fantasien

ich wäre dafür! nicht fürs poppen sondern fürs rausschmeissen ... was es bingt ist ne andere sache
 
jackprince said:
ich wäre dafür! nicht fürs poppen sondern fürs rausschmeissen ... was es bingt ist ne andere sache

Danke für deine Unterstützung.
 
Ich finde zwar den Bezug von post 1 nicht - aber:

Ich bin (bei dem Thema unbedingt) auch dafür:

RAUSSCHMEISSEN !
 
Gero38 said:
Ich finde zwar den Bezug von post 1 nicht - aber:

Ich bin (bei dem Thema unbedingt) auch dafür:

RAUSSCHMEISSEN !
Kannst Du auch nicht finden, der Rausschmiss ist nämlich schon erfolgt.
 
Gero38 said:
Ich finde zwar den Bezug von post 1 nicht - aber:

Ich bin (bei dem Thema unbedingt) auch dafür:

RAUSSCHMEISSEN !

Anhand des Zitats im jetzt ersten Post und meine Antwort darauf kann man sich wohl in etwa ausmalen um was es ging.

Ich hätte gern mal eure Meinung gehört, ob ich da vielleicht ein wenig überzogen habe oder wie ihr das seht.

Vielleicht wäre das aber auch mal eine Geglegenheit um allgemein darüber zu reden, wie hier mit solchen in meinen Augen völlig "kranken" Leuten umgegangen werden soll.
 
Dirty Talk said:
Anhand des Zitats im jetzt ersten Post und meine Antwort darauf kann man sich wohl in etwa ausmalen um was es ging.

Ich hätte gern mal eure Meinung gehört, ob ich da vielleicht ein wenig überzogen habe oder wie ihr das seht.

Vielleicht wäre das aber auch mal eine Geglegenheit um allgemein darüber zu reden, wie hier mit solchen in meinen Augen völlig "kranken" Leuten umgegangen werden soll.
Zunächst. ich stimme zu, es ist krank - in der Realität.
Es ist verboten, hier "darüber" zu schreiben - was ich schon problematisch finde.

Wo ist die Grenze? 18 - 1? 18 - 2?

Eine 16 jährige darf in Deutschland heiraten, aber wir wissen alle, viele 14 jährige machen es heute. Im antiken Griechenland gehörte es zum guten Ton.

Schuld an dem ganzen Mist ist der Gesetzgeber, der meint alles und jedes regeln zu müssen und einige wirklich kranke Leute, die auf extrem Minderjährige scharf sind.
 
hm ich denke manchmal muessen bestimmte grenzen sein. und in dem fall ist sie halt 18. es gibt auch 13 jaehrige die trinken und 11 jaehrige die rauchen und 15 jaehrige die auto fahren koennen. aber wenn man daraus schliesst dass diese sachen auch ohne altersgrenze sein sollten, waerest du in dem fall auch einverstanden? ich glaube ich eher nicht... nun klar, 18 scheint eine sehr unrealistische altersgrenze, da viele leute schon vorher sex haben - aber welches alter waere dann "richtig"? es ist ja auch nicht so, dass juengeren der sex grundsaetzlich verboten ist, sondern dass aelteren sex mit juengeren oder auch "virtueller sex" im sinne von eben z.b. lit-stories verboten ist...
 
Ich finde eigentlich erstmal, dass Phantasien sehr frei sein sollten. Es gibt halt etwas abseitige Neigungen, die vielleicht nicht jeder versteht. Und solange man seine Phantasien nicht durch Zwang anderen gegenüber verwirklichen will, finde ich das auch in Ordnung.
Ein Beispiel: Ich kann es mir erotisch vorstellen, vergewaltigt zu werden. Also wird es wohl auch Menschen geben, die sich vorstellen, andere zu vergewaltigen. Solange sie das nicht in die Wirklichkeit umsetzen, sollen sie ruhig.
Allerdings gibt es in jeder Gesellschaft Regeln über das Zusammenleben. Und die Lit-Regeln sagen halt, dass bestimmte Dinge Tabu sind, wozu sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen gehören. Was zu deren Schutz sicher aus sinnvoll ist.
Ist irgendwie sehr schwierig, weil ich andererseits emotional gerne solch Pädophile präventiv steinigen würde. Rechtsstaatlich kann man aber natürlich nur für Handlungen bestraft werden, die man schon getätigt hat. (Oder vorher weggesperrt, weil man geistig krank ist, was aber leider nicht jeder Pädophile ist.)
 
Wir sollten nicht vergessen, welche Leute in den USA die Gesetze machen und denen auch Lit unterliegt. Sogar dieser Debile in DC gehört zu den Creativionisten, Leuten, die die Bibel wortwörtlich glauben, Darwin und Mendel leugnen und versuchen zu verbieten, dass das im Biologie Unterricht gelehrt wird. Eine fürchterliche Art der geistigen Zensur im Lande der Freiheit, in der Wakoo zum Synonym wurde.

Die Absicht auch des deutschen Gesetzgebers ist klar: man will Pädophilen Ringe verhindern, die sehr real mit sehr realen Bilder handeln und darüber hinaus.

