1st Amendment schützt christlich-fundamentalistische Anti-Schwulen-Demonstranten

Auden James

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Aug 13, 2008
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Der Supreme Court hat einmal mehr vorgeführt, wie weit das Recht auf Meinungsfreiheit reicht: Bei einem militärischen Begräbnis hielten christliche Fundamentalisten der Westboro Baptist Church von Topeka eine Anti-Schwulen-Demonstration ab, woraufhin sie von sich verletzt fühlenden Familien, die am Begräbnis teilnahmen, verklagt wurden. Die Entscheidung fiel mit 8 zu 1 Stimmen.

Hauptrichter Roberts sagte:

"Meinungsäußerungen sind mächtig. Sie können Leute zu Handlungen anleiten, sie zu Tränen der Freude wie der Trauer rühren und — wie in diesem Fall — großen Schmerz zufügen. Aufgrund der Fakten aber können wir auf diesen Schmerz nicht mit der Bestrafung der Sprecher reagieren. Als Nation haben wir uns für einen anderen Weg entschieden: auch verletztende Meinungsäußerungen in öffentlichen Angelegenheiten zu schützen, um sicherzustellen, dass wir nicht die öffentliche Debatte unterdrücken." (Quelle: Yahoo.com; Übers. von mir)

Jene Baptisten wollten mit ihrer Demo ihre Meinung ausdrücken, dass tote US-Soldaten in Afghanistan Gottes Strafe für die Toleranz der Homosexualität durch den US-Staat seien. Sie hielten ihre üblichen Schilder hoch, etwa "Dankt Gott für tote Soldaten", "Ihr fahrt in die Hölle", "Gott hasst die USA / Dankt Gott für 9/11" und eines, das das Motto des US-Marines-Korps — Semper Fi ("immer treu") — mit einer Verunglimpfung schwuler Männer verband.

Margie Phelps, die zur Westboro-Kirche gehört und sie vor dem Supreme Court vertrat, brachte es auf den Punkt: "Wir lesen das Gesetz. Wir folgen dem Gesetz. Der einzige Weg für ein anderes Urteil bestünde darin, den ersten Verfassungszusatz zu schreddern."

Man stelle sich ein ähnliches Szenario in Deutschland vor, dann schwant einem, wie weit es mit der Meinungsfreiheit hierzulande her ist: Es sei erinnert an Abs. 2 Art. 5 GG. Zur Veranschaulichung — und sicher nicht weniger kontrovers als die Meinungsäußerung jener fundamentalistischen Baptisten — sei hingewiesen auf die immer gleichen Reaktionen auf beantragte und richterlich zugelassene Neo-Nazi-Demos, das Verbot von Mein Kampf und (das öffentliche Tragen von) Nazi-Symbolen, die Meinungsäußerungen Eva Herrmans in ihrem Eva-Prinzip (und die Folgen für die Autorin), das Strafverfahren der Polizei gegen einen Mann wegen seiner geäußerten Freude über die Anschläge vom 11. September, den Blasphemie-Paragraphen 166 des deutschen StGB und natürlich, was wohl die meisten hier auf eine .com-Seite wie Literotica treibt, das Pornographieverbot und der Jugendschutz aka die Zensur in Deutschland gemäß §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d StGB.
 
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@Auden James

Sehr interessant, aber nichts Neues.
wie die US-Hymne es schon besingt,
"IN THE LAND OF THE FREE"

Noch Fragen A.J.
 
Fragen

Was sagt denn unser ehem. Marine zur Verunglimpfung seines Corps?

Und überhaupt: Was halten er und andere von der "Meinungsfreiheit" in der BRD/EU?
 
Zur Info, ich war in der Army als Präzisionsschütze,
16 Jahre, letzter Dienstgrad Mastersergant.

Im Vergleich zu den U.S.A. leben wir hier
regelrecht in einer Diktatur, ich weiß jetzt
nicht wie alt du bist, aber 1973 traten in
diesem Land gewisse Notstandsgesetzte
in Kraft, die den Terrorismus eindämmen
sollten, der Erfolg war die Geburtsstunde
der R.A.F.

Die Gesetzesverschärfung wurde niemals
rückgängig gemacht.

Sagt doch eigentlich alles aus.
 
Weiterfragen

Ich war nie in der Army: Hat das US Marine Corps keine "Präzisionsschützen"? Ander gesagt: Du bist also nie Marine gewesen. Okay, aber das Marine Corps gehört doch wie die Army zu den US Armed Forces? Und es wird wohl nicht nur im Marine Corps Homosexualität geben, oder?
 
Last edited:
Ich war nie in der Army: Hat das US Marine Corps keine "Präzisionsschützen"? Ander gesagt: Du bist also nie Marine gewesen. Okay, aber das Marine Corps gehört doch wie die Army zu den US Armed Forces? Und es wird wohl nicht nur im Marine Corps Homosexualität geben, oder?

Und zur BRD-Diktatur: Cool, danke für dein unmissverständliches Statement.

