Mordurteil wegen Illegale Autorennen

Sniper100

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May 28, 2007
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Was meint ihr zum Urteil wg. Mord gegen die
beiden RASER VOM kURFÜRSTENDAMM.

Ist das Urteil gerecht, oder zu hart???
 
Es hat zumindest eine vermutlich abschreckende Wirkung, sollte es bestand haben.
Wer sich ein Autorennen in einer Stadt liefert und dabei rote Ampeln überfährt, handelt vorsätzlich und gemeingefährlich. Ob jetzt Mord oder Totschlag, darüber könnte man streiten. In jedem Fall wird der Tod anderer billigend in Kauf genommen. Genau so gut hätten sie in der Stadt mit Schusswaffen in der Gegend herumballern können.
 
Gefährliches Halbwissen, Teil ...(xxx?!)

Ich kenne mich in der Justiz und mit der Auslegung/Definition von Tatbeständen wie Mord oder Totschlag leider nicht aus. Mord würde ich etwa so interpretieren: Ich sehe jemanden. Ich mag ihn oder sie nicht, weil er/sie sonstwas gemacht hat und ich will sein/ihr Leben beenden. Das wäre dann Mord mit Vorsatz.

Die beiden Idioten wollten ja niemanden umbringen, haben es aber in Kauf genommen. Wenn man mit 160 durch eine Innenstadt fährt ist es eigentlich logisch, dass was passieren MUSS, oder ? Totschlag hätte vielleicht auch gerreicht ...

Das die Beiden zu langen Strafen verurteilt wurden geht ohne Frage in Ordnung, wird aber kaum abschreckende Wirkung haben. Dafür gibt es leider viel zu viele dumme Menschen auf der Welt.
 
Das Gericht sprach in seiner Urteilsbegründung
von einem "bedingten Vorsatz" und einer
"Tatwaffe in Form eines Autos" so gesehen
ist dem § 211 StGB Genüge getan.
 
Der Mordvorwurf bedingt: Vorsatz, niedrige Beweggründe, Heimtücke. Wobei meistens ein erfüllter Bestandteil reicht. So gesehen, ist das Urteil wohl zu rechtfertigen, sonst hätte die Staatsanwaltschaft sich mit dem Vorwurf des Totschlags begnügt.
Die bisherige Rechtsprechung bei den Autorennen war eindeutig zu lasch. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung mit Todesfolge erzielten teilweise Strafen, die zur Beährung ausgesetzt wurden. Das steht in keinem Verhältnis zum Verlust eines Lebens.
Die Berufungs- bzw. Revisionsverhandlungen werden zeigen, ob die übergeordneten Gerichte das ebenso sehen. Es bleibt auf jeden Fall spannend.
 
Was meint ihr zum Urteil wg. Mord gegen die
beiden RASER VOM kURFÜRSTENDAMM.
Ist das Urteil gerecht, oder zu hart???

Also m.Mn. isses zu hart. Es is immer noch ein Unterschied, ob sich einer eine Waffe kauft, dann einem vor der Wohnung auflauert aus "niederen Beweggründen" (zB, weil die Frau mit wem anderen schläft), und dem dann in den Rücken schießt... Dies ist ein klassischer Mord.

In ein Auto zu steigen und dann grob fahrlässig, also den Tod anderer Menschen in Kauf nehmend, aufs Gas zu steigen: Das ist, was anderes. Imho ist das ein klassischer Fall von Totschlag, mit allen Erschwerungsgründen, die's gibt. aber eben kein 'Mord'... Also 15-25 Jahre... Ich finde, das hätte gereicht.

--
Nachtrag: Unterscheiden muss man da aber auch D- und Ö-Recht. Das is nämlich ein bisserl unterschiedlich da, bei Mord und Totschlag.. ^^
 
15 Jahre ist die Mindeshaftzeit bei Mord,
wäre das erkennende Gericht zu dem Schluß
gekommen, dass hier eine besondere Schwere
der Schuld vorliegt, dann wäre frühestens nach
25 Jahren eine Haftentlassung möglich sein.
 
15 Jahre ist die Mindeshaftzeit bei Mord,
wäre das erkennende Gericht zu dem Schluß
gekommen, dass hier eine besondere Schwere
der Schuld vorliegt, dann wäre frühestens nach
25 Jahren eine Haftentlassung möglich sein.

Ja, aber ohne den Mordvorwurf biste nach 3 Jahren wieder raus...

Gruss

Hans
 
In ein Auto zu steigen und dann grob fahrlässig, also den Tod anderer Menschen in Kauf nehmend, aufs Gas zu steigen: Das ist, was anderes. Imho ist das ein klassischer Fall von Totschlag, mit allen Erschwerungsgründen, die's gibt. aber eben kein 'Mord'... Also 15-25 Jahre... Ich finde, das hätte gereicht.

