Neuformulierung §184c StGB

bardo_eroticos

Literotica Guru
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Jul 17, 2011
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Hallo,

u.a. als Folge des "Fall Edathy" wurde das Sexualstrafrecht verschärft.
Unter anderem wurde der §184c StGB geändert, in Absatz 1 wird vor allem neu, und wesentlich umfassender definiert, was "jugendpornographisch" ist:
1. eine jugendpornographische Schrift verbreitet
oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugend-
pornographisch ist eine pornographische Schrift

(§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer
vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre
alten Person
oder
b) die Wiedergabe einer ganz oder teilweise un-
bekleideten vierzehn, aber noch nicht acht-
zehn Jahre alten Person in unnatürlich ge-
schlechtsbetonter Körperhaltung,

Hier gibt es einen Post vor dem Inkrafttreten:
http://blog.beck.de/2014/09/18/gesetzgeberischer-murks-der-geplante-184c-stgb-jugendpornografie

Und hier eine Heise Artikel nach dem Inkrafttreten:
http://www.heise.de/newsticker/meld...ualstrafrechts-in-Kraft-getreten-2534545.html

Nach bester Politik- Manier:
erst mal in hektische Betriebsamkeit ausbrechen, dann sieht es wenigstens so aus, als würden wir uns um das Problem kümmern. Sinnhaftig- und Wirksamkeit spielen dann nur noch eine untergeordnete Rolle.:mad:

Aber vielleicht kann man sich ja an dem Fanny Hill Urteil des BGH von 1969 orientieren, was dann eine pornographische, und damit jugendpornographische Schrift ist.
 
@bardo

Hallo,

u.a. als Folge des "Fall Edathy" wurde das Sexualstrafrecht verschärft.
Unter anderem wurde der §184c StGB geändert, in Absatz 1 wird vor allem neu, und wesentlich umfassender definiert, was "jugendpornographisch" ist:
1. eine jugendpornographische Schrift verbreitet
oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugend-
pornographisch ist eine pornographische Schrift

(§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer
vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre
alten Person
oder
b) die Wiedergabe einer ganz oder teilweise un-
bekleideten vierzehn, aber noch nicht acht-
zehn Jahre alten Person in unnatürlich ge-
schlechtsbetonter Körperhaltung,

Hier gibt es einen Post vor dem Inkrafttreten:
http://blog.beck.de/2014/09/18/gesetzgeberischer-murks-der-geplante-184c-stgb-jugendpornografie

Und hier eine Heise Artikel nach dem Inkrafttreten:
http://www.heise.de/newsticker/meld...ualstrafrechts-in-Kraft-getreten-2534545.html

Nach bester Politik- Manier:
erst mal in hektische Betriebsamkeit ausbrechen, dann sieht es wenigstens so aus, als würden wir uns um das Problem kümmern. Sinnhaftig- und Wirksamkeit spielen dann nur noch eine untergeordnete Rolle.:mad:

Aber vielleicht kann man sich ja an dem Fanny Hill Urteil des BGH von 1969 orientieren, was dann eine pornographische, und damit jugendpornographische Schrift ist.


Danke für die Links.
Das ist ne Menge.
Das zu lesen, schaffe ich heute nicht mehr.

Nach einem ersten quer lesen drängt sich allerdings wirklich der Eindruck hektischer Betriebsamkeit auf.

lg
"Rosi" (Johannes)
 
Klassischer politischer Schuß aus der Hüfte:
"Operative Hektik ersetzt geistige Windstille."
 
Klassischer politischer Schuß aus der Hüfte:
"Operative Hektik ersetzt geistige Windstille."

Ich würde das nur wenig anders sehen...

Wobei: Ich würde fragen, warum 14jährige Mädchen in Erwachsenen-Kleidern über einen Laufsteg geschickt werden --- (zB http://www.kleinezeitung.at/k/leute/4642207/Anna-ist-Model_BeckerTochter_Mit-14-auf-den-Laufsteg)

Und wenn man(n!) dann die Mädchen attraktiv findet, die am Laufsteg in 10.000 Dollar-Kleidern mit entblößten Beinen, schmalen Hüften und kleinen Tittchen herumlaufen, dann ist man "pädophil"...

Also ich würde zuallererst einmal dieses Thema hervorkehren... :confused:
 
Klassischer politischer Schuß aus der Hüfte:
"Operative Hektik ersetzt geistige Windstille."