Die Armed Forces gliedern
sich in fünf Teile.

U.S.Army
U.S.M.C. (U.S. Marinecorps)
U.S.Navy
U.S.Air Force
U.S.Coast Guard

In allen Einheiten ist mittlerweile
Homosexualität akzeptiert, die
Regelung: Nicht fragen, nichts sagen.
 
Don't ask, don't tell.

In allen Einheiten ist mittlerweile
Homosexualität akzeptiert, die
Regelung: Nicht fragen, nichts sagen.
Nur gab's da nicht Probleme mit der Verfassungsverträglichkeit? Sollte die Regel nicht aufgehoben werden? Weißt du da Genaueres über den Stand der Dinge?
 
Nur gab's da nicht Probleme mit der Verfassungsverträglichkeit? Sollte die Regel nicht aufgehoben werden? Weißt du da Genaueres über den Stand der Dinge?

Mittlerweile wurde die Regel
durch ein President's Edict
annuliert, so lange jedenfalls
bis der SoD und das DoD eine
Neuregelung finden.

SoD = Secretary of Defense
DoD = Department of Defense
 
Was sagt denn unser ehem. Marine zur Verunglimpfung seines Corps?

Und überhaupt: Was halten er und andere von der "Meinungsfreiheit" in der BRD/EU?


Die BRD GmbH ist ein Konstrukt zur Ruhigstellung der ahnungslosen Massen.

Zudem wurde die BRD (durch die Unterschrift des US-Außenministers Baker) zeitgleich mit der DDR per 2+4 Vertrag 1990 aufgelöst. Da kein Nachfolgestaat geschaffen wurde (BRD und DDR waren nie Staaten - nur Verwaltungsorganisationen, bzw Staatsfragmente),

http://www.youtube.com/watch?v=DGWRj4-pE2E

gilt Völkerrechtlich wieder der Status des Deutschen Reiches vom 31.12.1937.

http://www.youtube.com/watch?v=9V1Gdu_5L4E&feature=related

Damit sind alle Gesetze, die von der BRD als Schein-Staat beschlossen wurden, illegal. So konnte die BRD gar nicht die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze abtreten, da das nur das Deutsche Reich, bzw. dessen völkerrechtlich anerkannter Nachfolgestaat kann.

Für die schlichten Gemüter, die glauben, daß das Deutsche Reich 1945 untergegengen ist, möchte ich ein Urteil des Verfassungsgerichts ans Herz legen, das 1973 festgestellt hat, daß das Deutsche Reich niemals aufgehört hat zu existieren, sondern, daß es nur in Ermangelung von Organisationseinheiten, handlungsunfähig ist.

Da der Geltungsbereich des Grundgesetzes die BRD ist, konnte die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes niemals beitreten, da die BRD ja zeitgleich aufgelöst wurde. Damit hat auch unser Verfassungsgericht keinerlei Befugnis mehr.

http://pressemitteilung.ws/node/165545

http://brdwahrheiten.wordpress.com/category/videos/brd-gmbh-videos/
 
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BRD GmbH

Nicht jede Aussage einer Meinung muss auch notwendigerweise wahr sein.

Warum sollte am 7.10.1949 mit der Souveränitätserklärung und Verfassungseinsetzung nicht der Staat DDR gegründet worden sein?

Was macht man dann mit dem Deutschlandvortrag, wo es heißt: „Die Bundesrepublik wird […] die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.“

Wie konnten DDR und BRD 1973 der UN beitreten, wenn sie niemals (souveräne) Staaten waren? Und wie dann überhaupt weitere, bindende Verträge wie z.B. mit der NATO eingehen?

Und wenn alle Gesetze illegal sind, also auch nicht gültig, wie kann man dann ein Urteil des BverfG zur Stützung der Illegalitätsthese der BRD anbringen, wo das BverfG ja selbst also auch illegal sein müsste, seine Urteile also nicht gültig, denn es wäre schließlich die oberste juristische Instanz einer illegalen Rechtsprechung?

Für die, die's trotzdem nicht lassen können, noch zwei Zitate des BverfG:

"Die Bundesrepublik Deutschland ist also (...) als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘ (...)." – BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertrag

"Die Bundesrepublik Deutschland betrachtete sich vielmehr von Beginn an als identisch mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich." – BVerfGE 77, 137 (150 ff.) – Tesobeschluss

Diese Auffassung sei, Schweitzer folgend (Schweitzer: Staatsrecht III, 8. Aufl., Rn 637.), Völkergewohnheitsrecht geworden und bestimme de facto den Völkerrechtsstatus der BRD: Hier sei also gar kein Staat mit irgendeinem Vertrag aufgelöst worden, sondern das Deutsche Reich habe den neuen Namen (+Verfassung etc.) BRD verpasst bekommen; '45 hätte zwar die Wehrmacht kapituliert, das sei aber für die Auflösung des Dt. Reiches selbst nicht hinreichend. Schweitzer selbst hält auch die Dismembrationstheorie für haltbar, wonach das Dt. Reich bereits 1945, 1954, 1973 oder spätestens 1990 untergegangen sei und mit BRD und DDR neue Staaten gegründet worden seien, aber aufgrund des Völkergewohnheitsrechts könne die BRD möglicherweise gar nicht mehr von der Identitätsthese abweichen. Für das Bestehen eines Staates sind maßgebend Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt: Alle drei Punkte erfüllt die BRD spätestens seit 1990 und dem 2+4-Vertrag, wo es heißt:

„(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
 
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@ A.j. & R.c.

