Veröffentlichung von E-Mails im Netz

Erpan

Literotica Guru
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Nov 17, 2006
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Gestern hat in diesem Forum jemand behauptet, dass die Veröffentlichung privater E-Mails im Netz ein Verstoß gegen das Postgeheimnis und den Datenschutz darstellt. Es gibt dazu meines Wissens keine Urteile deutscher Gerichte, die anwendbar wären – es gibt lediglich Urteile in Fällen, in denen private E-Mails von (unbefugten) dritten, also nicht von Sendern oder Empfängern, veröffentlicht worden waren.

Es geht mir hier nicht um diesen einen Fall, sondern um Grundsätzliches - weiß jemand mehr darüber?
 
Es gibt dazu Urteile "Erpan".

Nur ein Beispiel:

"Unzulässigkeit der Veröffentlichung privater mails im Netz"
Urteil v LG Köln v 28/05/2008

Az.: 28 0 157/08

Danach stellt so etwas einen unzulässigen Eingriff i d Privatsphäre dar und man kann dagegen eine Unterlassungsverfügung gegen die verursachende Person bekommen. Das ist relativ leicht, und ein Betreiber einer Seit hat effektiv dafür zu sorgen, dass solche Dinge zukünftig unterbleiben.

LG
"rosi" (Johanne)
 
Quelle: heise.de

Auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt in dieser Hinsicht wenig her, da es nur die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten regelt – und selbst das nur unter der Voraussetzung, dass diese Daten nicht ausschließlich für private Zwecke verwendet werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 27 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Kurzum: Sofern ein E-Mail-Irrläufer keine personenbezogenen Daten enthält, ist er telekommunikations- und datenschutzrechtlich betrachtet Freiwild.

Das gilt allerdings nicht für die Absenderadresse einer fehlgeleiteten E-Mail oder möglicherweise enthaltene Kontaktdaten. Dabei handelt es sich nämlich um personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 BDSG, die grundsätzlich nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen, wenn eine Rechtsvorschrift das vorsieht oder der Betroffene einwilligt. Die Weitergabe oder der Verkauf von Adressen, die man aus fehlgeleiteten E-Mails gewinnt, ist daher mangels Einwilligung der Betroffenen rechtlich unzulässig
 
Nur ein Beispiel:

"Unzulässigkeit der Veröffentlichung privater mails im Netz"
Urteil v LG Köln v 28/05/2008

Az.: 28 0 157/08

Danach stellt so etwas einen unzulässigen Eingriff i d Privatsphäre dar und man kann dagegen eine Unterlassungsverfügung gegen die verursachende Person bekommen. Das ist relativ leicht, und ein Betreiber einer Seit hat effektiv dafür zu sorgen, dass solche Dinge zukünftig unterbleiben.
Dieser Fall ist nicht auf deinen anwendbar, Johannes, denn dort ging es gegen den Betreiber der Seite, weil der auch nach der Aufforderung, die veröffentlichte E-Mail zu löschen, das nicht getan hatte. Außerdem wurde in der E-Mail ausdrücklich auf das Verbot der Veröffentlichung hingewiesen.

Das alles trifft auf dich nicht zu.

PS: Das, Polarbear57, war keine fehlgeleitete E-Mail und es hat sie auch kein dritter veröffentlicht.
 
Lass das mal meine Sorge sein, "Erpan".

Was auf meinen Fall zutrifft, lass ich ja grad prüfen.

LG
"rosi" (Johannes)
 
Dieser Fall ist nicht auf deinen anwendbar, Johannes, denn dort ging es gegen den Betreiber der Seite, weil der auch nach der Aufforderung, die veröffentlichte E-Mail zu löschen, das nicht getan hatte. Außerdem wurde in der E-Mail ausdrücklich auf das Verbot der Veröffentlichung hingewiesen.

Das alles trifft auf dich nicht zu.

PS: Das, Polarbear57, war keine fehlgeleitete E-Mail und es hat sie auch kein dritter veröffentlicht.

Interpretation einer fehlgeleitenten -Mail, wer sagt uns denn eigentlich,
dass die Mail bewußt von rosi an klara18 gesandt wurde, dass dem nicht
ein Augenblicksirrtum zu Grunde liegt.

Immer langsam mit den Gäulen mein junger Padawan.
:rolleyes: ours polaire
 
Eindeutige Rechtslage PB57

Interpretation einer fehlgeleitenten -Mail, wer sagt uns denn eigentlich,
dass die Mail bewußt von rosi an klara18 gesandt wurde, dass dem nicht
ein Augenblicksirrtum zu Grunde liegt.

Immer langsam mit den Gäulen mein junger Padawan.
:rolleyes: ours polaire

Hi, "Eisbär",

Druck auf "lit" wg. bestimmter Dinge ist die eine Sache.

Die Veröffentlichung einer privaten mail ist die andere Sache, und da ist d Rechtslage EINDEUTIG, und das hat nichts damit zu tun, wo welcher Server steht.
Ich hab mich beraten lassen+man kann das alles auch leicht im Netz finden.

Die private mail bleibt Eigentum des Versenders und eine Veröffentlichung ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, und dagegen bekommt man ganz einfach eine Unterlassungsverfügung,
also salopp so ne Art Abmahnung, wenn man das möchte, und dann ist es auch zulässig und leicht möglich, die reale Person hinter dem nick und dem PC ermitteln zu lassen.

Eine mail ist quasie wie ein verschlossener Brief, rechtlich gesehen.
Ein Fachmann dafür ist in Deutschland beispielsweise der Stuttgarter Anwalt Claus Ulbricht.

Aus der Nummer kommt KLARA 18 also nicht raus.
Das hat auch nichts mit Verhältnismässigkeit zu tun.
Abgesehen davon, dass meine mail an sie keine Beleidigungen+Drohungen enthielt, wie jeder sehen konnte, und ich nach wie vor zu ihrem Inhalt stehe: KLARA 18 hat sich juristisch EINDEUTIG FALSCH
verhalten. Da beisst d Maus keinen Faden ab.

Abgesehen davon, dass es moralisch gesehen ein unmögliches Verhalten war. Es sollte ne Selbstverständlichkeit sein, so etwas zu wissen+nicht zu tun.

Wurscht. Wenn KLARA 18 draus lernt+den Fehler nicht wiederholt ist gut.
Bedenklich wäre allerdings, wenn sie aus lauter Sturheit+Rechthaberei ihren Fehler nicht einsehen würde.
Na, schau mer mal...
LG
"rosi" (Johannes)
 
Interpretation einer fehlgeleitenten -Mail, wer sagt uns denn eigentlich,
dass die Mail bewußt von rosi an klara18 gesandt wurde, dass dem nicht
ein Augenblicksirrtum zu Grunde liegt.

Immer langsam mit den Gäulen mein junger Padawan.
:rolleyes: ours polaire
Augenblicksirrtum? :rolleyes: Okay, wenn man Johannes‘ Verhalten in der letzten Zeit analysiert, könnte das schon möglich sein. Aber dafür kann Klara nichts – man kann doch nicht bei jeder empfangenen E-Mail überlegen, ob der Absender beim Verfasser und Absenden derselben bei klarem Verstand war. :D
 
"Erpan", die Diskussion ist schon weiter

Augenblicksirrtum? :rolleyes: Okay, wenn man Johannes‘ Verhalten in der letzten Zeit analysiert, könnte das schon möglich sein. Aber dafür kann Klara nichts – man kann doch nicht bei jeder empfangenen E-Mail überlegen, ob der Absender beim Verfasser und Absenden derselben bei klarem Verstand war. :D

Das hat nichts mit "Augenblicksirrtum" zu tun.
Wie die Rechtslage ist, steht in meinem post vor deinem letzten post.

Es war KEIN "Augenblicksirrtum"+die mail war bewusst an "KLARA 18" gerichtet+zu ihrem Inhalt steh ich nach wie vor.