Hi "Ursus"

Wohl wahr.

Die Gerichte werden sich in Zukunft mit "Fällen" beschäftigen müssen, bei denen wir uns die Haare raufen werden.

Ein Beispiel?

(Natürlich rein ironisch und in seiner Aussage als karabettistische Einlage zu verstehen ;))


An einem Strand irgendwo in Deutschland.

Schild: "Ab hier beginnt der FKK-Bereich. Das Tragen von Kleidung ist in diesem Bereich untersagt".


So eine Aufforderung wird der Vergangenheit angehören, wie auch FKK-Strände als nicht virtueller und öffentlicher "Raum" für mögliches unzüchtiges Verhalten.

Es sei denn, man stellte Schilder mit neuen Regeln auf:


"Lieber Besucher.

Im Interesse des Beteibers und aller Freunde der Nacktkörperkultur, sehen wir uns zum Erhalt dieses FKK-Strandabschnittes gezwungen, auf folgende gesetzeskonforme Regeln hinzuweisen:


"Hier beginnt der FKK-Bereich. Menschen mit bestimmten sexuellen, insbesondere pädophilen Neigungen ist das Betreten verboten. Das Mitführen von Geräten wie Fotoapparate, Kameras oder Handys, oder anderen technischen Hilfsmitteln, die zum Abbilden oder der Verbreitung jeglicher "Medien" in Wort und Schrift geeignet sind, die im weitesten Sinne einen "pronographischen" Hintergrund indizieren oder indizieren könnten, ist jedem Besucher dieses Strandabschnittes strikt verboten.

Desweiteren haben Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren strandübliche Kleidung zu tragen, die in ihrer Beschaffenheit jeglichen affektiven Anreiz auf einen Menschen mit oder ohne pädophiler Neigungen ausschließen. (Um jegliche erotisierende Affekte zu vermeiden, empfiehlt der Betreiber Badeanzüge, wie sie in den Jahren um 1920 getragen wurden. (Siehe Aushang an der Eintrittskontrolle.) In der freiwilligen Selbstverpflichtung eines Erwachsenen, sich ebenfalls aus o. g. Gründen zu bekleiden, sieht der Betreiber dem Sinn und Zweck seiner Einrichtung nicht als widersprüchlich an.

Sich auf diesem öffentlichen Gelände in eine aufreizende, "unzüchtige" Pose zu begeben, ob bewusst aktiv, passiv oder auf Wunsch eines anderen, sich dergestalt zu geben, selbst in angemessener Bekleidung, ist verboten. Dieses gilt auch dann, wenn ein Benehmen in seiner Natürlichkeit von anderen als unzüchtig und daher pornographisch interpretiert werden könnte.

Diese Vorschrift zielt insbesondere auf pubertierende Jugendliche. Eltern haben ein solches Verhalten ihrer Kinder zu unterbinden. Eltern haften in einem solchen Falle für ihre Kinder, da sie einer gesetzlichen Obhutsplicht unterliegen, auch und insbesondere dann, wenn Eltern ein solches Verhalten tolerieren, ohne sich selbst einem Verdacht aussetzen zu wollen. Wir weisen darauf hin, dass ein Zuwiderhandeln nicht nur einen Verweis vom Gelände, sondern auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Unwissenheit und unbewusstes Handeln schützt auch hier vor Strafe nicht. Zumal wir nicht ausschließen können, dass sich Personen mit bestimmten sexuellen Neigungen widerrechtlich Zutritt zum Gelände verschafft haben, werden wir jedem Hinweis nachgehen, insbesondere dann, wenn sich eine andere Person wegen unzüchtigen Verhaltens gestört fühlt und ein mögliches Vergehen auf Grund unserer Regeln dem Betreiber anzeigt, obwohl sie unbegründet erscheinen. Eine letzte Entscheidung obliegt dem Betreiber. Ein Rechtsweg ist auch in einem solchen Fall nicht auszuschließen.

Hinweis:
Das Mitführen von Schriftstücken jeglicher Art, die in ihrer Beschreibung und Bebilderung gegen diese Richtlinie verstoßen, ist verboten. Das gilt auch für Modekataloge, in denen Kinderunterwäsche präsentiert wird, selbst dann, wenn sie in ihrer Gestaltung und Darbietung keinen Anreiz bieten bzw. bieten könnten, gegen diese Richtilinien zu verstoßen. Was einen "Anreiz" in diesem Sinne darstellt, entscheidet der Betreiber nach Rechtslage.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zur Einhaltung der Vorschriften, dieses Gelände Videoüberwacht ist.


Wir wünschen allen Freunden der freien Körperkultur angenehmes Sonnenbaden.

Der Betreiber."


lg
Andy"
 
... Aber vielleicht kann man sich ja an dem Fanny Hill Urteil des BGH von 1969 orientieren, was dann eine pornographische, und damit jugendpornographische Schrift ist.


Hi "bardo"

Ich interpretiere es so:

Nach der neuen Rechtslage dürfte nicht nur der Besitz sondern auch der "Handel" mit diesem Buch rechtswidrig sein.

Damit liegt man in der Beurteilung dessen, was im rechtlichen Sinne als "pornographisch" zu gelten hat, in einer Zeit weit vor dem Urteil von 1969 des BGH zu Fanny Hill.

Zum Beispiel: Der in diesen Land bislang legale Vertrieb und der Besitz von "uneindeutig eindeutigen?" Manga-Comics - die auch nur den leisesten "Anschein" erwecken in diesem Zusammenhang "Kinder -'pornographisch' zu sein, wird dann zu verbieten sein.

Ich befürchte darüber hinaus, es wir einfacher sein, andere wegen ihres mutmaßlichen "auffälligen" Verhaltens zu denunzieren und vor den Kadi zu ziehen.

Ich bin für wesentlich härtere Strafen im Bereich "Kinderpornographie", um das mal klar zu sagen. Allerdings halte ich dieses Gesetz in seinen Formulierungen für völlig unausgegoren und in seinen konsequent weiter gedachten Auswirkungen für fatal.

Auf den BGH kommen noch einige Entscheidungen in diesem Zusammenhang zu. Insbesondere was die Definition des Begriffes "Pornographie" im rechtlichen Sinne angeht.

lg
Andy
 
Last edited:
Ich würde das nur wenig anders sehen...

Wobei: Ich würde fragen, warum 14jährige Mädchen in Erwachsenen-Kleidern über einen Laufsteg geschickt werden --- (zB http://www.kleinezeitung.at/k/leute/4642207/Anna-ist-Model_BeckerTochter_Mit-14-auf-den-Laufsteg)

Und wenn man(n!) dann die Mädchen attraktiv findet, die am Laufsteg in 10.000 Dollar-Kleidern mit entblößten Beinen, schmalen Hüften und kleinen Tittchen herumlaufen, dann ist man "pädophil"...

Also ich würde zuallererst einmal dieses Thema hervorkehren... :confused:

Hi "kimber22"


Ich bin ja kein Rechtsanwalt oder Richter. Ich versuche die neue Gesetzgebung als "Normalbürger" zu verstehen.

Es gilt ja zu unterscheiden, was der Gesetzgeber vom Gesetz her als "pornographisch" definiert und dem, was die Volksseele in dieser Hinsicht bereits als "unanständig" ansieht und verurteilt.

Was "Erwachsenen-Kleidung" angeht, hat der Gesetzgeber dies in Bezug auf pornographische Abbildungen von Kindern klar definiert. Darunter fallen u.a. Abbildungen und Posen von Minderjährigen z. B. in "Dessous" gekleidet, die unzweifelbar jenem Zweck dienen und deren Herstellung, Vertrieb und Besitz unter Strafe stellt. Das geschieht zu Recht. Darüber dürften wie alle einer Meinung sein, dass man dies und anderes, noch schlimmeres, rechtlich ahndet. Da sind mir persönlich die Strafen bislang zu gering ausgefallen.

Worin das Gesetz jedoch "ungenau" wird, kann man an einem Beispiel erklären:

"Ein 12-jähriges Mädchen brezelt sich auf und macht von sich in einem sexy Outfit (keine Dessous! sondern in " Erwachsenen-Kleidung") und koketter Pose ein "selfie" und übermittelt es per "whatsapp".

Erfüllt der Besitz dieses oder mehrerer Bilder der gleichen Art, sowie die Weitergabe den o. g. Straftatbestand?

Was ist per Gesetzt als "pornographisch" schon oder noch nicht einzustufen? Reicht allein die "empfundene" Wirkung des Bildes auf den Betrachter? Wohl kaum.