Der völkerrechtliche Status ist ein Chaos,
die Aufnahme beider deutschen Staaten
im Jahre 1973 konnte nur mit Zustimmung
des Weltsicherheitsrates erfolgen, dass
war damals eine "Nacht-und Nebelaktion."
 
Völkerrechtschaos?

Nö, tatsächlich kein Chaos.

Wie gesagt, wenn man vom Fortbestand des Dt. Reiches ausgeht, dann ist spätestens seit dem 2+4-Vertrag klar, dass die BRD identisch mit dem Dt. Reich ist (siehe die drei Staats-Kriterien oben). Und was vor der Wiedervereinigung war, ist de facto durch die Rechtspraxis festgelegt: Die BRD war schon vorher (als Völkerrechtsubjekt) identisch mit dem Dt. Reich.

Ginge man man vom Untergang des Dt. Reiches aus, dann wäre dieses spätestens 1990 untergegangen, da es jedwede Staatsgewalt verloren hätte, die im 2+4-Vertrag der dementsprechend neue Staat BRD (=wiedervereinigtes Deutschland) erlangt hätte.

Letztendlich ist das eine rein-formale Unterscheidung, ohne irgendeine Relevanz für die Beurteilung der Rechtslage: Ob die heutige BRD nun ein neuer dt. Staat ist oder das alte Dt. Reich unter neuem Namen und Verfassung (ähnlich der Weimarer Republik), ändert nichts am völkerrechtlichen Status der BRD als bestehendes Völkerrechtssubjekt (siehe auch die Deklaration desselben durch die zahllosen internationalen Verträge und Abkommen).
 
Last edited:
@a.j.

Na das mach mal unser Frau Dr. Angela Merkel und
unseren ach so islamfreundlichen Bundespräsidenten
deutlich und klar.

GOOD LUCK:rolleyes:
 
Sicher sind viele Gesetze durch die BRD beschlossen worden, doch wie Carlo Schmid (einer der Gründungsväter des Gundgesetzes) an anderer Stelle nochmals betonte, ist die BRD niemals ein Staat gewesen. Alle Gesetze, Verordnungen usw., hätten durch die alliierten Militärgouverneure bestätigt werden müssen.

Den Status Deutschlands regelt u.a. die Haager Landkriegsordnung, der Deutschland (als Kriegsverlierer) immer noch untersteht.

Es gibt mehrere, eindeutige Hinweise, daß die BRD niemals rechtsnachfolger des Deutschen Reiches war.

Im Oktober letzten Jahres konnte man in den Zeitungen lesen, daß Deutschland die letzte Rate der Wiedergutmachungszahlungen des 1. Weltkriegs gezahlt hat. Dazu muß man wissen, daß Hitler die Zahlungen völkerrechtswidrig eingestellt hat. Wäre die BRD rechtsnachvolger des Deutschen Reiches gewesen, hätte die BRD vom Gründungstag an die Reparationszahlungen wieder aufnehmen müssen - das hat sie aber nicht!

Eben aus dem Grund, daß die BRD nicht rechtsnachfolger des Deutschen Reiches war.

Die Reparationszahlungen wurden erst wieder mit dem Abschluß des 2+4 Vertrages aufgenommen, der die Auflösung von BRD und DDR festlegte. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten nun die Zahlungen? Wäre, wie vom Grundgesetz gefordert, ein Nachfolgestaat gegründet worden, hätte das deutsche Volk über eine Verfassung abstimmen MÜSSEN (es kann völkerrechtlich kein Staat gegründet werden, ohne daß das Volk über seine Verfassung abstimmt! Da kann die BRD GmbH soviel Verträge abgeschlossen haben, wie sie will ... irrelevant!). Außerdem hätte es erst einmal einen Friedensvertrag geben müssen, in dem die Reparationszahlungen des 2. Weltkriegs festgelegt werden.

Wäre also ein Nachfolgestaat geschaffen worden, hätten wir bis letztes Jahr die Reparationen für den 1. und 2. Weltkrieg leisten müssen, und ab diesem Jahr für den 2. Weltkrieg. Es wurde aber KEIN Nachfolgestaat geschaffen, das deutsche Volk hat NICHT über eine Verfassung abgestimmt und es wurde auch KEIN Friedensvertrag unterzeichnet, in dem die Reparationszahlungen des 2. Weltkriegs festgelegt wurden. Wäre die BRD rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, müßten wir die Reparationszahlungen des 2. Weltkriegs leisten - tun wir aber nicht.