KLARA 18 hat die mail öffentlich gemacht und dafür kann sie sehr wohl etwas, und aus der Nummer kommt sie auch nicht raus.
Das war juristisch falsches Verhalten, abgesehen vom moralisch falschen Verhalten
Wenn sie den Fehler einsieht+nicht wiederholt ist gut.

Man muss Dinge nicht zerreden, wo die Rechtslage EINDEUTIG ist.
Und in diesem Fall ist d Rechtslage eindeutig. Die Veröffentlichung einer privaten mail ist NICHT zulässig!
LG
"rosi" (Johannes)
 
Eine mail ist quasie wie ein verschlossener Brief, rechtlich gesehen.
Du irrst - eine E-Mail ist wie ein verschlossener Brief nur für dritte, nicht für den Adressaten (wäre auch unlogisch). Aus den an den Empfänger adressierten Briefen oder E-Mails kann dieser zitieren wir er will – es sei denn, in dem Schreiben wurde um Vertraulichkeit gebeten. Das war bei deinem Schreiben nicht der Fall. Punkt.
 
Das hat nichts mit "Augenblicksirrtum" zu tun.
Wie die Rechtslage ist, steht in meinem post vor deinem letzten post.

Es war KEIN "Augenblicksirrtum"+die mail war bewusst an "KLARA 18" gerichtet+zu ihrem Inhalt steh ich nach wie vor.
So was Unvernünftiges aber auch – siehst du nicht, dass Polarbear57 dir eine Brücke gebaut hat?

Man muss Dinge nicht zerreden, wo die Rechtslage EINDEUTIG ist.
Und in diesem Fall ist d Rechtslage eindeutig. Die Veröffentlichung einer privaten mail ist NICHT zulässig!
Wer hier Dinge zerredet, sieht man. Zeige mir ein Urteil, das deine Sicht der Dinge bestätigt, sonst schweige. Bitte.
 
"Erpan", du irrst

Du irrst - eine E-Mail ist wie ein verschlossener Brief nur für dritte, nicht für den Adressaten (wäre auch unlogisch). Aus den an den Empfänger adressierten Briefen oder E-Mails kann dieser zitieren wir er will – es sei denn, in dem Schreiben wurde um Vertraulichkeit gebeten. Das war bei deinem Schreiben nicht der Fall. Punkt.

Ich bitte dich, ich glaube doch meiner Anwältin mehr als dir.
Ausserdem kannst du diese Sache, die ausnahmsweise wirklich mal sehr einfach+sehr eindeutig ist,
auch im Netz leicht finden.
Ich hab ja den Namen eines renommierten Stuttgarter Anwaltes genannt, der Experte auf diesem Gebiet ist, und sich auch im Netz eindeutig dazu äussert.
Wenn dich die Urteile interessieren such sie dir doch selbst.

Eine mail ist mit einem Brief vergleichbar, juristisch gesehen, nicht mit einem Bild. Dein Vergleich hinkt nicht nur, er ist falsch.

Eine private mail bleibt Eigentum des Absenders und eine Veröffentlichung ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
DAS ist die EINDEUTIGE Rechtslage.
Sagt dir jeder gute Anwalt.
Das sagt dir auch jeder schlechtere Anwalt, da die Sache einfach+eindeutig ist.

Da muss mir keiner ne Brücke bauen.
Den Fehler hat KLARA 18 gemacht und niemand sonst.

Man kann über Meinungen diskutieren, von mir aus das Für+Wider der absoluten Freiheit i d Literatur,
aber NICHT über FAKTEN.
LG
"rosi" (Johannes)
 
@Weenie & die üblichen Verdächtigen

So ganz langsam gleitet die Sache hier in
Richtung Rabaulistik ab und das kann nicht
im Interesse der Beteiligten liegen.

Der Eisbär als langjähriger Schöffe an
Jugendgerichten möchte euch zwei
kleine Weisheiten, mit auf den Weg
geben.

"VOR GERICHT, GIBT ES WEDER RECHT,
NOCH GERECHTIGKEIT, ES GIBT EIN URTEIL."


"AUF HOHER SEE UND VOR GERICHT,
SIND ALLE IN GOTTES HAND."