Der Eine sieht sich einem pubertierenden Kind gegenüber und tut dieses Bild mit einem amüsierten Lächeln ab und ein Anderer wiederum...



lg
Andy
 
Naja, nach dem neu formulierten Paragraphen würde das dann auch für Jugendliche bis 18 Jahre gelten.
Und wäre die Kamera-Überwachung vom FKK Strand dann nicht auch strafbar, wenn da unnatürlich Präsentierte nackte Mädchen drauf auftauchen? :confused::D

Nach dem Vorabkommentar in meinem oben gepostet Beitrag, könnte es aber noch absurder kommen. Wenn z.B. der 16jährige seine 14 1/2 jährige Freundin nackt fotolackiert, dann ist das legal, zumindest aber straffrei. Sobald er 18 wird, muß er dann aber für 1 1/2 Jahre auf den Spaß verzichten, dann wird es nämlich Schlag Mitternacht zu illegaler Jugendpornographie.:eek:
Ich kann nicht beurteilen, wie Richtig der gute Mensch damit liegt, ich nix Jurist, und bis zum ersten Gerichtsurteil werden selbst die vermutlich nur spekulieren können.
 
gegebener Anlass

Lieber Bardo,

ich kann mir schon denken, warum du diesen Thread eröffnet hast.

Vorab noch mal für alle Anderen: Kinder sind für mich tabu!!!!

Aber wann fängt Sexualität an? Einige sind sicher mit vierzehn soweit, andere vllt. mit fünfundzwanzig und dann gibt es noch die Fälle, wo auf dem Sarg steht "ungeöffnet zurück".

Von daher bin ich froh, meine Story, so wie sie ist eingestellt zu haben. Weil? Es wird nichts beschönigt oder verschleiert. Jede/r Leser/in kann sich ihr objektives Urteil erdenken/erstellen.

Was mich wundert, ist, dass diese Paragraphenreiter, die mich zum Teil obszön kritisieren noch nicht darauf gekommen sind, dass auch Leihmutterschafften in Deutschland verboten sind....

Lieben Gruß
 
@lesvivian

Mag sein. Vielleicht aber auch nicht. ;)

Ja, der Kommentarbereich deiner Geschichte war ein Auslöser. In dem Sinn, als das ich beim googeln nach einer Onlineversion des § über den verlinkten Juristenkommentar vorab dem in Kraft treten gestolpert bin. Und der hat mich fast schon erschreckt.
Die Kommentare waren Anlass, aber nicht Grund. Falls du verstehst, was ich meine. ;)

Wobei ich es faszinierend finde, wie hoch der Prozentsatz scheinbarer Analphabeten und Legastheniker normalerweise zu sein scheint, aber bei einem Verstoß gegen die Ü-18 Regel tauchen auf einmal die ganzen Regel-(Gesetzes-)Fanatiker auf.

Ich persönlich halte es da nach dem US-Amerikanischen Recht auf freie Meinungsäußerung (insofern ist die Lit Regel mehr der political correctness geschuldet, denn der Gesetzeslage. Soweit ich weiß.) : solange keine real existierenden Kinder geschädigt werden, ist (fast) alles erlaubt.

In dem Sinne:
Zu jung gibt es nicht.
Höchstens zu eng.
Und das ist ein dehnbarer Begriff. :D

Ja, zugegeben, der Witz ist eher geschmacklos, wenn man ihn sich erst Mal auf der Zunge hat zergehen lassen und er im Großhirn angekommen ist. Ich mag ihn trotzdem.:D

Nichtsdestotrotz, aus deiner Geschichte geht eindeutig hervor, daß die Protagonistin jünger als 18 sein muß (Soweit habe ich noch gelesen. Und nein, das war nicht der Grund, warum ich aufgehört habe. Das Thema ist einfach nicht mein Ding, egal ob 15 oder 45. ;) ). Was ein Verstoß gegen die Lit Regeln ist. Wenn die jemand der Forenleitung meldet, wird sie verschwinden.
Mich überrascht nur, daß das noch keiner gemacht hat. Sonst sind die Lit Leser da nicht so trödelig.:confused:
 
Ich persönlich halte es da nach dem US-Amerikanischen Recht auf freie Meinungsäußerung:
Solange keine real existierenden Kinder geschädigt werden, ist (fast) alles erlaubt.