Warum wurden also die Reparationszahlungen des 1. Weltkriegs 1990 wieder aufgenommen, wenn die BRD doch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches war? Weil die Reparationszahlungen ab 1990 wieder ALS Deutsches Reich erfolgten.

Eine andere rechtliche Grundlage ist völkerrechtlich nicht möglich.


Man muß sich (ob man nun daran glaubt, oder nicht) nun die Frage stellen: Was für einen Sinn sollte das machen? Und vor allem: Wem nützt es?

Darüber können wir morgen diskutieren - heute wird's mir zu spät. ;)



PS: Ich bin kein rechts-angechauchter Nationalist ... nur, damit hier keine falschen Gerüchte aufkommen! :D Ich fühle mich als Basis-Demokrat und bekämpfe daher die Bürokratur unseres Schein-Staates, sowie die der EUdSSR.
 
Ginge man man vom Untergang des Dt. Reiches aus, dann wäre dieses spätestens 1990 untergegangen, da es jedwede Staatsgewalt verloren hätte, die im 2+4-Vertrag der dementsprechend neue Staat BRD (=wiedervereinigtes Deutschland) erlangt hätte.

Dann mach dich mal schlau, was es völkerrechtlich bedarf, um einen neuen Staat zu gründen. Das geht nicht mit ein paar einfachen "Überleitungsverträgen", obwohl es unsere Machthaber gerne so hätten und es auch immer wieder erzählen. Dadurch wird es aber nicht richtiger.

Wichtigstes Merkmal einer Staatsgründung: Volk MUSS über Verfassung entscheiden. Das ist nicht passiert - damit wurde auch kein Nachfolgestaat des Deutschen Reiches gegründet. Frag die UNO ... ;)
 
Letztendlich ist das eine rein-formale Unterscheidung, ohne irgendeine Relevanz für die Beurteilung der Rechtslage: Ob die heutige BRD nun ein neuer dt. Staat ist oder das alte Dt. Reich unter neuem Namen und Verfassung (ähnlich der Weimarer Republik), ändert nichts am völkerrechtlichen Status der BRD als bestehendes Völkerrechtssubjekt (siehe auch die Deklaration desselben durch die zahllosen internationalen Verträge und Abkommen).

Total Falsch!

Als Nachfolgestaat (inklusive) Friedensvertrag, wäre Deutschland souverän!

Durch den Rückfall auf den rechtlichen Status des Deutschen Reiches, unterliegen wir immer noch der UN-Feindstaatenregelung ... und DA liegt der Hund begraben!

Die Alliierten USA, Großbritannien, Frankreich und Rußland können uns SOFORT, ohne weiteren UN-Beschluß, militärisch besetzen. Das ist auch die offizielle Sichtweise der US-Regierung.

Sollte Deutschland den Euro kippen ... aus der NATO austreten ... und vielleicht noch ein Bündnis mit den Chinesen eingehen - dann kannst du gar nicht so schnell gucken, wie die Alliierten wieder mit Truppen in unserem Land stehen!
 
Staat

Wie gesagt, RC, ich schrieb alles, was dazu zu in einem Forum wie diesem zu schreiben ist.

Die Geschichte in Kurzform:
Einen Staat machen drei Sachen aus: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.
Alles drei erfüllt die BRD spätestens seit dem 2+4-Vertrag: Ergo ist die BRD spätestens seit 1990 ein Staat. Ende der Geschichte.

Für Langform: siehe oben.

Die Nennung der Haager Landkriegsordnung tut hier auch nichts zu Sache, da die Besetzung und sw. nach der bedingungslosen Kapitulation nicht nach deren Maßgaben verlief.

Dein Insistieren auf einem nicht geschlossenen Friedensvertrag tut ebenfalls nichts zur Sache, da der 2+4-Vertrag explizit anstelle eines Friedensvertrag geschlossen wurde, da ein solcher nach dem 2. WK schließlich weder geplant gewesen ist noch Sinn ergeben hätte: "Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern." (siehe: Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band V, § 135, S. 2071). Die im Vgl. zu einem Friedensvertrag erheblich stärkeren völkerrechtlichen Vertragsbindungen z.B. in Form von NATO und EU sichern sowieso, dass die Mitgliedsstaaten in Frieden zueinander stehen. Dein hypothetischer Austritt der BRD aus EU und NATO ergäbe überhaupt keinen Sinn und täte nichts zur Sache des Status der BRD als Staat und Völkerrechtssubjekt.

Außerdem sind dein 'Nachfolgestaat' und 'Rückfall auf den rechtlichen Status des Dt. Reiches' nicht klar. Wie oben gezeigt bestimmt das Völkergewohnheitsrecht mittlerweile de facto den Völkerrechtsstatus der BRD als Völkerrechtssubjekt: Deshalb laviert man bloß formal herum, wenn es um die Frage geht, ob die BRD nun identisch mit dem Dt. Reich ist oder das Dt. Reich untergegangen und die BRD ein neuer Staat (ergo Völkerrechtssubjekt) ist.

