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Rex1960 said:
Weenieschnitzel said:Muss ich das verstehen??![]()
Gero38 said:Nein, Du musst nicht alles verstehen ...
.. und mit Jura hat es BESTIMMT nichts zu tun.
LakotaMoon said:ohhhhh....merci beaucoup, monsieur!![]()
The sacred hills...
Gero38 said:Nein, Du musst nicht alles verstehen ...
.. und mit Jura hat es BESTIMMT nichts zu tun.
Weenieschnitzel said:ach?
versucht da jemand witzing zu sein??![]()
Rex1960 said:wie koennte jemand wagen, Deine WitziNgkeit zu uebertreffen![]()
Weenieschnitzel said:ach? Wer sagt denn ich bin witzig? Bei meinen kurzen Postings. Ich glaube da wird wieder an der flaschen Stelle geträumt.![]()
Weenieschnitzel said:ja, würde ich mal sagen!![]()
LakotaMoon said:Freu mich noch immer über die nette Idee und dass die beiden Jungs so viel Spaß haben hier...![]()
Rex1960 said:Willst Du mitspielen ? 3er sozusagen ?
Rex1960 said:Wuerdest Du sagen oder sagst Du ? Du bist heute wieder so unverbindlich, Schatz![]()
![]()
LakotaMoon said:*grinstfrech* aber immer! Wo ich mich doch quasi hier "in meinem Geschenk" befinde!
Weenieschnitzel said:ne, angehender Jurist![]()
G E N A U - das sollte hier niemand nicht vergessen nicht.LakotaMoon said:*grinstfrech* aber immer! Wo ich mich doch quasi hier "in meinem Geschenk" befinde!
LakotaMoon said:Schleifchen. Schleifchen! ??
Ok, wenn`s Dir so wichtig ist... kriegst Du auch ein Schleifchen!
Rosa? Bleu? Rot-weiß kariert?
Das "wohin" darf ich aber aussuchen, oder?![]()
Rex1960 said:Also eins sage ich Dir jetzt mal ganz direkt ins Gesicht, mein Freund
Wenn wir hier gleich mit LM Verstecken spielen und Du kannst Dich nicht entscheiden, ob Du suchst oder Dich versteckst, dann ... dann ... dann schreib ich wieder was an Dein Haus. Oder ich sag meinem grossen Bruder Bescheid, der streckt Dir dann seine Zunge raus. Du wirst schon sehen, was Du davon hast.
Weenieschnitzel said:in 13 min beginnt was interessantes im Radio. Mal sehen wie ich das handhabe.
Und was da Schreiben an das Haus betrifft:
§ 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.![]()
Rex1960 said:In welchem interessanten Gebauede lebst Du denn ?
Uebertreiben wir da nicht ein wenig, Herr Angeber ?
Gib doch zu, dass Deine Bruchbude hoechstens fuer Schadensersatzanspruch nach BGB reicht ....
tsk tsk .... kommt der hier mit dem StGB
Weenieschnitzel said:öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes,