Auden James
Erotist
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- Aug 13, 2008
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Der Supreme Court hat einmal mehr vorgeführt, wie weit das Recht auf Meinungsfreiheit reicht: Bei einem militärischen Begräbnis hielten christliche Fundamentalisten der Westboro Baptist Church von Topeka eine Anti-Schwulen-Demonstration ab, woraufhin sie von sich verletzt fühlenden Familien, die am Begräbnis teilnahmen, verklagt wurden. Die Entscheidung fiel mit 8 zu 1 Stimmen.
Hauptrichter Roberts sagte:
"Meinungsäußerungen sind mächtig. Sie können Leute zu Handlungen anleiten, sie zu Tränen der Freude wie der Trauer rühren und — wie in diesem Fall — großen Schmerz zufügen. Aufgrund der Fakten aber können wir auf diesen Schmerz nicht mit der Bestrafung der Sprecher reagieren. Als Nation haben wir uns für einen anderen Weg entschieden: auch verletztende Meinungsäußerungen in öffentlichen Angelegenheiten zu schützen, um sicherzustellen, dass wir nicht die öffentliche Debatte unterdrücken." (Quelle: Yahoo.com; Übers. von mir)
Jene Baptisten wollten mit ihrer Demo ihre Meinung ausdrücken, dass tote US-Soldaten in Afghanistan Gottes Strafe für die Toleranz der Homosexualität durch den US-Staat seien. Sie hielten ihre üblichen Schilder hoch, etwa "Dankt Gott für tote Soldaten", "Ihr fahrt in die Hölle", "Gott hasst die USA / Dankt Gott für 9/11" und eines, das das Motto des US-Marines-Korps — Semper Fi ("immer treu") — mit einer Verunglimpfung schwuler Männer verband.
Margie Phelps, die zur Westboro-Kirche gehört und sie vor dem Supreme Court vertrat, brachte es auf den Punkt: "Wir lesen das Gesetz. Wir folgen dem Gesetz. Der einzige Weg für ein anderes Urteil bestünde darin, den ersten Verfassungszusatz zu schreddern."
Man stelle sich ein ähnliches Szenario in Deutschland vor, dann schwant einem, wie weit es mit der Meinungsfreiheit hierzulande her ist: Es sei erinnert an Abs. 2 Art. 5 GG. Zur Veranschaulichung — und sicher nicht weniger kontrovers als die Meinungsäußerung jener fundamentalistischen Baptisten — sei hingewiesen auf die immer gleichen Reaktionen auf beantragte und richterlich zugelassene Neo-Nazi-Demos, das Verbot von Mein Kampf und (das öffentliche Tragen von) Nazi-Symbolen, die Meinungsäußerungen Eva Herrmans in ihrem Eva-Prinzip (und die Folgen für die Autorin), das Strafverfahren der Polizei gegen einen Mann wegen seiner geäußerten Freude über die Anschläge vom 11. September, den Blasphemie-Paragraphen 166 des deutschen StGB und natürlich, was wohl die meisten hier auf eine .com-Seite wie Literotica treibt, das Pornographieverbot und der Jugendschutz aka die Zensur in Deutschland gemäß §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d StGB.
Hauptrichter Roberts sagte:
"Meinungsäußerungen sind mächtig. Sie können Leute zu Handlungen anleiten, sie zu Tränen der Freude wie der Trauer rühren und — wie in diesem Fall — großen Schmerz zufügen. Aufgrund der Fakten aber können wir auf diesen Schmerz nicht mit der Bestrafung der Sprecher reagieren. Als Nation haben wir uns für einen anderen Weg entschieden: auch verletztende Meinungsäußerungen in öffentlichen Angelegenheiten zu schützen, um sicherzustellen, dass wir nicht die öffentliche Debatte unterdrücken." (Quelle: Yahoo.com; Übers. von mir)
Jene Baptisten wollten mit ihrer Demo ihre Meinung ausdrücken, dass tote US-Soldaten in Afghanistan Gottes Strafe für die Toleranz der Homosexualität durch den US-Staat seien. Sie hielten ihre üblichen Schilder hoch, etwa "Dankt Gott für tote Soldaten", "Ihr fahrt in die Hölle", "Gott hasst die USA / Dankt Gott für 9/11" und eines, das das Motto des US-Marines-Korps — Semper Fi ("immer treu") — mit einer Verunglimpfung schwuler Männer verband.
Margie Phelps, die zur Westboro-Kirche gehört und sie vor dem Supreme Court vertrat, brachte es auf den Punkt: "Wir lesen das Gesetz. Wir folgen dem Gesetz. Der einzige Weg für ein anderes Urteil bestünde darin, den ersten Verfassungszusatz zu schreddern."
Man stelle sich ein ähnliches Szenario in Deutschland vor, dann schwant einem, wie weit es mit der Meinungsfreiheit hierzulande her ist: Es sei erinnert an Abs. 2 Art. 5 GG. Zur Veranschaulichung — und sicher nicht weniger kontrovers als die Meinungsäußerung jener fundamentalistischen Baptisten — sei hingewiesen auf die immer gleichen Reaktionen auf beantragte und richterlich zugelassene Neo-Nazi-Demos, das Verbot von Mein Kampf und (das öffentliche Tragen von) Nazi-Symbolen, die Meinungsäußerungen Eva Herrmans in ihrem Eva-Prinzip (und die Folgen für die Autorin), das Strafverfahren der Polizei gegen einen Mann wegen seiner geäußerten Freude über die Anschläge vom 11. September, den Blasphemie-Paragraphen 166 des deutschen StGB und natürlich, was wohl die meisten hier auf eine .com-Seite wie Literotica treibt, das Pornographieverbot und der Jugendschutz aka die Zensur in Deutschland gemäß §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d StGB.
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