bardo_eroticos
Literotica Guru
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- Jul 17, 2011
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Hallo,
u.a. als Folge des "Fall Edathy" wurde das Sexualstrafrecht verschärft.
Unter anderem wurde der §184c StGB geändert, in Absatz 1 wird vor allem neu, und wesentlich umfassender definiert, was "jugendpornographisch" ist:
1. eine jugendpornographische Schrift verbreitet
oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugend-
pornographisch ist eine pornographische Schrift
(§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer
vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre
alten Person oder
b) die Wiedergabe einer ganz oder teilweise un-
bekleideten vierzehn, aber noch nicht acht-
zehn Jahre alten Person in unnatürlich ge-
schlechtsbetonter Körperhaltung,
Hier gibt es einen Post vor dem Inkrafttreten:
http://blog.beck.de/2014/09/18/gesetzgeberischer-murks-der-geplante-184c-stgb-jugendpornografie
Und hier eine Heise Artikel nach dem Inkrafttreten:
http://www.heise.de/newsticker/meld...ualstrafrechts-in-Kraft-getreten-2534545.html
Nach bester Politik- Manier:
erst mal in hektische Betriebsamkeit ausbrechen, dann sieht es wenigstens so aus, als würden wir uns um das Problem kümmern. Sinnhaftig- und Wirksamkeit spielen dann nur noch eine untergeordnete Rolle.
Aber vielleicht kann man sich ja an dem Fanny Hill Urteil des BGH von 1969 orientieren, was dann eine pornographische, und damit jugendpornographische Schrift ist.
u.a. als Folge des "Fall Edathy" wurde das Sexualstrafrecht verschärft.
Unter anderem wurde der §184c StGB geändert, in Absatz 1 wird vor allem neu, und wesentlich umfassender definiert, was "jugendpornographisch" ist:
1. eine jugendpornographische Schrift verbreitet
oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugend-
pornographisch ist eine pornographische Schrift
(§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer
vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre
alten Person oder
b) die Wiedergabe einer ganz oder teilweise un-
bekleideten vierzehn, aber noch nicht acht-
zehn Jahre alten Person in unnatürlich ge-
schlechtsbetonter Körperhaltung,
Hier gibt es einen Post vor dem Inkrafttreten:
http://blog.beck.de/2014/09/18/gesetzgeberischer-murks-der-geplante-184c-stgb-jugendpornografie
Und hier eine Heise Artikel nach dem Inkrafttreten:
http://www.heise.de/newsticker/meld...ualstrafrechts-in-Kraft-getreten-2534545.html
Nach bester Politik- Manier:
erst mal in hektische Betriebsamkeit ausbrechen, dann sieht es wenigstens so aus, als würden wir uns um das Problem kümmern. Sinnhaftig- und Wirksamkeit spielen dann nur noch eine untergeordnete Rolle.
Aber vielleicht kann man sich ja an dem Fanny Hill Urteil des BGH von 1969 orientieren, was dann eine pornographische, und damit jugendpornographische Schrift ist.