Die Lit-Regeln und das deutsche Strafecht
Bei der satirischen Geschichte „Schwanger“ von Choosie entstand eine Diskussion, die dort eigentlich nichts verloren hat. Ob sie weitergeführt wird oder nicht, sei dahingestellt. Jedenfalls scheint sie mir hier besser aufgehoben:
Hardcorefrank: „ … Im übrigen ermutigt mich, dass der Verfasser die Sache mit der leidigen Ü-18-Regel offenbar ganz ähnlich sieht wie ich! Nur leider deckt sich dieser Bullshit seit November 2008 auch mit dem deutschen Strafrecht..(§183 c StGB).
Helios53: Wahrheit und Irrtum des hardcorefrank
Hardcorefrank scheint der erste zu sein, der das Ganze als Satire begriffen hat. Von daher sind alle Kritiken (zu viel Klischees, Oma, Opa, Milch im Kaffee usw. ) lediglich Bestätigungen dafür, dass Choosie seine Sache gut gemacht hat.
Hinsichtlich des deutschen Strafrechts verfällt er aber demselben Irrtum, wie fast alle Forenbetreiber, die ungeschaut nachbeten, was irgendwann 2008 jemand in vorauseilendem Gehorsam aufgeschrien hat.
Man sollte mal in Wikipedia zum Thema nachlesen.
Daraus wäre nämlich Nachstehendes abzuleiten:
Darstellungen sexueller Handlungen oder erotische Darstellungen sind nicht ohne weiteres pornografisch. Nach bisheriger Rechtsprechung ist Pornografie, auch in der Ausprägung als Kinderpornografie, nur dann anzunehmen,
„wenn eine auf die sexuelle Stimulierung reduzierte und der Lebenswirklichkeit widersprechende, aufdringlich vergröbernde, verzerrende und anreißerische Darstellungsweise gewählt wird“
und
„wenn unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt werden sowie ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt“
Wenn also generell schon keine Pornographie vorliegt, kann es auch nicht Kinder- oder Jugendpornographie sein. Daher kann auch kein Straftatbestand vorliegen, sobald die Geschichte etwas mehr Hintergrund hat und nicht der "Lebenswirklichlkeit krass widerspricht"
Also: So schlimm steht es mit der Vernunft der Gesetzgeber gar nicht, nur um die Fähigkeit, Gelesenes dem Sinn nach zu verstehen. Aber nach zehn Jahren PISA überrascht das ja auch niemand mehr.
rosettenfreak: @helios53/@hardcorefrank
Beide treffen in ihrem Kommentar den Punkt.
Die Ausführungen von "helios53" über "Pornografie" sind das vernünftigste, was ich hier seit langem zu dem Thema gelesen habe.
Die Story ist ne herrlich abgedrehte Satire.
"hardcorefrank" irrt baer in einem: Was die "LIT-Ü-18-Regel" betrifft: Er zitiert das deutsche Strafrecht.
Das passiert hier leider immer wieder, geht aber an der Sache vorbei!
Das deutsche Strafrecht--überhaupt das deutsche Recht-- ist hier völlig irrelevant, da LIT ein US-Board ist, und ausschließlich a) US-Recht greift und b) Die Regeln der Boardbetreiber.
Und die Boardbetreiber haben sich nun mal für die LIT-Ü-18-Regel entschieden, was ihr gutes (US)Recht ist!
Diskussionen über diese Regel sind obsolet, also überflüssig.
lg
LIT-RANICKI "Rosi" (Johannes)
Auden James: @ helios53: "Wahrheit und Irrtum des hardcorefrank"
Das hast du nicht zu entscheiden.
–AJ
helios53: hardcorefrank zitiert nicht, Rosi!
Hardcorefrank zitiert nicht das deutsche Strafrecht, sondern meint nur: "Nur leider deckt sich dieser Bullshit (gemeint ist die Lit- Ü18-Regel) seit November 2008 auch mit dem deutschen Strafrecht..(§183 c StGB)."
Und ich habe dazu angemerkt, dass er sich da irrt. Die Literotica Regel Ü18 deckt sich NICHT mit dem deutschen Strafrecht.
