Auf Zähsars Wunsch.....

PoppingTom

TEH BRAIN
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Jan 8, 2010
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"40 Fragen
an den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland

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1.) Ist es richtig, dass mit dem Einigungsvertrag ein Staat „Das vereinte Deutschland“ gegründet wurde, der aus der BRD, der DDR und Berlin besteht?
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2.) Ist es richtig, dass es 2 Regierungen gibt, die Regierung von „Deutschland“ und die Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“?
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3.) Sind Sie der Bundespräsident von „Deutschland“ oder von der „Bundesrepublik Deutschland!“?
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4.) Wieso besteht das heutige „Deutschland“ lediglich aus der BRD, der DDR und aus Berlin, wenn zu „Deutschland“ auch die Länder östlich der Oder-Neisse-Linie gehören?
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5.) Wie kann ein exterritoriales Gebiet die Hauptstadt Deutschlands sein?
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6.) Warum musste der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn verbleiben, wenn Berlin seit 1990 die Hauptstadt Deutschlands ist?
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7.) Welche Regierung vertritt Deutschland im Europarat?
8.) Gehört das Saarland völkerrechtlich zu „Deutschland“ oder zur „Bundesrepublik Deutschland“?
9.) Wie ist es möglich, dass 1990 ein weiterer Staat „Deutschland“ aus der BRD, der DDR und Berlin gegründet wurde, wenn „Deutschland“ schon seit 1952 im Europarat vertreten ist?
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10.) Gibt es für den Staat „Deutschland“ eine gültige Verfassung?
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11.) Nach Art. 59. (1) Grundgesetz „vertritt der Bundespräsident den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten.“
Haben Sie Verträge mit auswärtigen Staaten geschlossen und wenn ja, für welchen Staat, für die „Bundesrepublik Deutschland“ oder für „Deutschland“?

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12.) Wie ist es zu erklären, dass der Artikel 144 GG auf Länder im Artikel 23 verweist, wenn dort keine Länder aufgeführt sind?

13.) Wenn der Geltungsbereich eines Gesetzes aufgehoben wird, wie kann es dann noch gelten?


14.) Wieso dienen die Soldaten der „Bundesrepublik Deutschland“, die neben der DDR und Berlin nur einen Teil Deutschlands ausmacht, wenn der Gesamtstaat „Deutschland“ heißt?
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15.) Wie kann es sein, dass Soldaten außerhalb des früheren (inzwischen erloschenen) Geltungsbereichs tätig sind, wenn ihnen das der §16 SG ausdrücklich verbietet?

16.) Können Soldaten, ohne den erwähnten Geltungsbereich des Grundgesetzes, überhaupt tätig werden?
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17.) Wie kann ein Richter innerhalb eines Geltungsbereichs des Grundgesetzes tätig sein, wenn es seit 1990 keinen Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr gibt?
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18.) Wieso konnte der Bundespräsident, der lediglich für die „Bundesrepublik Deutschland“ zuständig ist, Bundesrichter und Bundesbeamte einstellen, wenn der oberste Dienstherr das Reich war?
19.) Wann und durch wen wurde das Reich, als oberster Dienstherr, abgeschafft?

Nach Artikel 140 des Grundgesetzes sind „die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 ... Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Im Artikel 137 der Weimarer Verfassung ist die Begrenzung genannt.
Zitat: „(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften wird gewährleistet.
Der Zusammenschluss von Religionsgemeinschaften innerhalb des Reichsgebietes unterliegt keinen Beschränkungen.“
20.) Wie kann die Regierung der Bundesrepublik Deutschland über das Weimarer Reichsgebiet von 1919 bestimmen, wenn sie lediglich für die „Bundesrepublik Deutschland“ zuständig ist?

21.)Im Art. 116. (1) des Grundgesetzes steht: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist ... wer ... in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Wie kann die Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“ über das Reichsgebiet von 1937 bestimmen, obwohl sie lediglich für die „Bundesrepublik Deutschland“ zuständig ist?

