Polarbear57
FROM HERE TO ETERNITY
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Hi,
es sieht mir ganz danach aus.
Aber keine Bange.
Ich hab meinen BLUTWURST-Vorrat vorsorglich bereits ordentlich AUFGEFÜLLT!
lg
"Rosi" (Johannes)
Nein, dein Schluss ist logisch überhaupt nicht schlüssig.Somit machst Du den Autoren ihre Daseins- und Publikationsberechtigung streitig.
Das ist keine Tatsache, sondern deine Unterstellung, die auf der Prämisse beruht, dass jede Fiktion im juristischen Sinne „Kunst“ sei, denn logischerweise kann nur Kunst überhaupt von der „Kunstfreiheit“ geschützt sein.Tatsache ist aber, dass die strafrechtliche Verfolgung der Publikation von Texten dieser Art (an Erwachsene) gegen das Grundrecht auf Kunstfreiheit verstößt.
Und die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit hat, wie gesagt, die Justiz trotzdem nicht davon abgehalten, Maxim Billers Roman „Esra“ trotz „Kunstfreiheit“ zu verbieten (da wog das Persönlichkeitsrecht laut Gericht noch höher). Ich sagte an anderer Stelle bereits, dass „Meinungsfreiheit“ in Deutschland kein allzu hohes Gut ist, das zudem auch längst nicht so weit ausgelegt wird wie die „free speech“ in den USA. Denn würde dies der Fall sein, was es nicht ist, dann wäre auch der Jugendschutz nicht haltbar, weil er im Fall des Falls die „free speech“ (im US-Sinn) verhindert (ebenso wie der Auschwitzparagraph, weshalb ja in den USA auch fröhlich der Holocaust geleugnet werden darf, ohne ein juristischer Tatbestand zu sein). Daher bezweifle ich, dass die dt. Justiz z.B. Kinderpornographie, um die es hier ja letztlich immer geht, überhaupt als von der „Meinungsfreiheit“ geschützten Ausdruck ansieht bzw. ganz gleich ob ja oder nein nicht x beliebige andere verletzte (Wert-)Güter auftun könnte, die jene Meinungfreiheit überwögen (dazu gleich mehr).Selbst wenn es ein Gericht gäbe, das den von Dir bevorzugten engen Kunstbegriff anwenden würde, stünde immer noch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung der Anwendung des StGB-Paragraphen entgegen.
Wunschdenken, mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen, finde ich.Da die Grundrechte zweifellos höherwertig sind gegenüber den einfachen Gesetzen, wäre somit eine Anwendung der §§ 184b/c auf Texte ausgeschlossen.
Warum das bestenfalls Wunschdenken oder schlicht und ergreifend falsch ist, habe ich eben zum wiederholten Mal erläutert. Kurz: Irgendein missliebiger Richter wird schon einen verfassungsmäßig verankerten Grund finden, der letztlich ein Verbot rechtfertigen würde, wenn er will, das zeigt die juristische Praxis.Somit ist, um der von Dir offenbar geforderten Präzision zu genügen, auch das Verbot, über sexuelle Handlungen fiktiver Jugendlicher in pornographischer Form zu erzählen, nicht durch Grundrechte gestützt (sondern verstößt im Gegenteil gegen diese).
Jetzt lenkst du von deiner ursprünglichen Aussage ab, auf die sich meine Kritik bezog.Der von Dir zitierte Satz über Angela Merkel ist eindeutig falsifizierbar. Jenes Originalzitat von Reich-Ranicki, das er in einer Fernsehsendung von sich gegeben hat, Charlotte Roches "Feuchtgebiete" seien keine Literatur, ist nicht falsifizierbar.
Das kann ich nicht beantworten, weil ich mir bislang noch keine Gedanken dazu gemacht habe, welche Texte explizit „gerade noch“ so als Kunst durchgehen könnten im Gegensatz zu vergleichbaren Texten, die vielleicht ‚um Haaresbreite‘ daran scheitern würden, als Kunst durchzugehen. So ein Glasperlenspiel auf Messers Schneide ist mir noch nicht in den Sinn gekommen.Es wäre vielleicht spannend zu erfahren, welche Texte auf Literotica Du gerade noch als Kunst auffasst.![]()
Nein, es ist gerade keine „dogmatische Aussage“, weil ich es, wie gesagt, (lediglich) behaupte und nicht als eine Gewissheit hinstelle, die außer Zweifel stünde, wie du es mit diversen deiner Dogmen hier tust.Auch wenn Du "lediglich" behauptest, die allermeisten Literotica-Stories fielen nicht unter den Kunstbegriff, bleibt es eine dogmatische Aussage.