Ich wäre froh unser Gesetzesgeber hätte das auch so formuliert. Leider wird dort das juristische Wort "Schriften" benutzt und damit ist es egal ob man über 13 jährige schreibt, sie zeichnet, naturgetreu rendert oder filmt.

Die Idee hinter dem Gesetz besteht darin Kinder zu schützen, aber zum Schutz von Bits, Bytes oder Bleistiften war es bestimmt nicht gedacht.

Dank dieser Regulierung traut sich kein Forum in Deutschland eine erotische Geschichte zu veröffentlichen, bei dem die Teilnehmer unter achtzehn sind. Ich persönlich finde Geschichten bei der es um "das erste Mal" geht, glaubwürdiger wenn die Teilnehmer über 18 sind. (Auch wenn es in der realen Welt genügend gibt, die mit 18 noch Jungfrau sind.)

Auf Geschichten bei denen es um Sex mit unter 14 jährigen geht, kann ich verzichten. Eine sexgeile 12 jährige halte ich für unglaubwürdig und wenn jemand über den Sex mit sehr junge Mädchen schreiben will, dann reicht es aus wenn das Alter auf 14 angehoben wird.

@lesvivian

Nein, ich habe Deine Story noch nicht gelesen, aber ich würde niemanden anschwärzen wenn die Hauptfiguren in einer erotischen/pornografischen Geschichte knapp unter 18 sind. Ich halte unsere Gesetz dazu für schlecht formuliert.

Was die sexuelle Anziehung von jungen Frauen/Mädchen angeht, da ist die Welt ziemlich verlogen. Es gibt Laufsteg Modells die unter 16 sind und kaum verhüllt, Kleider präsentieren die Frauen über 30 kaufen sollen und Jugend ist ein klarer sexueller Reiz, das Alter in dem man seien Sexualität entdeckt ist ein sehr interessantes Alter - für viele Geschichten.
 
Last edited:
Es gilt ja zu unterscheiden, was der Gesetzgeber vom Gesetz her als "pornographisch" definiert und dem, was die Volksseele in dieser Hinsicht bereits als "unanständig" ansieht und verurteilt.

Was "Erwachsenen-Kleidung" angeht, hat der Gesetzgeber dies in Bezug auf pornographische Abbildungen von Kindern klar definiert....
Nein. Hat er nicht.

Was mich betrifft, habe ich das so gesehen, dass 12 und 14jährige Mädchen (Becker-Tochter, u.a. etc...) in durchsichtigen Kleidern, wo man ihre Teenie-Nippelchen sieht, auf Laufstegen herumlaufen und dabei haufenweise Geld verdienen... Ich persönlich betrachte mich nicht als schädlich, wenn ich Frauen, die auf Laufstegen laufen und dort mehr Geld verdienen als ich im ganzen Jahr, wenn ich solche Frauen attraktiv finde... Aber vielleicht bin ich auch pädophil, wenn ich Pamela Anderson sexy finde...

Ich meine, das ist aufgabe des staates, dieses Sachen klarzustellen. 16jährige sind heute nicht mehr so schützenswert wie sie 1950 waren... heute haben Mädchen den ersten Sex, wenn sie 12 oder 13 sind...
 
Tragisch, wirklich tragisch.

Was wird das hier ???
Schon wieder so eine leidige
U-18 Phrasendrescherei ???

Hol doch bitte mal jemand
die BARTWICKELMASCHINE :mad:
 
Was wird das hier ???
Schon wieder so eine leidige
U-18 Phrasendrescherei ???

Kein Plan, was eine "leidige u-18-phrasendrescherei" ist.... Ich kritisiere, dass Internationale Konzerne 14jährigen Mädchen 1000EUR-Gehälter zahlen, damit sie für Dior & co über den Laufsteg laufen...
 
Kein Plan, was eine "leidige u-18-phrasendrescherei" ist.... Ich kritisiere, dass Internationale Konzerne 14jährigen Mädchen 1000EUR-Gehälter zahlen, damit sie für Dior & Co über den Laufsteg laufen...

Kannst du ja gerne tun, aber was das Bärchen meint:

Bevor man einen Text zum 354. mal aufwärmt kann man erst mal nachlesen, was in VOR-WOCHE-MONAT-JAHR darüber schon alles gelabert wurde...
Teils sachlich, teils polemisch, aber auf jeden Fall schon durchgekaut bis zum Exzess.