22.) Wie kann eine Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“ die „Ostgebiete“ an Polen abtreten, wenn sie nur für das Gebiet der BRD zuständig ist?
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23.) Können Sie erklären warum die BRD international „Bundesrepublik von Deutschland“ heißt und im eigenen Lande lediglich „Bundesrepublik Deutschland“?
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24.) Wann hat das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung über die Verfassung entschieden?


25.) Dem Wortlaut des ursprünglichen Art. 146 des Grundgesetzes nach, sind Grundgesetz und Verfassung verschiedene Regelwerke. Die Verfassung tritt erst dann in Kraft, wenn das Grundgesetz erlischt. Da das Grundgesetz noch heute Gültigkeit hat, kann keine Verfassung in Kraft getreten sein. Als Bundespräsident ernennen Sie die Bundesrichter (Art. 60. (1)GG), also auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts.Wie können Sie Verfassungsrichter ernennen, wenn es keine Verfassung gibt, über die zu richten wäre?


26.) Die Verfassungsrichter werden nach dem Parteienproporz bestimmt, d.h. nach partei-politischen Gesichtspunkten.Widerspricht das nicht dem Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem „Niemand ... wegen ... seiner politischen Anschauungen ... bevorzugt werden“ darf?

27.) Können Sie erklären, warum das Oberste Gericht der „Bundesrepublik von Deutschland“ den Reichsadler als Wappentier benutzt?

28.)Nach Art. 97(1) des Grundgesetzes sind die Richter seit 1949 unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Am 27.4.2007 forderte „Der Deutsche Richterbund“: „Der Justiz ist die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltenteilungsprinzip und nach der in den Art. 92ffGG vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist.
Der Deutsche Richterbund fordert daher die Einführung der Selbstverwaltung der Justiz.“
Die "Neue Richtervereinigung" veranstaltete 2008 erstmals eine internationale Tagung zur Unabhängigkeit der Justiz in der BRD. In ihrer Veröffentlichung vom 8. September 2008 heißt es:
„Was in einem Rechtsstaat nach dem Prinzip der Gewaltenteilung selbstverständlich ist, nämlich eine unabhängige, selbstverwaltete Dritte Gewalt, ist in Deutschland noch nicht vorhanden. Hier bestimmt nach wie vor die Exekutive, wer Richter wird und wer als Richter befördert wird.“
Können Sie erklären, wieso die beiden Richtervereinigungen die Unabhängigkeit von der Exekutive fordern, wenn diese seit über 60 Jahren im Grundgesetz verankert ist und von Anfang an gewährleistet sein müsste?
29.) Können Sie erklären, wieso die Bundeskanzlerin und die Mehrheit ihrer Ministerkolleginnen und -kollegen gleichzeitig der Exekutive (als Regierungsmitglieder) und der Legislative (als Abgeordnete) angehören? Ist das nicht ein weiterer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip?


30.) Laut den Protokollen des Parlamentarischen Rates machen die Abgeordneten für die Dauer ihres Mandats Urlaub von ihrem Beruf. Daher haben sie nach Art. 48(3)GG „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“
...Wieso können Abgeordnete des Bundestages weiterhin ihren alten Beruf ausüben (z.B. Rechtsanwälte) oder bezahlte Nebentätigkeiten haben, wenn sie eine Entschädigung dafür erhalten, damit sie keiner weiteren bezahlten Tätigkeit nachgehen?

Nach Art. 38(1)GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in „unmittelbarer“ Wahl gewählt.

31.) Im Strafgesetzbuch steht unter § 92(2) es sei das Recht des Volkes, die Volksvertretung in „unmittelbaren“ Wahlen zu wählen. Das Wort „unmittelbar“ bedeutet: ohne Vermittlung durch eine Partei. Demnach ist die Listenwahl grundgesetzwidrig.Wieso wird dem Volk das Recht auf eine unmittelbare Wahl der Volksvertreter seit über 60 Jahren vorenthalten?

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32.) Welche rechtliche Relevanz haben amtliche Schreiben, wie die Einstellung einer Ermittlung, wenn sich niemand durch die Unterschrift als Verantwortlicher zu erkennen gibt?