Zu den von dir genannten Reparationszahlungen: Das regelte das Londoner Schuldenabkommen nach dem 2. WK, das sich auf die dt. Auslandsverschuldung bezog. Da die ausstehenden Reparationszahlungen bereits 1930 in private Auslandsschulden umgewandelt wurden, fielen diese also unter jenes Abkommen. Die Zahlungen von 1945-1952 waren bis zur Wiedervereinigung ausgesetzt: Diese ausstehenden Zahlungen sind es, die nach der Wiedervereinigung nachgeholt wurden.
 
Last edited:
Mit diesem posting...

Wie gesagt, RC, ich schrieb alles, was dazu zu in einem Forum wie diesem zu schreiben ist.

Die Geschichte in Kurzform:
Einen Staat machen drei Sachen aus: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.
Alles drei erfüllt die BRD spätestens seit dem 2+4-Vertrag: Ergo ist die BRD spätestens seit 1990 ein Staat. Ende der Geschichte.

Für Langform: siehe oben.

Die Nennung der Haager Landkriegsordnung tut hier auch nichts zu Sache, da die Besetzung und sw. nach der bedingungslosen Kapitulation nicht nach deren Maßgaben verlief.

Dein Insistieren auf einem nicht geschlossenen Friedensvertrag tut ebenfalls nichts zur Sache, da der 2+4-Vertrag explizit anstelle eines Friedensvertrag geschlossen wurde, da ein solcher nach dem 2. WK schließlich weder geplant gewesen ist noch Sinn ergeben hätte: "Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern." (siehe: Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band V, § 135, S. 2071). Die im Vgl. zu einem Friedensvertrag erheblich stärkeren völkerrechtlichen Vertragsbindung z.B. in Form von NATO und EU sichern sowieso, dass die Mitgliedsstaaten in Frieden zueinander stehen. Dein hypothetischer Austritt der BRD aus EU und NATO ergäbe überhaupt keinen Sinn und täte nichts zur Sache des Status der BRD als Staat und Völkerrechtssubjekt.

Außerdem sind dein 'Nachfolgestaat' und 'Rückfall auf den rechtlichen Status des Dt. Reiches' nicht klar. Wie oben gezeigt bestimmt das Völkergewohnheitsrecht mittlerweile de facto den Völkerrechtsstatus der BRD als Völkerrechtssubjekt: Deshalb laviert man bloß formal herum, wenn es um die Frage geht, ob die BRD nun identisch mit dem Dt. Reich ist oder das Dt. Reich untergegangen und die BRD ein neuer Staat (ergo Völkerrechtssubjekt) ist.


...hat "Auden James" in allen Punkten recht.
"rosi"(Johannes)
 
Total Falsch!

Als Nachfolgestaat (inklusive) Friedensvertrag, wäre Deutschland souverän!

Durch den Rückfall auf den rechtlichen Status des Deutschen Reiches, unterliegen wir immer noch der UN-Feindstaatenregelung ... und DA liegt der Hund begraben!

Die Alliierten USA, Großbritannien, Frankreich und Rußland können uns SOFORT, ohne weiteren UN-Beschluß, militärisch besetzen. Das ist auch die offizielle Sichtweise der US-Regierung.

Sollte Deutschland den Euro kippen ... aus der NATO austreten ... und vielleicht noch ein Bündnis mit den Chinesen eingehen - dann kannst du gar nicht so schnell gucken, wie die Alliierten wieder mit Truppen in unserem Land stehen!

Das mit den Zwei-plus-Vier-Vertrag hat AJ ja schon schön erklärt ... omg ... das mal die Mehrheit in dem Forum seiner Meinung ist kommt selten vor.


Das Deutschland Amok läuft und den Euro Kippt, wäre wohl recht unwahrscheinlich weil keine Regierung den deutschen Konzernen die Bilanz verderben will.
Und die Allierten ... naja, die gibt es so nicht mehr wirklich.
Frankreich hat das btw schon mal gemacht und sich praktisch aus der NATO verabschiedet, das ist praktisch nichts besonderes. Für Deutschland würde es blos keinerlei vorteile Bringen, denn Deutschland will ja Aussenpolitisch an bedeutung Gewinnen und nicht auf Nord Korea machen ^^

Im Vergleich zu den U.S.A. leben wir hier
regelrecht in einer Diktatur, ich weiß jetzt
nicht wie alt du bist, aber 1973 traten in
diesem Land gewisse Notstandsgesetzte
in Kraft, die den Terrorismus eindämmen
sollten, der Erfolg war die Geburtsstunde
der R.A.F.

Die Gesetzesverschärfung wurde niemals
rückgängig gemacht.

Sagt doch eigentlich alles aus.

