Ich gebe Dir inhaltlich Recht. Juristisch wird sich zeigen, ob das Urteil auch in der Revision hält. Es stützt sich darauf, dass der Vater den Mord nicht verhindert hat. Besser wäre es gewesen, wenn die Urteilsbegründung das enthalten hätte, was wohl tatsächlich war: Der Vater hat den Mord in Auftrag gegeben. Einen Mord bloß nicht zu verhindern, das könnte in einer Revision möglicherweise als "unterlassene Hilfeleistung" interpretiert werden, mit entsprechend geringerer Strafe. Das, was hier passiert ist, war aber ein Auftragsmord bzw. Mordkomplott.
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