Gut, dann also meinst du, dass „Fiktion“ eine hinreichende Bedingung dafür ist, dass ein Gegenstand Kunst sei. Anders gesagt gilt dir zu Folge: Wenn etwas Fiktion ist, dann ist es auch Kunst.Kunst ist für mich kein Synonym für Fiktion. Ich habe die Eigenschaft der Fiktion lediglich für die Kunstform der Literatur als typisches Merkmal und als Abgrenzung zum Journalismus gewählt [...].
Nun, dann hättest Du Dich aber anders ausdrücken sollen. Wenn Du meinst, es spreche etwas dagegen, eine Story überhaupt zu schreiben, dann bestreitest Du die Daseinsberechtigung dieser Geschichte, zumindest einmal die Publikationsberechtigung, und in weiterer Folge, sofern es Autoren gibt, die nur Inzestgeschichten schreiben, auch diesen die Daseinsberechtigung als Autoren. Ich bleibe dabei: Wenn Du sagst, es spricht etwas dagegen, eine Geschichte zu schreiben, bist Du dagegen, dass es diese Geschichte gibt.Nein, dein Schluss ist logisch überhaupt nicht schlüssig.
Das, was sich aus meiner Aussage ableiten lässt, ist, dass ich bezweifle, dass jene Autoren, die sich des 08/15-Inzestschemas bedienten, nicht so gut wie die gesamte Glaubwürdigkeit ihrer betreffenden Story verspielten. Und wenn man quasi a priori weiß, dass die Story, die zu schreiben man u.U. im Begriff ist, so gut wie nicht glaubwürdig sein wird, dann spricht dieses Wissen, finde ich, dagegen, diese Story überhaupt zu schreiben, denn sie büßte in der Folge einen nicht unbedingt zu vernachlässigenden Anteil ihrer potentiellen Qualität ein.
Dass ein anderes Rechtsgut - in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht - jenes der Kunstfreiheit aufwiegen kann, habe ich ja nie bestritten. Noch mehr ist dies bei der Meinungsfreiheit der Fall. Auch habe ich nie behauptet, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland vergleichbar mit der US-amerikanischen ist, sondern immer eingeräumt, dass sich sowohl Meinungs- als auch Kunstfreiheit immer gegen andere Rechtsgüter behaupten müssen, und die Amis, zumindest im Gesetz, viel weitergehende Rechte haben.Das ist keine Tatsache, sondern deine Unterstellung, die auf der Prämisse beruht, dass jede Fiktion im juristischen Sinne „Kunst“ sei, denn logischerweise kann nur Kunst überhaupt von der „Kunstfreiheit“ geschützt sein.
Und die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit hat, wie gesagt, die Justiz trotzdem nicht davon abgehalten, Maxim Billers Roman „Esra“ trotz „Kunstfreiheit“ zu verbieten (da wog das Persönlichkeitsrecht laut Gericht noch höher). Ich sagte an anderer Stelle bereits, dass „Meinungsfreiheit“ in Deutschland kein allzu hohes Gut ist, das zudem auch längst nicht so weit ausgelegt wird wie die „free speech“ in den USA. Denn würde dies der Fall sein, was es nicht ist, dann wäre auch der Jugendschutz nicht haltbar, weil er im Fall des Falls die „free speech“ (im US-Sinn) verhindert (ebenso wie der Auschwitzparagraph, weshalb ja in den USA auch fröhlich der Holocaust geleugnet werden darf, ohne ein juristischer Tatbestand zu sein). Daher bezweifle ich, dass die dt. Justiz z.B. Kinderpornographie, um die es hier ja letztlich immer geht, überhaupt als von der „Meinungsfreiheit“ geschützten Ausdruck ansieht bzw. ganz gleich ob ja oder nein nicht x beliebige andere verletzte (Wert-)Güter auftun könnte, die jene Meinungfreiheit überwögen (dazu gleich mehr).
Wie oben geschrieben, habe ich den Fall Alpha Comic Verlag im Netz recherchiert. Tatsache ist, dass der Verlag niemals rechtskräftig verurteilt wurde. Insofern ist Dein Beispiel kein wirklich stichhaltiges. Ich möchte aber, da es offenbar den einen oder anderen interessierten Mitleser gibt (ob mit oder ohne weißen Pelz, sei dahingestelltWunschdenken, mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen, finde ich.