Ob sich die Literotica Ü18-Regel mit dem US-Strafrecht deckt, weiß ich nicht, ist mir auch wurscht. Die Regel gilt, oft strenger, als sie formuliert ist und daran kann niemand etwas ändern.
Die Betreiber deutscher Boards könnten zwar etwas daran ändern, wenn sie einen Rechtsstreit gewännen, aber da traut sich halt keiner drüber, so etwas vom Zaun zu brechen.
rosettenfreak: @helios53 (@"hardcorefrank zitiert nicht...")
Stimmt, "helios53", aber ich denke, in der Sache liegen wir beide richtig.
Für die LIT-Regeln sind deutsche Paragrafen völlig belanglos, da LIT ne private US-Seite ist.
Die Betreiber haben sich für die "Ü-18-Regel" entschieden, was ihr gutes Recht ist, und sie haben sich dabei auch etwas gedacht.
Das will ich alles nicht noch einmal ausführen.
"Auden James" hat das vor längerer Zeit in nem Thread mal ganz hervorragend erläutert.
Das müsste i d "Diskussionsforen" noch zu finden sein, obwohl mir der Name des Threads leider nicht mehr einfällt.
Vielleicht tut es auch eine Rückfrage bei "Auden James?"
Zum leidigen "Ü-18-Regel"-Thema: Jeder, der sich bei LIT anmeldet, bekommt die Regeln angezeigt mit dem Hinweis "I agree" ("Ich bin einverstanden").
Wenn ihm diese Regeln nicht passen, dann darf er da kein Häkchen setzen, muss dann aber auch mit der Konsequenz leben, dass er bei LIT nicht aktiv teilnehmen kann.
"hardcorefrank" hat "I agree" angeklickt, sonst könnte er hier keine Stories und keine Kommentare unter seinem Nick schreiben.
Damit hat er auch sein Einverständnis zur "LIT-Ü-18-Regel" gegeben.
Also ist die (leider immer wiederkehrende) Diskussion über die LIT-Ü-18-Regel, sinnlos und überflüssig.
lg
LIT-RANICKI "Rosi" (Johannes)
helios53: "I agree" - ich ja auch!
Natürlich habe ich auch das "I agree"-Kästchen angeklickt. Deswegen, weil ich zugestimmt habe (dass es hier so gehandhabt wird), muss ich noch lange nicht der Meinung sein, dass es sinnvoll ist.
Man sieht ja auch permanent, wie die Bestimmung unterlaufen wird. Diejenigen Autoren, die sich auf alternde Säufer und ihre Huren spezialisiert haben, kommen dabei natürlich nie in eine Zwangslage.
Denjenigen, die uns unbedingt unterjubeln wollen, dass sie als Sechzehnjährige nicht nur ihre dreißigjährige Mutter, sondern auch die vierzigjährige Großmutter und die dreizehnjährige Schwester vergewaltigt haben, denn gönne ich natürlich die Ü18-Regel von Herzen.

rosettenfreak: @helios53 (@"I agree...")
"Nur weil ich zugestimmt habe bedeute das nicht, dass ich die Regel für sinnvoll halte" ("helios53")
Mit Verlaub, das ist logisch nicht schlüssig.
Wenn ich eine Regel nicht für sinnvoll halte, dann lasse ich den Laden bleiben, der diese in meinen Augen sinnlose Regel aufstellt.
Nochmal: Die Betreiber haben sich bei der "Ü-18-Regel" etwas gedacht.
Und der Grund für diese Regel ist NICHT Prüderie!
Näheres weiß "Auden James."
(Ich weiß es auch, aber "AJ" kann das bündiger erläutern).
lg
LIT-RANICKI "Rosi" (Johannes)
helios53: Dazu brauche ich keinen Auden James
Ich weiß schon, was sie sich gedacht haben, aber das ist ja nicht das Evangelium und ich bin auch nicht katholisch.
Was hat das menschliche Verhalten mit Logik zu tun??