Das ist dann aber inkonsistent. Denn wenn du sagst, das ist (grob) fahrlässig, dann liegt auch kein Totschlag vor, sondern nur fahrlässige Tötung, d.h. Geldstrafe oder bis 5 Jahre, Regelurteil ist 2 Jahre auf Bewährung.

Du wolltest nicht, dass jemand stirbt -> übersehener Radfahrer beim Abbiegen -> fahrlässige Tötung.
Du bist zwar nicht losgezogen, um jemanden zu töten, aber eigentlich war es dir auch egal, was passiert -> Totschlag oder Mord, abhängig von der nächsten Frage.

War die Sache noch verwerflicher / gemeiner /gefährlicher als einfach einen Menschen zu töten? Mord, sonst Totschlag
 
Ja, aber ohne den Mordvorwurf biste nach 3 Jahren wieder raus...

Du verwechselst fahrlässige Tötung nach §222 StGB und Totschlag nach §212. Für Totschlag ist die Mindesthaftdauer 3,3 Jahre - das bedingt aber schon die Verurteilung nur mit der Mindeststrafe von 5 Jahren und die frühestmögliche vorzeitige Haftentlassung. Die tatsächliche durchschnittliche Haftdauer für Totschlag liegt bei 6 Jahren.
 
Das ist dann aber inkonsistent. Denn wenn du sagst, das ist (grob) fahrlässig, dann liegt auch kein Totschlag vor, sondern nur fahrlässige Tötung, d.h. Geldstrafe oder bis 5 Jahre, Regelurteil ist 2 Jahre auf Bewährung. ...

War die Sache noch verwerflicher / gemeiner /gefährlicher als einfach einen Menschen zu töten? Mord, sonst Totschlag

Ja, das ist mir auch aufgefallen; unmittelbar, nachdem ich das geschrieben habe. Intuitiv hatte ich's sogar; deswegen hab ich auch geschrieben, dass ich mich da auf öst. Recht beziehe. Bei uns ist Totschlag 5-10 Jahre. ris/jusline.at §76/Totschlag Und sogar Körperverletzung mit Todesfolge geht [bei uns] bis zu 10/15 Jahren: »wer einen anderen am Körper verletzt und dabei fahrlässig seinen Tod verursacht, ist mit Freiheitsstrafe ... bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.« (StGB(Ö) §86).

Was ich meine ist: Der Mordvorwurf scheint mir zu viel. Natürlich, nach ein-einhalb Jahren sollte er auch nicht wieder draußen sein... Dies ist eben die Crux im Strafrecht: einerseits musst du dem Schuldigen gegenüber 'gerecht' sein, andererseits muss das auch im Sinne der sog. 'Generalprävention' sein... ^^
 
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Nun ja, die beiden Raser 25 u. 28 Jahre alt,
(mit Migrationshintergrund) waren bereits
bei der Polizei als Intensivtäter im Rahmen
der StVO bekannt, es gab etliche Verfahren
wegen unterschiedlicher Vergehen im Verkehr.

Die Begründung des Gerichtes war dermaßen
schlüssig, das selbst Verfassungsrechtler der
Meinung sind, dass die Revision vor dem BGH
nutzlos ist, dabei stellt sich mir die Frage, warum
die beiden Verurteilten eine Sprungrevision
direkt an den BGH gemacht haben, viel sinnvoller
wäre doch eine Revision beim Kammergericht =
(OLG Berlin), somit kann das Urteil schneller
Rechtskraft herstellen.

Der Führerscheinentzug auf Lebenszeit geht
für mich absolut in Ordnung, der wäre auch
bei einer fahrlässigen Tötung für lange Jahre
eingezogen worden.
 
Ich finde das Urteil richtig.
Der Tod anderer wird bei solchen hirnrissigen Veranstaltungen billigend in Kauf genommen.

lg
"Rosi" (Johannes)
 
Die Begründung des Gerichtes war dermaßen schlüssig, das selbst Verfassungsrechtler der
Meinung sind, dass die Revision vor dem BGH nutzlos ist, dabei stellt sich mir die Frage, warum die beiden Verurteilten eine Sprungrevision direkt an den BGH gemacht haben, viel sinnvoller wäre doch eine Revision beim Kammergericht =(OLG Berlin), somit kann das Urteil schneller Rechtskraft herstellen.

Das liegt daran, dass das nicht funktioniert. :)

Im Strafrecht ist das Revisionsgericht für Urteile der Landgerichte im ersten Rechtszug der Bundesgerichtshof, siehe §135 GVG. Das OLG ist nur zuständig, wenn das Landgericht der zweite Rechtszug ist (AG->Berufung->LG->Revision->OLG).

Daher gibt es im Strafrecht auch keine Sprungrevision zum BGH. Die Sprungrevision geht nur vom AG -> OLG, man überspringt das Berufungsverfahren vor dem LG.

Ja, das ist nur so beim Strafrecht, nicht beim Zivil- oder Verwaltungsrecht.
 
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