Solange diese Randalierer - falls man sie überhaupt identifizieren und ihre Taten nachweisen kann - vor Gericht mit lächerlichen Strafen davonkommen, wird sich nichts ändern.
Aber ein gefinkelter und schlagkräftiger Staatsanwalt könnte da schon anderes anklagen als Störung der öffentlichen Ordnung.
Flaschenwurf: Versuchter Totschlag
Raketen: versuchte Brandstiftung UND versuchte schwere Körperverletzung
usw.
2 Jahre unbedingt, dann ist bald Ruhe im Karton!
Aber ein gefinkelter und schlagkräftiger Staatsanwalt könnte da schon anderes anklagen als Störung der öffentlichen Ordnung.
Flaschenwurf: Versuchter Totschlag
Raketen: versuchte Brandstiftung UND versuchte schwere Körperverletzung
usw.
2 Jahre unbedingt, dann ist bald Ruhe im Karton!