Wobei du natürlich noch nicht so lange dabei bist, dass du jeden Text dazu wissen kannst... (ich auch nicht) :)

Gruss

Hans
 
Jawoll Hans, genau das meinte das Bärchen und das
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.:rolleyes:
 
Last edited:
.... heute haben Mädchen den ersten Sex, wenn sie 12 oder 13 sind...

Sex im Alter von <14 ist eher eine Ausnahme (<25%) mich ärgert es nur, dass unsere Gesetzgebung (§184c) da übertrieben panisch ist obwohl die Tatsachen ganz andere sind. Es gibt internationale Lobby Verbände die Weltweit Sex bei Jugendlichen ächten wollen, dazu gehört auch einvernehmlicher Sex zwischen 16 jährigen da diese nach deren Auffassung noch Kinder sind.
 
zunächst zu oben: bitte nicht bös sein, aber ich lese mir nicht jedes mal alles durch, was allfällig vor monaten und/oder jahren dazu (meist recht unübersichtlich zudem), geschrieben worden ist. allfällig, wenn's da wirklich nen guten thread zu gibt, ersuche ich um link. oder man könnte das ja auch, wenn man schon so will, den aktuellen stand der diskussion zusammenfassen... huh? ich fordere nichts, was mir gegenüber in der diskussion nicht auch gefordert worden ist... ;) :D

Sex im Alter von <14 ist eher eine Ausnahme (<25%) mich ärgert es nur, dass unsere Gesetzgebung (§184c) da übertrieben panisch ist obwohl die Tatsachen ganz andere sind. Es gibt internationale Lobby Verbände die Weltweit Sex bei Jugendlichen ächten wollen, dazu gehört auch einvernehmlicher Sex zwischen 16 jährigen da diese nach deren Auffassung noch Kinder sind.

Da stimme ich dir zu! Obwohl... ;) <25%... also 25% heißt immer noch jeder und jede Vierte... also von 100.000 Abiturienten immerhin 25.000, die den ersten Sex mit 14 oder früher hatten... ;) (ich geh davon aus, dass du die zahl mal nur 'aus dem Daumen' geschrieben hast, *gg* ;)

Aber im Ernst: Ich hab da zwar keinen näheren Einblick, aber dieser Eindruck beschleicht mich auch schon seit längerem --> wir (in Ö) setzten zwar das Wahlalter auf 16 herunter, aber den Paragraphen für Sex, den ändern wir nicht. Also wir muten den Jugendlichen zwar zu, über die Politik des Landes zu bestimmen (dabei streichen wir noch den Unterricht in Politischer Bildung, was insofern extra-absurd ist, aber das ist nunmal Ö.... :rolleyes:) --> aber mit wem sie ins Bett gehen, da greift die Strafrechts-Keule noch ab 18... oder so... ich mein nur.... :confused:

Und über US darf man ja gar net reden... Da laufen zwar 10jährige Mädchen mit rosafarbenen, scharfen, entsicherten Sturmgewehren auf der Koppel rum, aber den ersten Pfirsichspritzer od. das erste kleine Bier bekommen sie erst mit 21... :rolleyes:
 
Da du aus der Alpenrepublik stammst ist dir die
Österreicheste aller Weisheiten sicher bekannt:

"Glücklich ist wer vergisst, was eh nicht mehr zu ändern ist."
 
Da du aus der Alpenrepublik stammst ist dir die
Österreicheste aller Weisheiten sicher bekannt:

"Glücklich ist wer vergisst, was eh nicht mehr zu ändern ist."

bist du ösi? if so, let me know!

i, oiso, grod amoi gsogt, sogi, des glaubida net.

i glaub, dassta nettawas dazöst! :D :rose:

Aber es steht dir frei, mir darzulegen, dass das oben Gesagte diesbezüglich... oder so... :rose:
 
Aber im Ernst: Ich hab da zwar keinen näheren Einblick, aber dieser Eindruck beschleicht mich auch schon seit längerem --> wir (in Ö) setzten zwar das Wahlalter auf 16 herunter, aber den Paragraphen für Sex, den ändern wir nicht. Also wir muten den Jugendlichen zwar zu, über die Politik des Landes zu bestimmen (dabei streichen wir noch den Unterricht in Politischer Bildung, was insofern extra-absurd ist, aber das ist nunmal Ö.... :rolleyes:) --> aber mit wem sie ins Bett gehen, da greift die Strafrechts-Keule noch ab 18... oder so... ich mein nur.... :confused:
Das stimmt nicht. Sex ist in Österreich ab 14 erlaubt. Ausnahme ist Prostitution und Pornographie.
Es gibt zudem noch weitere Abstufungen, z.B. wer nicht älter als 16 ist, darf bereits mit 13jährigen vögeln und mit 12jährigen Petting betreiben.
Verboten ist jedoch Sex mit Unter-18jährigen, mit denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, sowie wenn sie unter 16 und ganz offensichtlich geistig noch nicht reif genug sind.