Jeder weiß, dass viel Speck, Schweinsbraten, Schnitzel etc. nicht optimal für eine gesunde Ernährung ist und die meisten würden das auch unterschreiben - und danach? Ins Wirtshaus auf eine Schlachtplatte und eine Maß Bier.
Mit Bier und Alkohol ist es ja dasselbe - aber die meisten, die dem zustimmen würden, trinken gelegentlich mehr, als ihnen gut tut.
Übers Rauchen wollen wir gar nicht erst anfangen.
Oder übers Autofahren mit 60 Sachen im Ortsgebiet oder 120 auf Landstraßen.
usw.
helios53: Wer lesen kann usw.
Ach ja, wo man sein Kreuzerl macht ist Folgendes:
"Vielen Dank das Sie sich dazu entschlossen haben Ihr Werk bei Literotica einzureichen. Durch das Abschicken Ihres Werkes gewähren Sie uns das nicht-exklusive Recht Ihren Beitrag zu veröffentlichen. Um ein Werk hier abschicken zu dürfen müssen Sie versichern, die Rechte an Ihrem Beitrag zu besitzen, über 18 Jahre alt zu sein, und das Betrachten von Material für Erwachsene in Ihrem Land oder Staat nicht verboten ist. Wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind klicken Sie bitte das untere Kästchen an.
Ich bin mit den oben genannten Bedingungen einverstanden .:." *klick!*
Kein Wort von der Ü18 Regel. Dass ich selber über 18 bin, dem kann ich ungeschaut zustimmen!

rosettenfreak: helios53 Genau: Wer lesen kann! (@"Wer lesen kann...")
Bei der Erstanmeldung-- also bei der Registrierung-- wirst du auf die LIT-Regeln verwiesen, und zu denen zählt eben auch die LIT-18er-Regel, und erklärst dazu dein Einverständnis.
Das hat überhaupt nix mit dem Copyright zu deinen eingereichten Stories zu tun.
Informiere dich mal die über die Gründe, warum die Leitung diese Regel eingeführt hat.
Diese Regel ist im Kontext, in dem sie die LIT-Leitung versteht, sinnvoll.
lg
LIT-RANICKI "Rosi" (Johannes)
Bei der satirischen Geschichte „Schwanger“ von Choosie entstand eine Diskussion, die dort eigentlich nichts verloren hat. Ob sie weitergeführt wird oder nicht, sei dahingestellt. Jedenfalls scheint sie mir hier besser aufgehoben:
Hardcorefrank: „ … Im übrigen ermutigt mich, dass der Verfasser die Sache mit der leidigen Ü-18-Regel offenbar ganz ähnlich sieht wie ich! Nur leider deckt sich dieser Bullshit seit November 2008 auch mit dem deutschen Strafrecht..(§183 c StGB).
Helios53: Wahrheit und Irrtum des hardcorefrank
Hardcorefrank scheint der erste zu sein, der das Ganze als Satire begriffen hat. Von daher sind alle Kritiken (zu viel Klischees, Oma, Opa, Milch im Kaffee usw. ) lediglich Bestätigungen dafür, dass Choosie seine Sache gut gemacht hat.
Hinsichtlich des deutschen Strafrechts verfällt er aber demselben Irrtum, wie fast alle Forenbetreiber, die ungeschaut nachbeten, was irgendwann 2008 jemand in vorauseilendem Gehorsam aufgeschrien hat.
Man sollte mal in Wikipedia zum Thema nachlesen.
Daraus wäre nämlich Nachstehendes abzuleiten:
Darstellungen sexueller Handlungen oder erotische Darstellungen sind nicht ohne weiteres pornografisch. Nach bisheriger Rechtsprechung ist Pornografie, auch in der Ausprägung als Kinderpornografie, nur dann anzunehmen,
„wenn eine auf die sexuelle Stimulierung reduzierte und der Lebenswirklichkeit widersprechende, aufdringlich vergröbernde, verzerrende und anreißerische Darstellungsweise gewählt wird“
und
„wenn unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt werden sowie ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt“
Wenn also generell schon keine Pornographie vorliegt, kann es auch nicht Kinder- oder Jugendpornographie sein. Daher kann auch kein Straftatbestand vorliegen, sobald die Geschichte etwas mehr Hintergrund hat und nicht der "Lebenswirklichlkeit krass widerspricht"
Also: So schlimm steht es mit der Vernunft der Gesetzgeber gar nicht, nur um die Fähigkeit, Gelesenes dem Sinn nach zu verstehen. Aber nach zehn Jahren PISA überrascht das ja auch niemand mehr.
rosettenfreak: @helios53/@hardcorefrank
Beide treffen in ihrem Kommentar den Punkt.