Die Antwort auf das Warum geben meine vorherigen verwandten Ausführungen hier und anderswo.
Nochmal ein realer Fall, um zu zeigen, dass im „Notfall“ die Justiz immer irgendeinen Grund findet, um Grundrechte wie z.B. die „Kunstfreiheit“ einzukassieren: der Prozess um den Alpha Comics Verlag. Am Ende wurde dort auch ein Titel verboten, obwohl die Justiz einräumte, dass es sich bei ihm wohl um Kunst handele, und zwar – jetzt aufgepasst – weil er erkennbar nur dem Zweck gedient habe, „obszöne sexuelle Darstellungen zu zeigen“, was insbesondere das Grundrecht über den Schutz von Ehe und Familie verletze und dessen Verletzung das Grundrecht der „Kunstfreiheit“ letztlich überwiege.
Ich leugne das gar nicht. Aber wie Du selbst geschrieben hast, galten die Werke trotz "obszönerKlar, du kannst jetzt leugnen, dass die meisten (dt.) LIT-Stories erkennbar nur dem Zweck dienten, obszöne sexuelle Darstellungen zu zeigen, aber dann könntest du genauso gut leugnen, dass Radiergummis erkennbar nur dem Zweck dienen, etwaige Blei- oder Buntstiftspuren von Papier zu entfernen.
Bezüglich der Höchstrichter bin ich da nicht so pessimistisch. Dass missliebige Autoren, Verleger, Vertreiber aber letztlich dadurch zerstört werden können, dass man sie jahrelang in Prozesse verwickelt, die nicht nur Geld, Zeit und Nerven kosten, sondern - möglicherweise gespickt mit Medienberichterstattung - zu einem schlechten, geschäftsschädigendem Image führen, ist aber leider wahr. Daher habe ich in einem früheren Posting gemeint, dass es schon Leute vom Schlage eines Larry Flynt braucht, um solche Prozesse zur führen und durchzuhalten.Was lernen wir daraus? Eine „Kunstfreiheit“ (und vergleichbare verfassungsgemäße Rechte) steht (bzw. stehen) zwar auf dem Papier der Verfassung, aber wenn im Fall des Falls irgendein missliebiger Richter irgendein mehr oder minder irgendwo in der Verfassung angesprochenes (Werte-)Gut findet, dass er gegen die Kunstfreiheit (oder ein vergleichbares verfassungsgemäßes Recht) ins Feld zu führen können glaubt, dann wird er das, sofern er dem Verhandlungsgegenstand warum auch immer missliebig gegenüber steht, auch tun und so die „Kunstfreiheit“ (oder vergleichbare verfassungsgemäße Rechte) übertrumpfen oder einkassieren, und aus.
Siehe oben - Deine Beispiele taugen für das hier besprochene Thema - Verbreitung pornographischer Texte, auch mit Protagonisten unter 18, an Erwachsene - nicht. Daher sehe ich auch kein Urteil, das in genau diesen Fällen ein anderes Grundrecht in die Waagschale geworfen hat.Warum das bestenfalls Wunschdenken oder schlicht und ergreifend falsch ist, habe ich eben zum wiederholten Mal erläutert. Kurz: Irgendein missliebiger Richter wird schon einen verfassungsmäßig verankerten Grund finden, der letztlich ein Verbot rechtfertigen würde, wenn er will, das zeigt die juristische Praxis.
Die einzelnen Senate allein des BGHs z.B. gelten ja nicht umsonst als unterschiedlich „konservativ“, „liberal“ etc.
Sind sie doch. Denn die Aussage "Angela Merkel ist Bundeskanzlerin" ist keine Meinung, sondern eine falsifizierbare - und somit objektivierbare - Aussage. Dass dieser Satz eine subjektive Meinung darstellt wie z.B. "Charlotte Roches 'Feuchtgebiete' ist keine Literatur", hast nur Du behauptet. Ich habe schon in meinem Vorposting gemeint, nicht alles was hinke, sei ein Vergleich. Wie schon das BVerfG 1967 feststellte (siehe mein Zitat im Vorposting), gibt es keine gültige Expertendefinition von Kunst. Daher ist Reich-Ranickis Aussage über Roche nicht falsifizierbar. Wie schon erwähnt, habe ich nichts dagegen, wenn Herr Ranicki meint, ein Buch sei unterirdisch schlecht, aber im juristischen Sinn eine Definition zu geben, was Kunst bzw. Literatur ist und was nicht, damit würde er seine Kompetenzen klar überschreiten.Jetzt lenkst du von deiner ursprünglichen Aussage ab, auf die sich meine Kritik bezog.