WAS ICH BEIM BESTEN WILLEN NICHT VERSTEHE, IST DIE
SIMPLE TATSACHE, DASS HIER EINIGE DER MEINUNG SIND,
SIE MÜSSTEN ALL DAS, WAS DIE ALTEN ÜBER JAHRE HINWEG
MÜHEVOLL MIT IHREN HÄNDEN AUFGEBAUT HABEN, JETZT
IN KURZER ZEIT WIEDER MIT DEM GLUTEUS MAXIMUS
EINREISSEN.
 
Last edited:
Du irrst - eine E-Mail ist wie ein verschlossener Brief nur für dritte, nicht für den Adressaten (wäre auch unlogisch). Aus den an den Empfänger adressierten Briefen oder E-Mails kann dieser zitieren wir er will – es sei denn, in dem Schreiben wurde um Vertraulichkeit gebeten. Das war bei deinem Schreiben nicht der Fall. Punkt.
Eine mail ist mit einem Brief vergleichbar, juristisch gesehen, nicht mit einem Bild. Dein Vergleich hinkt nicht nur, er ist falsch.
Wie man sehen kann, habe ich nichts von einem Bild gesagt, aber du, Johannes, erfindest einfach Dinge, nur um Recht zu haben. Es hat keinen Sinn mehr mit dir.
 
"Erpan", auf die Fakten gehst du nicht ein

Wie man sehen , habe ich nichts von einem Bild gesagt, aber du, Johannes, erfindest einfach Dinge, nur um Recht zu haben. Es hat keinen Sinn mehr mit dir.

So verhältst du dich (fast) immer, deshalb macht es mit dir keinen Sinn. Du bist Rechthaber aus Prinzip. So verhältst du dich in jedem thread. Könnte ich leicht zeigen (Bsp "Gewalt..." v "Dusty").

Was du in diesem Fall für logisch hältst, ist völlig nebensächlich.

Die Rechtslage ist in diesem Fall sehr einfach und sehr eindeutig, wie ich wiederholt klar gemacht habe.
Ich hab sogar d Hinweise genannt, wo JEDER, also auch du, das leicht nachlesen kann. Wenn er denn will.

Aber von Geschmack+Kultur schwätzen. Das sind mir die Richtigen.
LG
"rosi" (Johannes)
 
Lasse es sein, Johannes – erst dichtest du mir was an (den Bildvergleich), dann verfälscht du meine Worte (löschst aus dem zitierten Satz das Wort „kann“), und jetzt, als du wieder einmal am Ende mit deinem Latein bist, beschuldigst mich Rechthaberei. Mach‘ weiter so - kannst an deinem Image eh nicht mehr viel kaputt machen. :D
 
Vergiss es, "Erpan"

Lasse es sein, Johannes – erst dichtest du mir was an (den Bildvergleich), dann verfälscht du meine Worte (löschst aus dem zitierten Satz das Wort „kann“), und jetzt, als du wieder einmal am Ende mit deinem Latein bist, beschuldigst mich Rechthaberei. Mach‘ weiter so - kannst an deinem Image eh nicht mehr viel kaputt machen. :D

Du machst deinem Ruf als Rechthaber alle Ehre, und weichst auf Nebenkriegsschauplätze aus.

Du eröffnest du einen thread wo du eine Frage stellst, aber schnell zeigst, dass du an ihrer Beantwortung gar nicht wirklich interessiert bist. Du glaubst, die Antwort sowieso schon zu kennen, und willst nur streiten.

Die Frage selbst wurde schon längst beantwortet, und jeder der daran interessiert ist, kann das schnell
selbst nachlesen.
Du bist im Unrecht und kannst oder willst das nicht zugeben. Nur darum geht es dir.

Du affektierter Rechthaber kannst mit dir selbst streiten.

Das war mein letztes Wort zu diesem leidigen Thema.
"rosi" (Johannes)
 
Prima, wieder einen Thread mit Seierlichkeiten geflutet: Ihr wollz es nicht verstehen: Die Spielwiese ist dafür da. Wenn die nicht ausreicht: Bitte einen Therapeuten besuchen.
 
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