Peter_Carsten
Tiefstapeln-Hoch gewinnen
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Im Prinzip bin ich ja ein Freund der Meinungsfreiheit amerikanischen Stils. Andererseits sind Einschränkungen dieser Freiheit in gewisser Weise vertretbar. Das eingangs zitierte Urteil mag seine Berechtigung haben, sofern man die Meinungsfreiheit als höchstes Gut einschätzt.
In aller Regel haben Verfassungsrichter aber mehrere Rechtsgüter miteinander abzuwägen. Ein europäisches Gericht würde wahrscheinlich zu der Ansicht kommen, dass das Recht, ein Begräbnis in alle Ruhe und Andacht durchzuführen über das Recht zu stellen ist, genau zu diesem Zeitpunkt an genau diesem Ort eine Demonstration durchzuführen.
Die europäischen Rechtsordnungen reglementieren das Recht auf freie Meinungsäußerung daher. So dürfen bspw. Demonstrationen nicht einfach spontan stattfinden, sondern müssen angemeldet und genehmigt werden. Es gibt zudem die Tatbestände der persönlichen Beleidigung, der Verleumdung und der Kreditschädigung im Strafrecht. Es gibt Verbreitungsbeschränkungen, für Pornographie bspw., aber auch für manche Videospiele. Es gibt in Deutschland und Österreich das Spezifikum des Verbots der NS-Wiederbetätigung (was aber angesichts der Geschichte verständlich ist).
Diese Reglementierungen schränken einerseits die Meinungsfreiheit tatsächlich ein (Beleidigungen & Co., Nazi-Sachen), andererseits tun sie das nicht wirklich, sondern lenken die - in der Sache freie - Meinungsäußerung bloß in - formal gesehen - geregelte Bahnen.
In einer demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung dürfen Einschränkungen der Meinungsäußerung generell nur in Gesetzesform stattfinden. So sieht es auch die Menschenrechtskonvention vor. Gibt es Einschränkungen, die nicht durch Gesetz gedeckt sind somit von der Meinung von Behörden abhängen, ist dies nicht mehr rechtsstaatlich, sondern autokratisch. Gesetze müssen im Prinzip hinreichend präzise definiert sein, wenngleich für manche Begriffe durchaus Interpretations- und Ermessensspielraum bestehen kann.
Ein eher schlechtes Beispiel dafür ist der wiederum spezifisch deutsche Begriff der Menschenwürde. Dieser Begriff ist dehnbar, und daher ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Mit der "Menschenwürde" lassen sich Kunstformen und Meinungen relativ reibungslos abdrehen.
Trotzdem muss jedes Verbot einer Meinungsäußerung begründet und aus dem Regelwerk ableitbar sein. Werden Meinungen verboten, und dieses Verbot ist nicht aus vorher bekannten Regeln ableitbar, ist es Willkür, womit wir wieder in der Autokratie sind.
Kern der Meinungsfreiheit ist jedoch, dass sie insbesondere Minderheitenmeinungen schützt. Das Verbot einer Meinung deswegen, weil sie nicht der Mehrheit entspricht, ist ein ganz schwerwiegender Verstoß.
Literotica bedient auch nicht vollkommen den US-amerikanischen Begriff der free speech. Allein schon das Verbot von Geschichten mit Protagonisten unter 18 Jahren ist eine Einschränkung, die rational nicht begründbar ist, sondern auf bloßen Moralvorstellungen beruht.
Das Literotica-Forum hält free speech aber zumindest als Grundsatz sehr hoch. Auch bei Literotica gibt es ein Regelwerk, und dieses kann durch boardspezifische Regeln erweitert werden. Bei jedem Regelwerk gibt es eine Gratwanderung: Mache ich es möglichst genau, wird es ellenlang. Mache ich es einfach, gibt es Interpretationsspielraum. Sicher besteht dieser bei manchen Regeln, z.B. beim Verbot der "Provokation". Aber letztlich ist genau dafür, für diese Interpreations-/Auslegungsaufgabe der Moderator engagiert.
Problematisch wird es dann, wenn Aktionen eines Moderators durch überhaupt kein Regelwerk mehr gedeckt sind.
Hallo kater001,
dein Beitrag ist viel zu schade für den Papierkorb, aber so ist es sozusagen im Dunkeln ein Licht, ein Beispiel für Logik, inhaltliche Argumentation und korrektem Umgang untereinander, auch bei konträren Standpunkten.
LG, Peter