, dass ich das gelernt habe.
 
Rex1960 said:
Als Abstiftung wird im Gegensatz zur Anstiftung der strafrechtlich relevante Vorgang bezeichnet, indem der Abstiftende den Täter davon überzeugt oder überredet, die Straftat nicht oder nur in abgeschwächter Form zu begehen.

Strafbarkeit des Abstiftenden

Grundsätzlich gilt der Abstiftende nach der herrschenden Auffassung als straffrei, da sich die Strafbarkeit wie bei der Anstiftung beurteilt. Gibt der vermeintliche Täter sein strafbares Vorhaben auf, so fehlt es schon an der vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat. Damit muss auch der "Hintermann" (der Abstiftende) straflos sein. Verwirklicht der Straftäter zwar einen Straftatbestand, jedoch wegen des Zuraten des Hintermanns in abgeschwächter Weise (statt z.B. eines Diebstahls mit Waffen begeht er einen einfachen Diebstahl), so bleibt der Abstiftende regelmäßig ebenfalls straflos, da der "Vordermann" (der Täter) auch bei Begehung der schwerwiegenden Tat diese miterfüllt hätte und damit bereits zu der Tat entschlossen gewesen wäre (sog. "Omni modo facturus"). Im übrigen wird der Angriff auf die Rechtsordnung abgeschwächt, was mit Straffreiheit honoriert werden solle. Dennoch besteht darüber Streit. Teilweise soll dann jedoch zum schwächeren Delikt eine psychische Beihilfe vorliegen.




Nicht das Du auf den Gedanken kommst, ich wuesste das einfach so ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Abstiftung
:nana: Ich habe den Teil richtig gemacht!
 
nur so, habe heute meinen ersten Titel für die Handbibliothek bestellt: "Die Anfängerklausur im BGB". Ja, nicht der Titelreißer, aber ein Anfang.Der Schönfelder zählt mal nicht.
 
Weenieschnitzel said:
also die Schmutzkampagne soll wohl so eine Art Übung für §24 StPO sein.
Wird eine Stelle frei?
Soll ich mit einer Konkurrentenklage dazwischenhauen? :D

Ich bin allerdings gegen Schmutz. Wenn schon, dann bitte schön alles sauber und korrekt ;)

Im Ernst: Mir ist es ziemlich egal, wer hier Moderator ist. So besonders viel scheinen die eh nicht zu tun :rolleyes:
 
chris9 said:
Wird eine Stelle frei?
Soll ich mit einer Konkurrentenklage dazwischenhauen? :D

Ich bin allerdings gegen Schmutz. Wenn schon, dann bitte schön alles sauber und korrekt ;)

Im Ernst: Mir ist es ziemlich egal, wer hier Moderator ist. So besonders viel scheinen die eh nicht zu tun :rolleyes:

also ich bin zuversichtlich, das dir umgehend die entsprechenden Informationen zugehen.

Das Problem ist: Die Auslegung der Rechtsnormen (hier Literotica-Regeln) wird halt sehr bizarr gesehen.

Faustregel: Die Regeln gelten doch nicht für mich (siehe Fall Nuggy).

Und Rechtsauslegung/Rechtsfortbildung, gelten natürlich nicht für die betroffenen, sondern sind angeblich Willkürakte des bösen Moderators etc.
 
Weenieschnitzel said:
also ich bin zuversichtlich, das dir umgehend die entsprechenden Informationen zugehen.

Das Problem ist: Die Auslegung der Rechtsnormen (hier Literotica-Regeln) wird halt sehr bizarr gesehen.

Faustregel: Die Regeln gelten doch nicht für mich (siehe Fall Nuggy).

Und Rechtsauslegung/Rechtsfortbildung, gelten natürlich nicht für die betroffenen, sondern sind angeblich Willkürakte des bösen Moderators etc.
Ich muesste eigentlich noch irgendwo meine Aufzeichnungen zum Unmittelbaren Zwang haben ... :D
 
Weenieschnitzel said:
also ich bin zuversichtlich, das dir umgehend die entsprechenden Informationen zugehen.

Das Problem ist: Die Auslegung der Rechtsnormen (hier Literotica-Regeln) wird halt sehr bizarr gesehen.

Faustregel: Die Regeln gelten doch nicht für mich (siehe Fall Nuggy).

Und Rechtsauslegung/Rechtsfortbildung, gelten natürlich nicht für die betroffenen, sondern sind angeblich Willkürakte des bösen Moderators etc.
Was für Informationen? Dürfen wir wählen? Was geht eigentlich?

Regeln gelten NIE für einen selbst. Und es ist wirklich allerhand, wenn der Moderator sich da einmischt ;) Unverschämtheit!!!
 
chris9 said:
Was für Informationen? Dürfen wir wählen? Was geht eigentlich?

Regeln gelten NIE für einen selbst. Und es ist wirklich allerhand, wenn der Moderator sich da einmischt ;) Unverschämtheit!!!

Und?
Wie heißt es auch so schön: Recht bedeutet nicht Gerechtigkeit. :rolleyes:
 
Rex1960 said:
Ich fuerchte nur, ich komme so schnell nicht wieder nach D, um danach zu suchen
Zur Not könnte ich ja mal in den Keller gehen... :cool:
 
Rex1960 said:
Und da sind dann meine Unterlagen ??? Papa ??? Du hier auf Lit ??
Nee, aber da sind einige Regalreihen alter Alpmann & Schmitz-Skripten.
Aber vielleicht wäre es ja durchaus spannend, mal in Deinem Keller zu wühlen...
 
Last edited:
sperling said:
Nee, aber da sind einige Regalreihen alter Alpmann & Schmitz-Skripten.
Aber vielleicht wäre es ja durchaus spannend, mal in Deinem Keller zu wühlen...

Da sind ausser alten Unterlagen nur ein paar Leichen :D
 
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