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33.) Muss die Staatsanwaltschaft in einem Rechtsstaat nicht unabhängig sein, damit sie unbefangen auch gegen Mitglieder der Exekutive vorgehen kann?


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34.)Nach § 317 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) werden die Urteile den Parteien zugestellt. Der § 315 (1) ZPO besagt: „Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“
Bis heute halte ich noch kein, von einem Richter unterschriebenes, „Urteil“ in Händen.
Wieso erhält der Kläger kein unterschriebenes Urteil, wie das in der ZPO vorgeschrieben ist, sondern eine „Ausfertigung“, die offensichtlich wertlos ist?


35.) Mit dem Wegfall des § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“ bestehen keine „Staatsgerichte“ mehr. Offensichtlich gibt es seither ausschließlich Ausnahme- bzw. Scheingerichte. Nach Art 101(1) Grundgesetz sind Ausnahmegerichte unzulässig. Wieso verstoßen Gerichte offensichtlich fortgesetzt und ungestraft gegen internationales Recht? Hängt das damit zusammen, dass keine gesetzlichen Richter, sondern Privatpersonen, die Urteile fällen?


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36.) Wie inzwischen auf jeder Briefmarke nachzulesen ist heißt der Staat, in dem wir leben, „Deutschland“. Die „Bundesrepublik Deutschland“ existiert nicht mehr, ihr Bestand wurde aufgelöst.Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die „Bundesrepublik von Deutschland“ gelöscht wurde?

37.) Gelten die Gesetze der „Bundesrepublik von Deutschland“ auch für das gesamte Deutschland?


38.) Welche Parteien haben an der Abschaffung der „Bundesrepublik von Deutschland“ mitgewirkt?
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Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
39.) Welches „deutsche Volk“ ist gemeint?
a) Das Volk des Weimarer Reiches von 1919 (siehe Artikel 140GG)?
b) Das Volk in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 (siehe Artikel 116(1) GG)?
c) Das Volk der „Bundesrepublik von Deutschland“, die aus den Ländern bestand, die bis 1990 im Artikel 23 GG aufgelistet waren?
d) Das Volk von „Deutschland“, das seit 1952 Mitglied im Europäischen Rat ist?
e) Das Volk von „Deutschland“, das 1990 gegründet wurde und aus der ehemaligen „Bundesrepublik von Deutschland“, der ehemaligen „Deutschen Demokratischen Republik“ und aus „Berlin“ bestehen soll?
40.) Wie kann man Gesetze „wahren und verteidigen“, wenn der dazu gehörende Staat abgeschafft wurde?"

Leicht gekürzt von einer typischen Zähsar-Seite....

Versuchen wir mal, darauf Antworten zu finden...

1. - 5.,7.- 9.,11.,14.,18.,20.,36. - 40.): Es ist richtig, dass mit dem Einigungsvertrag quasi ein neues Gebilde entstanden ist. Nur heisst dieses Gebilde immer noch Deutschland. Auch das Deutsche Reich war Deutschland, ebenso die Weimarer Republik. Das vorherige Gebilde bis zur Wiedervereinigung musste nur explizit "Bundesrepublik Deutschland" genannt werden, weil ein blosses "Deutschland" automatisch ein Gebietsanspruch an alle reichsdeutschen Gebiete von 1937 dargestellt hätte. Mit der Wiedervereinigung und dem gleichzeitigen Abtreten der jetzt zu Polen gehörenden Gebiete ist der Begriff "Deutschland" aber wieder mit seinen dazugehörigen Gebieten gedeckt. Der Zusatz "Bundesrepublik" bezeichnet lediglich die Regierungsform. Im Grunde handelte es sich bereits bei der "Weimarer Republik" um die Bundesrepublik. Man sprach nur damals weiter noch vom "deutschen Reich", weil die Essenz dieses Staatsgebildes aus dem absolutistischen Kaiserstaat entstanden war und ohne tiefgreifende Änderungen weiterbestand. Auf den Begriff "Deusches Reich" wurde nach 1945 verzichtet, um keine Analogien zum "Dritten Reich" zu geben. Zumal das "Reich" in seiner ursprünglichen Gebietsform ja nicht mehr existierte.