Ich glaub du bringst da ein paar Fakten durcheinander. Die RAF gabs schon seit 1970, und die Gesetze wie Rasterfandung etc, sind meist wieder zurückgefahren worden. Da sie vom Verfassungsgericht auch nach dem 9/11 immer wieder kassiert wurden. Sprich erst RAF, dann die Gesetze gegen die RAF.
Aber ich denke jedes Land hat seine kleinen Gesetzes Relikte. Da wiederspricht dir niemand.
 
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Zustimmung

Dank an diejenigen, die meine Ausführungen offenbar als nachvollziehbar befunden haben!

Wie dem auch sei, so interessierte mich dennoch eure Meinung zur Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich habe ja im Ausgangspost bereits versucht einen Anstoß zu geben: Der kann natürlich auch daneben gegangen, sprich nicht anstoßend sein. Ich hoffe, dass der eine und odere trotzdem seine Meinung zum Ausgangsthema kundtun möchte.

Oder auch bzgl. der USA. Ich meine, auch in den USA gibt es Einschränkungen: Es sei erinnert an den Fall California vs. Miller. Ein für den einen oder anderen womöglich interessanter Artikel: Porn in the U.S.A. (CBS 60 Minutes).
 
Das häte ich mir nicht träumen lassen....

...daß mich einmal "Auden James" dazu bringt, meine Meinung zu revidieren. (Lach).

Ernsthaft, auch "Erpan" hat daran seinen Anteil. Ich hab vor Wochen seinem Statement widersprochen, eingeschränkte Meinungsfreiheit sei keine Meinungsfreiheit mehr, aber wenn man es konsequent zu Ende denkt, haben beide-"Erpan" und "AJ"-recht.
Dennoch ergeben sich aus dieser liberalen Haltung nicht unerhebliche Probleme, wie ich finde.

Richter Roberts sagt, die USA hätten sich dafür entschieden, auch verletzende Meinungen zuzulassen, um die öffentliche Debatte nicht zu unterdrücken.
Übertragen wir das mal auf Good Old Germany und den Empörungsreflex, sobald es um das "Dritte Reich" geht.
Wenn jemand behauptet, den Holocaust hätte es nie gegeben, so ist diese Behauptung historisch nachweislich falsch, aber es ist nur eine persönliche Meinungsäußerung, wenn auch eine völlig falsche.
Wie sieht es aber aus, wenn ein Holocaustleugner zu einem KZ-Überlebenden sagt: "Sie können gar nicht im KZ gewesen sein, da es den Holocaust gar nicht gab."
Immer noch ne persönliche Meinungsäußerung oder eine Beleidigung?

Nehmen wir die NPD.
Bisher sind alle Versuche gescheitert, diese Partei zu verbieten.
Meiner Ansicht nach ist es Aufgabe der demokratischen Parteien, den Unfug der NPD im politischen Diskurs zu widerlegen.
Was aber, wenn ihnen das eines Tages nicht mehr gelingen sollte? Zugegeben, der Fall ist ziemlich hypothetisch, aber mal angenommen: eine Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen gewinnt auf demokratischem Weg per Wahlen die Mehrheit.
Hätte eine Demokratie das zu akzeptieren? Nein. Meinungsfreiheit und Toleranz dürfen nicht zur Selbstaufgabe demokratischer Werte und des demokratischen Rechtsstaates führen.
Also: wann und wie greift man da ein, wenn man merkt (beispielsweise durch Umfragen, durch Ergebnisse auf Kommunal-und Landesebene) eine Partei mit antidemokratischen Zielen sagt nur ihre (falsche) Meinung, gewinnt aber immer mehr Boden??? Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit erreicht?
lg
"rosi"(Johannes)
 
Last edited:
Der Supreme Court hat einmal mehr vorgeführt, wie weit das Recht auf Meinungsfreiheit reicht ...
Ja, ohne Supreme Court und dem ersten Zusatz zur Verfassung wären die USA schon längst ein Staat der Zensur, wie z.B. Deutschland.

Man stelle sich ein ähnliches Szenario in Deutschland vor, dann schwant einem, wie weit es mit der Meinungsfreiheit hierzulande her ist: Es sei erinnert an Abs. 2 Art. 5 GG.
Ja, Abs. 2 Art. 5 GG macht die Meinungsfreiheit in unserem Land zu Farce, zumal auch das viel stärkere Abs. 3 Art. 5 GG (der uns die uneingeschränkte Kunstfreiheit garantieren soll) sich in Gerichtsverfahren über Bücher, Filme und Videos als zahnloser Tiger erwiesen hat – man erklärt ein Buch gerichtlich zu Nichtkunst und schon wird es verboten oder gar eingestampft.

