Und vor allem angesichts der widerlichen Kinderpornografie und ähnlichen Schweinereien, gegen die unsere Geschichten ein Ponyhof sind.Gott, was für eine Diskussion... aber verzagt nicht, guter Rat ist nah und dazu auch noch gratis! Hier werdet ihr geholfen, auf wissenschaftlichem Niveau, und sogar in zwei Teilen:
https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2016_2_987.pdf
https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2016_3_1007.pdf
Leider ist dieser mit bewunderungswürdigem wissentschaftlichem Ernst geschriebene Artikel nicht mehr ganz aktuell, doch dafür kann der Auto nix - nirgendwo bricht sich die Neuerungswut des Gesetzgebers schonungsloser Bahn als gerade im Sexualstrafrecht
Die hier gestellte Frage wird ebenfalls nicht beantwortet. Dafür eignet sich der Aufsatz aber ganz hervorranged dazu
Oh, und zur eigentlichen Frage: Spontan gehe ich davon aus, dass die zahlreichen Tathandlungen des § 184 StGB, insbesondere das anbieten, überlassen oder zugänglich machen pornograhphischer Inhalte an Personen unter 18 Jahren von den Betreibern von Literotica realisiert werden. Bei den Autoren bin ich mir da deutlich weniger sicher. Ironischer Weise habe ich mir über viele Dinge gedanken gemacht, aber darüber noch nie. Muss wohl daran liegen, dass ich irgendwie darauf vertrauen, neben Pornhub, Xhamster und was weiß ich nicht wirklich ins Fadenkreuz der Ermittler zu geraten.
- jungen, unbedarften Menschen, die die Möglichkeit des Studiums der Rechtswissenschaft für sich in Betracht gezogen haben, sofort und unmittelbar den Unsinn, ja die völlige Abwegigkeit dieser Entscheidung vor Augen zu führen
- den Orgasmus zu verzögern, wenn gerade mal kein Eimer Eis vorhanden ist.