Die Ausführungen von "helios53" über "Pornografie" sind das vernünftigste, was ich hier seit langem zu dem Thema gelesen habe.
Die Story ist ne herrlich abgedrehte Satire.
"hardcorefrank" irrt baer in einem: Was die "LIT-Ü-18-Regel" betrifft: Er zitiert das deutsche Strafrecht.
Das passiert hier leider immer wieder, geht aber an der Sache vorbei!
Das deutsche Strafrecht--überhaupt das deutsche Recht-- ist hier völlig irrelevant, da LIT ein US-Board ist, und ausschließlich a) US-Recht greift und b) Die Regeln der Boardbetreiber.
Und die Boardbetreiber haben sich nun mal für die LIT-Ü-18-Regel entschieden, was ihr gutes (US)Recht ist!
Diskussionen über diese Regel sind obsolet, also überflüssig.
lg
LIT-RANICKI "Rosi" (Johannes)
Auden James: @ helios53: "Wahrheit und Irrtum des hardcorefrank"
Das hast du nicht zu entscheiden.
–AJ
helios53: hardcorefrank zitiert nicht, Rosi!
Hardcorefrank zitiert nicht das deutsche Strafrecht, sondern meint nur: "Nur leider deckt sich dieser Bullshit (gemeint ist die Lit- Ü18-Regel) seit November 2008 auch mit dem deutschen Strafrecht..(§183 c StGB)."
Und ich habe dazu angemerkt, dass er sich da irrt. Die Literotica Regel Ü18 deckt sich NICHT mit dem deutschen Strafrecht.
Ob sich die Literotica Ü18-Regel mit dem US-Strafrecht deckt, weiß ich nicht, ist mir auch wurscht. Die Regel gilt, oft strenger, als sie formuliert ist und daran kann niemand etwas ändern.
Die Betreiber deutscher Boards könnten zwar etwas daran ändern, wenn sie einen Rechtsstreit gewännen, aber da traut sich halt keiner drüber, so etwas vom Zaun zu brechen.
rosettenfreak: @helios53 (@"hardcorefrank zitiert nicht...")
Stimmt, "helios53", aber ich denke, in der Sache liegen wir beide richtig.
Für die LIT-Regeln sind deutsche Paragrafen völlig belanglos, da LIT ne private US-Seite ist.
Die Betreiber haben sich für die "Ü-18-Regel" entschieden, was ihr gutes Recht ist, und sie haben sich dabei auch etwas gedacht.
Das will ich alles nicht noch einmal ausführen.
"Auden James" hat das vor längerer Zeit in nem Thread mal ganz hervorragend erläutert.
Das müsste i d "Diskussionsforen" noch zu finden sein, obwohl mir der Name des Threads leider nicht mehr einfällt.
Vielleicht tut es auch eine Rückfrage bei "Auden James?"
Zum leidigen "Ü-18-Regel"-Thema: Jeder, der sich bei LIT anmeldet, bekommt die Regeln angezeigt mit dem Hinweis "I agree" ("Ich bin einverstanden").
Wenn ihm diese Regeln nicht passen, dann darf er da kein Häkchen setzen, muss dann aber auch mit der Konsequenz leben, dass er bei LIT nicht aktiv teilnehmen kann.
"hardcorefrank" hat "I agree" angeklickt, sonst könnte er hier keine Stories und keine Kommentare unter seinem Nick schreiben.
Damit hat er auch sein Einverständnis zur "LIT-Ü-18-Regel" gegeben.
Also ist die (leider immer wiederkehrende) Diskussion über die LIT-Ü-18-Regel, sinnlos und überflüssig.
lg
LIT-RANICKI "Rosi" (Johannes)
helios53: "I agree" - ich ja auch!