Zur Veranschaulichung — und sicher nicht weniger kontrovers als die Meinungsäußerung jener fundamentalistischen Baptisten — sei hingewiesen auf die immer gleichen Reaktionen auf
[…]
den Blasphemie-Paragraphen 166 des deutschen StGB und natürlich, was wohl die meisten hier auf eine .com-Seite wie Literotica treibt, das Pornographieverbot und der Jugendschutz aka die Zensur in Deutschland gemäß §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d StGB.
Blasphemie-Paragraph ist beschränkt auf die Störung des öffentlichen Frieden, was schwer nachzuweisen ist und deswegen der Paragraph kaum mehr angewandt wird.

Aber der Paragraph § 184a (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften) ist eindeutig Zensur, da er sich gegen Erwachsene richtet. Da ist nicht mehr, wie so oft bei Pornografie, von Jugendschutz die Rede, sondern der Staat maßt sich an, Erwachsenen fiktionale Werke (Bücher, Filme, Videos) über sexuale Praktiken zu verbieten, die real auszuüben erlaubt ist. Beispiel: Man darf eine Frau fesseln und sie in diesem Zustand ficken, aber man darf das in einem Spielfilm oder Comic nicht zeigen, ja nicht einmal in einem Buch beschreiben.

Hier wird deutlich, wie schizophren eine Gesetzgebung sein kann, wenn die Minderheitsmeinung nicht durch Meinungsfreiheit geschützt ist.

Die Situation in den USA ist aufgrund des ersten Zusatzes zur Verfassung fundamental anders: „Der Kongreß darf kein Gesetz beschließen . . ., das die Redefreiheit oder die Pressefreiheit einschränkt.“

Mit anderen Worten: Hätten wir so etwas in unserer Verfassung stehen, könnte Bundestag ein Gesetz wie § 184a StGB nicht beschließen. Würde man das trotzdem tun, dann könnte auch unser Bundesverfassungsgericht wie das amerikanische sagen: „Die Tatsache, dass eine Meinung von der Gesellschaft als anstößig empfunden wird, ist kein hinreichender Grund, diese zu unterbinden."

Nur wegen des ersten Zusatzes zur Verfassung sind die einzigen zensurfreien Seiten in USA zu finden, was, wie Auden James richtig bemerkt, "wohl die meisten hier auf eine .com-Seite wie Literotica treibt."

PS: Bitte bleibt bei etwaigen Antworten bei dem Beispiel und bringt nicht wieder Kinderpornografie ins Spiel - sie hat mit dem genannten § 184a nicht zu tun.
 
Wie gesagt, RC, ich schrieb alles, was dazu zu in einem Forum wie diesem zu schreiben ist.

Die Geschichte in Kurzform:
Einen Staat machen drei Sachen aus: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.
Alles drei erfüllt die BRD spätestens seit dem 2+4-Vertrag: Ergo ist die BRD spätestens seit 1990 ein Staat. Ende der Geschichte.

Für Langform: siehe oben.

Die Nennung der Haager Landkriegsordnung tut hier auch nichts zu Sache, da die Besetzung und sw. nach der bedingungslosen Kapitulation nicht nach deren Maßgaben verlief.

Dein Insistieren auf einem nicht geschlossenen Friedensvertrag tut ebenfalls nichts zur Sache, da der 2+4-Vertrag explizit anstelle eines Friedensvertrag geschlossen wurde, da ein solcher nach dem 2. WK schließlich weder geplant gewesen ist noch Sinn ergeben hätte: "Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern." (siehe: Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band V, § 135, S. 2071). Die im Vgl. zu einem Friedensvertrag erheblich stärkeren völkerrechtlichen Vertragsbindungen z.B. in Form von NATO und EU sichern sowieso, dass die Mitgliedsstaaten in Frieden zueinander stehen. Dein hypothetischer Austritt der BRD aus EU und NATO ergäbe überhaupt keinen Sinn und täte nichts zur Sache des Status der BRD als Staat und Völkerrechtssubjekt.

Außerdem sind dein 'Nachfolgestaat' und 'Rückfall auf den rechtlichen Status des Dt. Reiches' nicht klar. Wie oben gezeigt bestimmt das Völkergewohnheitsrecht mittlerweile de facto den Völkerrechtsstatus der BRD als Völkerrechtssubjekt: Deshalb laviert man bloß formal herum, wenn es um die Frage geht, ob die BRD nun identisch mit dem Dt. Reich ist oder das Dt. Reich untergegangen und die BRD ein neuer Staat (ergo Völkerrechtssubjekt) ist.

Zu den von dir genannten Reparationszahlungen: Das regelte das Londoner Schuldenabkommen nach dem 2. WK, das sich auf die dt. Auslandsverschuldung bezog. Da die ausstehenden Reparationszahlungen bereits 1930 in private Auslandsschulden umgewandelt wurden, fielen diese also unter jenes Abkommen. Die Zahlungen von 1945-1952 waren bis zur Wiedervereinigung ausgesetzt: Diese ausstehenden Zahlungen sind es, die nach der Wiedervereinigung nachgeholt wurden.