Du meintest nämlich ursprünglich nicht, dass eine natürlich immer irgendwo subjektive Meinung u.U. nicht falsifizierbar sei, sondern du meintest, dass eine natürlich immer irgendwo subjektive Meinung allgemein kein Maßstab für irgendwas sein könne.
Das sind zwei logisch nicht äquivalente Aussagen!
Das ist aber sehr seltsam. Einerseits behauptest Du, die allermeisten Geschichten hier seien sicher keinen Kunst. Andererseits nimmst Du eine Aufteilung in "Kunst" vs. "Nicht-Kunst" nicht nur nicht vor, sondern sagst darüber hinaus noch auf, dass Dir dies gar nicht in den Sinn gekommen ist. Ist somit die Trennlinie zwischen Kunst und Nicht-Kunst, deren Vorhandensein Du ja leidenschaftlich vertrittst, nicht offenbar bestenfalls eine theoretische, somit eine in der Praxis gar nicht existente? Dann würdest Du schon sehr nahe an meinem Standpunkt sein.Das kann ich nicht beantworten, weil ich mir bislang noch keine Gedanken dazu gemacht habe, welche Texte explizit „gerade noch“ so als Kunst durchgehen könnten im Gegensatz zu vergleichbaren Texten, die vielleicht ‚um Haaresbreite‘ daran scheitern würden, als Kunst durchzugehen. So ein Glasperlenspiel auf Messers Schneide ist mir noch nicht in den Sinn gekommen.
Na gut, dann ist es eine Hypothese. Die Art und Weise, wie Du Deine Aussage gebracht hast, ließ aber schon stark vermuten, dass Du sehr, sehr überzeugt von Deiner Einschätzung bist.Nein, es ist gerade keine „dogmatische Aussage“, weil ich es, wie gesagt, (lediglich) behaupte und nicht als eine Gewissheit hinstelle, die außer Zweifel stünde, wie du es mit diversen deiner Dogmen hier tust.
Du kannst meine Aussage „Die allermeisten (dt.) LIT-Stories sind nicht Kunst“ als eine Art Hypothese verstehen. Als solche ist sie kritisierbar und will sogar kritisiert werden. Denn erst mittels Kritik kann und wird sich ggf. herausstellen können, ob sie nicht wahr ist.
Ich habe dies erstens immer nur auf literarische Kunst bezogen. Zweitens habe ich sogar das noch relativiert und gemeint, dass evtl. auch journalistischen Beiträgen die Kunsteigenschaft nicht verwehrt werden darf.Gut, dann also meinst du, dass „Fiktion“ eine hinreichende Bedingung dafür ist, dass ein Gegenstand Kunst sei. Anders gesagt gilt dir zu Folge: Wenn etwas Fiktion ist, dann ist es auch Kunst.
Ich halte den Kunstbegriff nicht für überspannt. Auch deshalb, weil mir keine bessere Abgrenzung einfällt. Du bist diese ja auch schuldig geblieben, im obigen Fall der Literotica-Stories.Das Problem daran ist, wie gesagt, dass der Kunstbegriff dadurch überspannt wird und du auf einmal Gegenstände zur Kunst zählst, die keine Kunst sind. Wie z.B. die „Protokolle der Weisen von Zion“ oder, und mit dieser Ansicht ich, schätze ich, nicht der einzige bin, auch die allermeisten LIT-Stories.