Insgesamt ein sehr intelligentes Gesetz, das man in dieser Form Politikern gar nicht zutraut.

Auch der Bereich der Kinder- und Jugendpornographie ist in Österreich wesentlich rationaler geregelt als in Deutschland. So sind schriftliche Geschichten und Comics weder für den Verfasser noch für den Konsumenten strafbar.
 
Es gibt zudem noch weitere Abstufungen, z.B. wer nicht älter als 16 ist, darf bereits mit 13jährigen vögeln und mit 12jährigen Petting betreiben. ... Verboten ist jedoch Sex mit Unter-18jährigen, mit denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, sowie wenn sie unter 16 und ganz offensichtlich geistig noch nicht reif genug sind.

Insgesamt ein sehr intelligentes Gesetz, das man in dieser Form Politikern gar nicht zutraut.

Auch der Bereich der Kinder- und Jugendpornographie ist in Österreich wesentlich rationaler geregelt als in Deutschland. So sind schriftliche Geschichten und Comics weder für den Verfasser noch für den Konsumenten strafbar.

Absolut, :rose: da haben unsere Leuz zur Abwechslung mal was richtig gemacht. ;) Denn wenn ein 18 od. 20jähriger mit einer 17jährigen schläft, find ich, ist das kein Fall, wo man wegen "Sexuellen Missbrauchs Minderjähriger" Anklage erheben und nachher den "Sexualstraftäter" wegsperren müsste... :rolleyes:
--

Aber zurück zu eurem §184c StGB: Ich glaube, damit wollen sie vor allem das sog. "Sexting" in den Griff bekommen. So heißt's ja im Text:
» wer "unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht" «
oder weiter
»Zudem stellt die Vorschrift nunmehr auch Bildaufnahmen, "die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand" haben, unter Strafe. « (quelle heise.de, link oben)

Also ich denke, es ging dem Gesetzgeber vor allem darum...
 
Last edited:
Aber zurück zu eurem §184c StGB: Ich glaube, damit wollen sie vor allem das sog. "Sexting" in den Griff bekommen. So heißt's ja im Text:
» wer "unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht" «

Das ist aber nicht $184c sondern §201a


Nur zur Erinnerung:

§ 184: Verbreitung pornographischer Schriften
§ 184a: Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184c: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
§ 184d: Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien
§ 184e: Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen
§ 184f: Ausübung der verbotenen Prostitution
§ 184g: Jugendgefährdende Prostitution

§ 201: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
 
Aber zurück zu eurem §184c StGB: Ich glaube, damit wollen sie vor allem das sog. "Sexting" in den Griff bekommen. So heißt's ja im Text:
» wer "unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht" «

Das ist aber nicht $184c sondern §201a


Nur zur Erinnerung:

§ 184: Verbreitung pornographischer Schriften
§ 184a: Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184c: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
§ 184d: Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien
§ 184e: Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen
§ 184f: Ausübung der verbotenen Prostitution
§ 184g: Jugendgefährdende Prostitution

§ 201: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen


Der $184c wurde erst vor wenigen Jahren (2009) eingeführt, auch vorher war es verboten Jugendliche unter 18 Geld für Sex zu bieten (Pornos mit Jugendlichen u. 18 oder Babystrich waren schon damals verboten Herr Ribéry)

Wir haben in diesem Fall eine Verschärfung des Strafrechts ohne konkrete Gründe. Es war ja nicht so, dass urplötzlich begonnen wurde Pornos mit Jugendlichen zu verkaufen.

Der $201a wurde vor kurzem im Hinblick auf 'Rachepornos' eingeführt, schon davor wäre es wg. des 184c strafbar gewesen solche Bilder von Jugendlichen (sexting) zu verbreiten.
 
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