kimber22
Literotica Betterknower
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Ich bin auf diesen Post gestoßen, hier in "D, immer noch ein Gottesstaat", und ich glaube, dass es ihm dort nicht gerecht wird, was ihm inhaltlich gebührt. hier: http://forum.literotica.com/showpost.php?p=63100543&postcount=35 Hier der Post, alles folgend gequotet, von teodoro_sirups, Hervorhebungen von mir.
"Die Werteordnung des Grundgesetzes", J.Detjen:
»... Die Bedeutung des Christentums für den Wertehaushalt des demokratischen Verfassungsstaates kann kaum überschätzt werden. Dieser Staat versteht sich zwar als säkulares Gemeinwesen und ist überdies weltanschaulich neutral, und dennoch kann er die religiösen Wurzeln seines profanen Selbstverständnisses nicht verleugnen. Im Kern ist es die tragende Rolle des Individuums, die - vermittelt über Renaissancehumanismus und Aufklärungsphilosophie - maßgeblich auf das Christentum zurückgeht.
Das Bundesverfassungsgericht erkennt die christliche Herkunftsprägung des säkularen Staates ausdrücklich an: „Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen. Die darauf zurückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster können dem Staat nicht gleichgültig sein" (BVerfGE 93, 19 (22)).
Christlicher Einfluss ist spürbar, wenn der Verfassunggeber in den Eingangsworten der Präambel des Grundgesetzes bekundet, im „Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott" gehandelt zu haben.«
Vor dem Hintergrund der Entstehung des Grundgesetzes kann damit nur der christliche Gott gemeint sein. Zwar ist die Formulierung keine „invocatio Dei", weil sie keine göttliche Vollmacht für die Verfassunggebung reklamiert, der Verfassunggeber weist mit der Formulierung aber die Idee einer ungebundenen Souveränität des Volkes zurück. Denn er verweist auf die Transzendenz als den vorstaatlichen und vorverfassungsrechtlichen Grund von Staat und Verfassung. Weiterhin stellt die Formulierung als Demutsformel ein Zeugnis der Humanität und Selbstbescheidung dar. Man kann in ihr darüber hinaus auch eine Absage an den Atheismus als Staatsreligion sehen (Isensee 1988, 44; Hofmann 2003, 379 f.). ...
Daraus folgt meines Erachtens: Wenn wir zur Verfassung stehen (und davon gehe ich aus!) und diese ihre Wurzeln in der christlichen Werteordnung hat, dann leben wir in einem christlich geprägten Staat. Damit haben zwangsläufig die Vertreter des Christentums - die Kirchen - erheblichen Einfluss, eben weil sie diese Werteordnung bestimmen. Und - mit Klaus Wowereit - das ist auch gut so!!![/QUOTE]
--
Zum Vergleich der Werteordnungen, die beiden Menschrenrechtskonventionen:
Dies ist die EMRK, die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit einem Katalog aus Grundrechten, mit dem EGMR als Europäischem Menschenrechts-Gerichtshof dazu. Die EMRK wurde von 47 Ländern unterzeichnet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention
Dies ist die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam
Eine 1990 beschlossene Erklärung, welche die Schari'a als alleinige Grundlage von Menschenrechten definiert, so Wiki.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erklärung_der_Menschenrechte_im_Islam
--
ai ist da versöhnlicher:
ai-Journal Januar 2002
Religion - Menschenrechte im Islam
http://www.amnesty.de/umleitung/2002/deu05/010
Ich freue mich auf unvoreingenommene Diskussionen!
"Die Werteordnung des Grundgesetzes", J.Detjen:
»... Die Bedeutung des Christentums für den Wertehaushalt des demokratischen Verfassungsstaates kann kaum überschätzt werden. Dieser Staat versteht sich zwar als säkulares Gemeinwesen und ist überdies weltanschaulich neutral, und dennoch kann er die religiösen Wurzeln seines profanen Selbstverständnisses nicht verleugnen. Im Kern ist es die tragende Rolle des Individuums, die - vermittelt über Renaissancehumanismus und Aufklärungsphilosophie - maßgeblich auf das Christentum zurückgeht.
Das Bundesverfassungsgericht erkennt die christliche Herkunftsprägung des säkularen Staates ausdrücklich an: „Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen. Die darauf zurückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster können dem Staat nicht gleichgültig sein" (BVerfGE 93, 19 (22)).
Christlicher Einfluss ist spürbar, wenn der Verfassunggeber in den Eingangsworten der Präambel des Grundgesetzes bekundet, im „Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott" gehandelt zu haben.«
Vor dem Hintergrund der Entstehung des Grundgesetzes kann damit nur der christliche Gott gemeint sein. Zwar ist die Formulierung keine „invocatio Dei", weil sie keine göttliche Vollmacht für die Verfassunggebung reklamiert, der Verfassunggeber weist mit der Formulierung aber die Idee einer ungebundenen Souveränität des Volkes zurück. Denn er verweist auf die Transzendenz als den vorstaatlichen und vorverfassungsrechtlichen Grund von Staat und Verfassung. Weiterhin stellt die Formulierung als Demutsformel ein Zeugnis der Humanität und Selbstbescheidung dar. Man kann in ihr darüber hinaus auch eine Absage an den Atheismus als Staatsreligion sehen (Isensee 1988, 44; Hofmann 2003, 379 f.). ...
Daraus folgt meines Erachtens: Wenn wir zur Verfassung stehen (und davon gehe ich aus!) und diese ihre Wurzeln in der christlichen Werteordnung hat, dann leben wir in einem christlich geprägten Staat. Damit haben zwangsläufig die Vertreter des Christentums - die Kirchen - erheblichen Einfluss, eben weil sie diese Werteordnung bestimmen. Und - mit Klaus Wowereit - das ist auch gut so!!![/QUOTE]
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Zum Vergleich der Werteordnungen, die beiden Menschrenrechtskonventionen:
Dies ist die EMRK, die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit einem Katalog aus Grundrechten, mit dem EGMR als Europäischem Menschenrechts-Gerichtshof dazu. Die EMRK wurde von 47 Ländern unterzeichnet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention
Dies ist die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam
Eine 1990 beschlossene Erklärung, welche die Schari'a als alleinige Grundlage von Menschenrechten definiert, so Wiki.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erklärung_der_Menschenrechte_im_Islam
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ai ist da versöhnlicher:
ai-Journal Januar 2002
Religion - Menschenrechte im Islam
http://www.amnesty.de/umleitung/2002/deu05/010
Ich freue mich auf unvoreingenommene Diskussionen!
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