rosettenfreak
Lit Instanz
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- Jun 2, 2009
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Welche Mittel bleiben mir als User
meine Meinung offen sagen zu
dürfen ???
Richtig: GG Art.5 und wenn ich es ne
Nummer kleiner haben möchte, dann
kann man immer noch seine Signatur
anpassen.
Wie gesagt: Rein Hypothetisch.
Hi,
- Nicht hypothetisch:
Deine Ausführungen hinsichtlich Art. 5 GG sind korrekt.
Bei LIT kommt aber noch eine wichtige Komponente hinzu:
LIT ist ein US-Forum, weshalb die amerikanische Auffassung von "Meinungsfreiheit", die viel umfassender ist als die deutsche, zum tragen kommt.
Dieses US-Verständnis von "Meinungsfreiheit" ist im "1st Amendment" der US-Verfassung klar definiert.
Und aus den Sätzen, die nach Punkt 12 der "Literotica Guidelines" kommen, geht klar hervor, dass sich die LIT-Regeln auf diesen Ersten Verfassungszusatzes berufen und aus ihm ableiten.
Der "Erste Verfassungszusatz "der USA wird in den "Literotica Guidelines" explizit erwähnt.
Und diese "Literotica Guidelines" sind der erste, wichtigste und EINZIGE Maßstab für LIT, und nicht irgendwelche obskuren "Zusatzregeln" oder ein ominöser "Leitfaden" oder ne seltsame "Hausordnung."
Und schon gar nicht, wenn diese obskuren "Zusatzregeln" den LIT-Regeln zuwiderlaufen!
Und es zählt hier bei LIT auch kein subjektiv gefärbtes Verständnis von wem auch immer über die Begriffe "Provokation", "Beleidigung", "angemessener Tonfall" und sonstige schwammige emotional gefärbte Vokabeln, deren Schwammigkeit der Willkür und Zensur Tür und Tor öffnen.
Ich sehe bei LIT seit 2 Tagen das wichtigste Gut, das dieses Forum hat, unterdrückt und zensiert: Es ist die MEINUNGSFREIHEIT!
Es ist vielleicht interessant, nen alten Thread zu reaktivieren.
Sein Titel ist "MEINUNGSFREIHEIT" (Ich glaube bei "Allgemein?") und eröffnet hat ihn damals "Auden James."
Erhellend ist das Eingangsposting 1, wo jemand selten das US-Verständnis von "MEINUNGSFREIHEIT" so exakt auf den Punkt gebracht hat, wie "Auden."
Ich hab den Thread noch nicht wieder gefunden, aber er ist noch da, und ich werde ihn finden.
Interessant ist das richterliche Urteil, das "AJ" in P 1 zitiert.
Wenn ich mich recht erinnere, ging es um das Begräbnis eines Homosexuellen.
Dabei demonstrierten schwulenfeindliche Gruppen mit üblen Transparenten und noch übleren Sprechchören.
Die Angehörigen des verstorbenen Homosexuellen klagten wegen "Beleidigung", "Störung der Todesruhe", etc...
Der US-Richter wies die Klage ab, mit Hinweis auf die MEINUNGSFREIHEIT gemäss "Erstem Zusatzartikel der US-Verfassung."
Vielleicht wird jetzt jemandem hier langsam klar, was "MEINUNGSFREIHEIT" im amerikanischen Sinne verstanden- Und LIT ist ein amerikanisches Forum- bedeutet???
lg
"Rosi" (Johannes)
Nun,
da fallen einem Fälle wie "Larry Flynt" ein, dessen Prozess für die USA wegweisend war bezügl. Meinungsfreiheit."
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