Natürlich habe ich auch das "I agree"-Kästchen angeklickt. Deswegen, weil ich zugestimmt habe (dass es hier so gehandhabt wird), muss ich noch lange nicht der Meinung sein, dass es sinnvoll ist.
Man sieht ja auch permanent, wie die Bestimmung unterlaufen wird. Diejenigen Autoren, die sich auf alternde Säufer und ihre Huren spezialisiert haben, kommen dabei natürlich nie in eine Zwangslage.
Denjenigen, die uns unbedingt unterjubeln wollen, dass sie als Sechzehnjährige nicht nur ihre dreißigjährige Mutter, sondern auch die vierzigjährige Großmutter und die dreizehnjährige Schwester vergewaltigt haben, denn gönne ich natürlich die Ü18-Regel von Herzen.
rosettenfreak: @helios53 (@"I agree...")
"Nur weil ich zugestimmt habe bedeute das nicht, dass ich die Regel für sinnvoll halte" ("helios53")
Mit Verlaub, das ist logisch nicht schlüssig.
Wenn ich eine Regel nicht für sinnvoll halte, dann lasse ich den Laden bleiben, der diese in meinen Augen sinnlose Regel aufstellt.
Nochmal: Die Betreiber haben sich bei der "Ü-18-Regel" etwas gedacht.
Und der Grund für diese Regel ist NICHT Prüderie!
Näheres weiß "Auden James."
(Ich weiß es auch, aber "AJ" kann das bündiger erläutern).
lg
LIT-RANICKI "Rosi" (Johannes)
helios53: Dazu brauche ich keinen Auden James
Ich weiß schon, was sie sich gedacht haben, aber das ist ja nicht das Evangelium und ich bin auch nicht katholisch.
Was hat das menschliche Verhalten mit Logik zu tun??
Jeder weiß, dass viel Speck, Schweinsbraten, Schnitzel etc. nicht optimal für eine gesunde Ernährung ist und die meisten würden das auch unterschreiben - und danach? Ins Wirtshaus auf eine Schlachtplatte und eine Maß Bier.
Mit Bier und Alkohol ist es ja dasselbe - aber die meisten, die dem zustimmen würden, trinken gelegentlich mehr, als ihnen gut tut.
Übers Rauchen wollen wir gar nicht erst anfangen.
Oder übers Autofahren mit 60 Sachen im Ortsgebiet oder 120 auf Landstraßen.
usw.
helios53: Wer lesen kann usw.
Ach ja, wo man sein Kreuzerl macht ist Folgendes:
"Vielen Dank das Sie sich dazu entschlossen haben Ihr Werk bei Literotica einzureichen. Durch das Abschicken Ihres Werkes gewähren Sie uns das nicht-exklusive Recht Ihren Beitrag zu veröffentlichen. Um ein Werk hier abschicken zu dürfen müssen Sie versichern, die Rechte an Ihrem Beitrag zu besitzen, über 18 Jahre alt zu sein, und das Betrachten von Material für Erwachsene in Ihrem Land oder Staat nicht verboten ist. Wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind klicken Sie bitte das untere Kästchen an.
Ich bin mit den oben genannten Bedingungen einverstanden .:." *klick!*
Kein Wort von der Ü18 Regel. Dass ich selber über 18 bin, dem kann ich ungeschaut zustimmen!
rosettenfreak: helios53 Genau: Wer lesen kann! (@"Wer lesen kann...")
Bei der Erstanmeldung-- also bei der Registrierung-- wirst du auf die LIT-Regeln verwiesen, und zu denen zählt eben auch die LIT-18er-Regel, und erklärst dazu dein Einverständnis.
Das hat überhaupt nix mit dem Copyright zu deinen eingereichten Stories zu tun.
Informiere dich mal die über die Gründe, warum die Leitung diese Regel eingeführt hat.
Diese Regel ist im Kontext, in dem sie die LIT-Leitung versteht, sinnvoll.
lg
LIT-RANICKI "Rosi" (Johannes)
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