glheinz
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((... obwohl, da werde ich für meine Meinung ja auch schon wieder attackiert: wenn ich für das US-Waffen-Recht eintrete, weil es in der US-Verfassung steht...
[... weil es für manche beim Thema "Demokratie" offenbar nur das geben darf, was mit ihrer Ansicht von "Demokratie" überein stimmt.... und nicht, was in der Verfassung der ältesten Demokratie der Welt steht...]
27 Worte in der US-Verfassung erlauben das Waffentragen, sagt das Oberste Gericht. Doch was steht da wirklich?
https://www.stern.de/politik/auslan...atsaechlich-im-second-amendment-31980480.html
A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.
Der Satz klingt umständlich, die Kommasetzung verwirrt und man muss bedenken, dass er in der Sprache des 18. Jahrhunderts verfasst ist. Die US-Botschaft in Deutschland übersetzt ihn in einem offiziellen Dokument folgendermaßen:
Da eine gut ausgebildete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates erforderlich ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.
Problematisch ist, dass der Text zum einen die Notwendigkeit einer Miliz feststellt, und zum anderen das Recht des Volkes auf Waffen, aber nicht eindeutig klarstellt, in welchem Zusammenhang diese beiden Aussagen stehen. Schützt der Zweite Verfassungszusatz das Recht auf eine bewaffnete Miliz wie zum Beispiel die Nationalgarde? Oder schützt er das Recht einer jeden Einzelperson auf den Besitz von Waffen?