"Nicht festgelegt" - eklig oder erotisch?

Ich weiß es natürlich nicht, da ich juristisch unbeladen bin, aber mein herkömmliches Rechtsempfinden (was selbstverständlich nix zählt) würde sofort sagen : Urhebers Schuld.
 
@DarkDanny,

wenn ich deiner Auffassung folgen würde, stellt sich hier im Umkehrschluss die Frage, warum Lit. Regeln hat, die zwar mit ihrer staatseigenen Rechtssprechung konform gehen, nicht aber dem Staatsrecht des Urhebers entsprechen.
Irgendwie beisst der Hund sich da selber in den Schwanz.
 
Polarbear57 said:
wenn ich deiner Auffassung folgen würde, stellt sich hier im Umkehrschluss die Frage, warum Lit. Regeln hat, die zwar mit ihrer staatseigenen Rechtssprechung konform gehen, nicht aber dem Staatsrecht des Urhebers entsprechen.
Irgendwie beisst der Hund sich da selber in den Schwanz.

...hm, das ist richtig. Ich wusste gleich, dass mit meinem Rechtsempfinden wahrscheinlich nichts an der juristischen Front zu gewinnen ist (*gg*).

Aber das Internetz ist nun mal auch ein (nach wie vor) in dieser Hinsicht sehr schwierig zu fassender Raum. Es ist ja deutlich komplizierter als bei Staatsgebieten, bei denen meist relativ eindeutig ist, wer sich auf wessen Terrain bewegt und wessen Gesetzesgrundlage gilt. Aber hier auf literotica ? Ein Italiener aus Verona (Spanisch-Lehrer) postet eine Story in dem spanischen Bereich des amerikanischen Boards. Der Inhalt geht nicht konform mit spanischen Gesetzen.
Wie kriegen die Spanier jetzt hin, dass die Amerikaner diesen Gesetzverstoß bestätigen und die Italiener dazu bewegen, ihren Veronesen an die spanischen Behörden ausliefern ??

(Ist also wohl nix mit meinem "Urhebers Schuld".)
 
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