Erpan
Literotica Guru
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Gestern hat in diesem Forum jemand behauptet, dass die Veröffentlichung privater E-Mails im Netz ein Verstoß gegen das Postgeheimnis und den Datenschutz darstellt. Es gibt dazu meines Wissens keine Urteile deutscher Gerichte, die anwendbar wären – es gibt lediglich Urteile in Fällen, in denen private E-Mails von (unbefugten) dritten, also nicht von Sendern oder Empfängern, veröffentlicht worden waren.
Es geht mir hier nicht um diesen einen Fall, sondern um Grundsätzliches - weiß jemand mehr darüber?
Es geht mir hier nicht um diesen einen Fall, sondern um Grundsätzliches - weiß jemand mehr darüber?