Wie immer ist die Bürokratie übers Ziel hinausgeschossen und will ALLES in diesem Zusammenhang verhindern, Diskussion, Literarisches oder auch nur Phantasy - wie der geniale Mod hier, der hakenschlagend das erste posting hier gelöscht hat, anstatt nur die inkriminierende Altersangabe.

Ich selber habe mit diesem Genre gar nichts an der Backe, aber die derzeitige Gesetzgebung verbietet theoretisch sogar Romeo und Julia - Julia war 16. Viel kränker für meinen Geschmack sind die Geschichten "Enkel fickt Oma", als die Phantasien einer 16 Jährigen.

Der wesentliche Gedanke dabei ist der Schutz von Personen, die sich nicht wehren können.

Eine ähnliche Diskussion findet hier statt.
 
Last edited:
RussMeyer said:
Wir sollten nicht vergessen, welche Leute in den USA die Gesetze machen und denen auch Lit unterliegt. Sogar dieser Debile in DC gehört zu den Creativionisten, Leuten, die die Bibel wortwörtlich glauben, Darwin und Mendel leugnen und versuchen zu verbieten, dass das im Biologie Unterricht gelehrt wird. Eine fürchterliche Art der geistigen Zensur im Lande der Freiheit, in der Wakoo zum Synonym wurde.
Wakoo? :confused:

Die Absicht auch des deutschen Gesetzgebers ist klar: man will Pädophilen Ringe verhindern, die sehr real mit sehr realen Bilder handeln und darüber hinaus.

Wie immer ist die Bürokratie übers Ziel hinausgeschossen und will ALLES in diesem Zusammenhang verhindern, Diskussion, Literarisches oder auch nur Phantasy - wie der geniale Mod hier, der hakenschlagend das erste posting hier gelöscht hat, anstatt nur die inkriminierende Altersangabe.

Ich selber habe mit diesem Genre gar nichts an der Backe, aber die derzeitige Gesetzgebung verbietet theoretisch sogar Romeo und Julia - Julia war 16. Viel kränker für meinen Geschmack sind die Geschichten "Enkel fickt Oma", als die Phantasien einer 16 Jährigen.

Der wesentliche Gedanke dabei ist der Schutz von Personen, die sich nicht wehren können.

Eine ähnliche Diskussion findet hier statt.
Mein letzter Stand der Dinge ist, dass es Jugendlichen nicht generell verboten ist, Sex zu haben, sondern nur, wenn ein bestimmter Altersabstand zwischen den Partner besteht. Da spucken bei mir gerade 2 Jahre im Kopf rum, ich habe auch mal eine Quick-Search in unseren Gesetzen getätigt, konnte aber nichts finden. Strafbar ist es jedenfalls nur, wenn das Kind jünger als 14 ist oder schutzbefohlen (z.B. in der Schule, Ausbildung, Familie...)
Also ist gegen Romeo und Julia nicht einzuwenden.
Was die derzeitige amerikanische Regierung so für abgefahrene Theorien vertritt, ist in dieser Hinsicht ziemlich egal. Ich bin mir nämlich sehr sicher, dass es die Lit-Regeln, die Minderjährige nicht nur als User sondern auch in Geschichten ausschließen, schon seit längerer Zeit gibt.
Ich finde nicht, dass Weenieschnitzel überreagiert hat. Es gibt Themen, freie Meinung hin oder her, da ist der Schutz doch wichtiger. Sexueller Missbrauch von Kindern (und wenn Kinder dabei sind, ist es automatisch Missbrauch) gehört dazu. Dabei hat er sich an die Lit-Regeln gehalten, die jeden sexuellen Bezug auf Minderjährige verbieten. Übrigens hat das mit Meinungsfreiheit oder Zensur nix zu tun, weil das hier rein privat ist und wir zum Glück auf unserer privaten Seite keine Meinungen anderer dulden müssen, die uns nicht passen.
 
Hier einmal die Straftatbestände dazu

§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind


vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3

1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,


um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.


(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
 
Dirty Talk said:
Hier einmal die Straftatbestände dazu: (siehe oben)
Sag ich ja. Ab 14 darf strafrechtlich, außer bei Schutzbefohlenen. Es sei denn, irgendwo anders steht noch ein Verbot, das dann zwar keine strafrechtlichen Folgen nach sich zieht, aber zumindest verboten und vollstreckt werden kann (wie auch immer das machbar ist...)
 
chris9 said:
gemeint: Wacko.....ein wortspiel auf Waco
dort befindet sich die Ranch des US-Präsidenten George W. Bush, rund 22 km westlich der Stadt...Zufall?
 
gemeint: Wacko.....ein wortspiel auf Waco
dort befindet sich die Ranch des US-Präsidenten George W. Bush, rund 22 km westlich der Stadt...Zufall?
Und wieder mal einen Asbach-Uralt Thread vorgekramt, das Thema ist zwar nicht neu, aber immer topaktuell, btw. War Waco nicht die Ranch der Davidianer die das F.B.I. in einem Massaker geräumt hat?
 
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