Weenieschnitzel
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chris9 said:Dann brauchen wir wohl eine andere, weitere Definition, damit's dann doch wieder klappt.![]()
Ich habe beschlossen, die Antwort hier rüberzuholen, dann kann sich niemand beschweren, dass wir jeden Thread mit Jura hijacken.
Ich habe gestern festgestellt, dass § 240 StGB mein Lieblingstatbestand ist. Zumindest zum Lernen. Sehr schöne Fälle, in denen viele Damen gezwungen werden, sich 'geschlechtlich' hinzugeben. Oder anderen 'zu Willen zu sein'.Jetzt ist die Frage, ob ich das nicht wieder in den SM-Thread packen sollte...
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Ich habe bislang den 240 und 253 StGB als Beispiele für den Spezialitätsgrundsatz gelernt.
Jetzt ist die Frage, ob ich das nicht wieder in den SM-Thread packen sollte...