Diesen Widerspruch hast allein Du konstruiert. Dass jemand auf die Idee kommen würde, meine Aussage deshalb zu kritisieren, weil ich nicht die tatsächliche Existenz von Literatur als zusätzliches Kriterium genannt habe, also damit konnte ich wirklich beim besten Willen nicht rechnen! Das ist so, wie wenn man mich für die Aussage "Alle Schimmel sind weiß" deshalb kritisiert wird, weil ich nicht erwähnt habe, dass Schimmel auch Pferde sein müssen.Außerdem würdest du vor dem weitergehenden Problem stehen, dass du Werke zur Kunst zählen müsstest, die wiederum nur im Kontext anderer fiktionaler Werke überhaupt in irgendeinem Sinne existieren, wie z.B. die (fiktiven) literarischen Werke von Bill Denbrough dem Hauptcharakter aus Stephen Kings „It“, als da wären „The Black Rapids“, „The Dark“, „Attic Room“, „Joanna“ und sein unbetitelter Roman über Werwölfe. Diese Werke aber gibt es gar nicht und hat es auch nie gegeben. Du müsstest also letztlich, wenn du deine oben formulierte Überzeugung durchhalten wolltest, die – gelinde gesagt – schräge Position einnehmen, dass ein Kunstwerk gar nie existieren muss, um ein Kunstwerk zu sein. Somit gäbe es Kunst, die es nicht gibt. Und das scheint mir ein Widerspruch in sich zu sein.
Aha - und welche Fiktion ist denn jetzt nicht Kunst?Du könntest gegen die obige Formulierung deiner Überzeugung vielleicht einwenden wollen, dass du nicht von Fiktion allgemein, sondern bloß von Fiktion in Bezug auf Literatur als Kunst sprachst. Aber dieser Einwand würde übersehen, dass du mit zweierlei Maß messen müsstest, wenn du zwar der Literatur zugestehst, qua ihrer Fiktionalität Kunst zu sein, dies aber vergleichbaren Gegenständen, die ebenfalls die Eigenschaft der Fiktionalität aufweisen, du nicht zugestehst. Denn warum sollte das eine aufgrund dessen, dass es Fiktion ist, Kunst sein, aber das andere aufgrund dessen, dass es Fiktion ist, nicht Kunst sein? Wie es so schön heißt: Wer A sagt, muss auch B sagen. Und ich sehe im Moment nicht, wie du dieses Abgrenzungsdilemma lösen könntest.
Dieser Meinung bin ich nicht. Sonst hätte ich mir wohl kaum die Arbeit gemacht, eine meines Erachtens wesentlich überzeugendere Antwort zu schreiben.Ich hab das untrügliche Gefühl, dass du und "Auden" aneinader vorbei reden.
Die juristischen Fragen sind längst geklärt, und "Auden" hat meines Erachtens überzeugend erläutert, dass sein Standpunkt inhaltlich korrekt ist.
Du vermischt zwei Sachen in zwei aufeinanderfolgenden Absätzen. Ich habe nie bestritten, dass man unterscheiden kann zwischen guter, mittelmäßiger und schlechter Kunst.Dass etwas fiktional ist reicht nicht aus, um ihm das Etikett "Kunst" zu verpassen, es sei denn, man weitet den Kunstbegriff unzulässig aus, womit er unscharf und damit völlig unbrauchbar wird.
Ein fiktionaler Text unterliegt gewissen (Qualitäts)Kriterien, genau wie ein Film.
Kein vernünftiger Mensch wird behaupten, die Filme von ED WOOD- der gemeinhin als schlechtester Regisseur aller Zeiten gilt- wären so gut wie die Filme von FELLINI.
ZustimmungSo ist es auch mit fiktionalen Texten, seien sie nun von CHARLOTTE ROCHE oder von PHILIP RITH oder von LIT-Autoren/innen.
Dabei geht es nicht um "gut" oder "schlecht" im moralischen, sondern im handwerklichen Sinne.
Bitte das große Vorhängeschloß,
der Thread ist Spam & sinnfrei.
Ogottogott...Wer nochmal? said:Es ist jeder herzlich eingeladen, mir ins Gesicht zu sagen, ich wäre geil auf kleine Kinder. Ich erkläre demjenigen den Unterschied zwischen Kind und Jugendlichem dann, wenn er sich ein kühles, von mir spendiertes Bier auf das von mir spendierte blaue Auge drückt.
Zu Posting #66:
Keine Angst - selbst wenn Du dieses 17jährige Mädchen gevögelt hättest, bei dem Du offenbar Gelegenheit dazu hattest, hätte man es Dir hier ziemlich sicher durchgehen lassen.
So richtig als Sünder hätte man Dich erst behandelt, wenn Du dieses Erlebnis in Form einer erotischen Geschichte niedergeschrieben hättest. Erst dann hätte man Dich als "Pädo" abgestempelt, und Großinquisitor RagnarCaesar hätte mit hochrotem Kopf nach Luft schnappen müssen angesichts der Veröffentlichung solch frevelhafter Texte.![]()