Das ist, was uns die Regierung weiß machen will. Wenn die Zusammenlegung der Verwaltungseinheiten BRD und DDR einen Nachfolgestaat ergeben hätten, so hätte dies nach geltendem Völkerrecht geschehen müssen - da können sich auch die alliierten Siegermächte und auch nicht die deutsche Politik / Justiz drüber hinwegsetzen.

Das Völkerrecht sagt eindeutig aus, das um einen Staat zu gründen - u.a. eine Verfassung notwendig ist, der in freier Wahl vom Volk zugestimmt werden muß. Das ist nicht geschehen - somit konnte auch ein völkerrechtlich anerkannter Staat entstehen, als BRD und DDR aufgelöst wurden.

Alle "Überleitungsgesetze" und sonstige Abkommen, stehen im Widerspruch zum Völkerrecht und sind nichtig. Die BRD, als Verwaltungseinheit und Staatsfragment hatte nie die Berechtigung, Abkommen zuzustimmen, die die Einheit des Deutschen Reiches betreffen.

Daß Deutschland unter die"Feindstaatenregelung" fiel, wurde z.B. beim NATO-Doppelbeschluß sichtbar. Im amerikanischen Kongreß kam die Frage auf, "Was, wenn die Deutschen die Pershing nicht stationieren wollen?" - Antwort: "Dann stationieren wir sie mit dem Recht als Besatzer, das uns die Feindstaatenregelung gibt" Das zum Thema Souveränität.

Unser Verfassungsgericht ist aber auch nicht besser. Nach der "Wiedervereinigung" ging es um die Rückgabe, der in der sowjetischen Besatzungszone enteigneten Vermögen. Da haben u.a. Helmut Kohl, Theo Waigel, Hans-Dietrich Genscher und Roman Herzog (als Verfassungsrichter) kollektiven Rechtsbruch begangen, als sie die - völkerrechtlich illigalen - Enteignungen durchboxten. Als kleines "Danke schön" durfte Roman Herzog dann Bundespräsident spielen.

Juristen, die an dem Vorgang beteiligt waren, sprechen von größten wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Verbrechen, das je auf deutschem Boden stattgefunden hat. Daher gebe ich nicht viel um angeblich rechtsgültige Urteile unserer Justiz.

Witzig finde ich in dem Zusammenhang, daß Horst Köhler, als einer derjenigen, die die "no-bail-out"-Klausel entworfen hat, das Rettungspaket absegnete, von dem er genau wußte, daß es verfassungswidrig ist. Ich hoffe nur, daß die Professoren Hankel, Starbatty und Schachtschneider mit ihrer Klage erfolgreich sind - obwohl ich mir bei unserer Justiz sicher bin, daß wieder einmal die Verfassung gebrochen wird.

Ach ja ... nach der illegalen Unterzeichnung des Rettungspakets, ist unser Grüß-Horst wohin abgehauen? Richtig, wieder zum IWF, wo er jetzt im Auftrag der NWO daran arbeitet, das deutsche Volksvermögen endgültig zu vernichten. So wie die BRD kein Staat ist, ist auch die EU kein Staat - darf daher auch keine hoheitlichen Tätigkeiten (wie z.B. Steuern erheben) durchführen. Doch woran arbeiten IM Erika und der Ex-Grüß-Horst zurzeit? Richtig, an der Einführung von EU-Steuern!

Leute, wacht auf!

Fast alles, was in letzter Zeit beschlossen wurde, ist rechtlich nicht haltbar - so wie die Aussage von IM Erika und ihrem damaligen SPD-Hansel im Mai 2010: "Die Spareinlagen der Deutschen sind sicher ... das garantiere ich".


Muahahaha...
 
Meiner Ansicht nach ist es Aufgabe der demokratischen Parteien, den Unfug der NPD im politischen Diskurs zu widerlegen.
So ist das - den Leuten Mund zu verbieten führt zu nichts bzw. zur Illegalität.

Zugegeben, der Fall ist ziemlich hypothetisch, aber mal angenommen: eine Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen gewinnt auf demokratischem Weg per Wahlen die Mehrheit.
Eine Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen kann in diesem Staat keine Wahlen gewinnen – weil sie erst gar nicht zu Wahlen zugelassen würde.

Also: wann und wie greift man da ein, wenn man merkt (beispielsweise durch Umfragen, durch Ergebnisse auf Kommunal-und Landesebene) eine Partei mit antidemokratischen Zielen sagt nur ihre (falsche) Meinung, gewinnt aber immer mehr Boden??? Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit erreicht?
Darauf gibt unsere Verfassung Auskunft – siehe § 20 GG oder auch hier: In Deutschland garantiert Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs.1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Es ist natürlich theoretisch möglich, dass eine Partei ihre wahren Ziele verbirgt, aber für solche Fälle haben wir eine Behörde: Den Verfassungsschutz. Dieser Behörde obliegt es, solche heimliche Ziele zu entdecken – und bisher (in den letzten 65 Jahren) haben die ihre Hausaufgaben gemacht (wenn auch sie sich da und dort der Lächerlichkeit preisgegeben haben).
 
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