"Deutschland" und "Bundesrepublik Deutschland" sind also völkerrechtlich dasselbe. Das "deutsche Volk" hingegen ist nicht zwangsweise mit dem derzeitigen Gebiet "Deutschland" gleichzusetzen, denn „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist ... wer ... in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ - egal ob besagtes Gebiet jetzt noch zu Deutschland gehört oder nicht. Der Bundespräsident setzt sich jedenfalls auch für diese Menschen ein - im Rahmen des Austauschs unter den Völkern.

Die Behauptung, die "Bundesrepublik Deutschland existiere nicht mehr und ihr Bestand wurde aufgelöst", entbehrt jedenfalls jeder Grundlage.

6.) Es wurde zu keiner Zeit zwingend festgeschrieben, dass für alle Zeiten gewisse Ministerien in Bonn zu verbleiben haben. Man hat diese lediglich dort gelassen, weil die Infrastruktur dafür existierte und in Berlin erst hätte geschaffen werden müssen, was auch immer eine Kostenfrage ist. Es gibt keine verbindliche Regelung, dass ein Ministerium oder ein Amt wie der BND oder der Verfassungsschutz zwingend auch in der Hauptstadt sein müssen.

10.)"Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich auch Deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist als geltende „Verfassung der Deutschen“ die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland." (Wikipedia)

12.)"Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1949 ist ein inzwischen aufgehobener Grundgesetzartikel, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes in der neu geschaffenen Bundesrepublik Deutschland regelte. Weiterhin gilt er als Beitrittsartikel, der die Übernahme des Grundgesetzes für „andere Teile Deutschlands“ beziehungsweise später hinzugekommene Länder ermöglichte.(" In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen"). Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1992 wird auch als Europa-Artikel bezeichnet. Im Jahre 1992 wurde er neu eingefügt (BGBl. I 92, 2086) und ersetzte somit den vormaligen[1] Artikel 23, den sogenannten Beitrittsartikel, der 1990 mit der Wiedervereinigung gestrichen wurde. Der Artikel ebnete den Weg für den Vertrag von Maastricht."(Wikipedia)

13., 17.) Der Geltungsbereich des GG wurde durch Artikel 144 keinesfalls ausser Kraft gesetzt.

"(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden."


Der Artikel ist also keinesfalls ein "Nur diese Länder"-Artikel. Der Geltungsbereich ist Deutschland. Solange sich kein Teil von Deutschland abspaltet, sich aber trotzdem noch zu "Deutschland" zählen will , muss dies auch nicht explizit durch eine Länderaufzählung dargelegt werden.

15.,16.) Den Soldaten ist nicht das Wirken, sondern die " Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates" untersagt. Anders gesagt: er darf dort tätig sein, aber nicht auf eigene Faust und gegen den Willen des Aufenthaltsstaates. Damit ist auch der Einsatz in Afghanistan noch im Rahmen des Grundgesetzes.

21.) Unsere Regierung bestimmt nicht über die deutschen Ländereien in den Grenzen von 1937. Sie erklärt lediglich jene Bürger, die damals in diesen Gebieten die deutsche Staatsangehörigkeit hatten, weiterhin zu deutschen Staatsbürgern.

22.) Die Abtretung der "Ostgebiete" an Polen ist im wesentlichen eine Verzichtserklärung auf jeden weiteren zukünftigen deutschen Anspruch an diese Gebiete. Eine derartige Erklärung könnte Deutschland auf Wunsch für jedes nichtdeutsche Gebiet in Europa abgeben, wenn es explizit gewünscht würde.

23.) Das "von" wird im Deutschen automatisch weggelassen, wenn man von einer "Republik" spricht. Würden die "Vereinigten Staaten von Amerika" anders heissen, nämlich "Republic of America", würde man auf Deutsch auch "Republik Amerika" sagen.

24.)" Die für den Fall der Wiedervereinigung in Frage gekommene Abstimmung über eine Verfassung gemäß Art. 146 fand jedoch angesichts des „Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland“[12] nicht statt. In der Begründung zur Nichtannahme einer (diese Frage nur am Rande) betreffenden Verfassungsbeschwerde legte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 1993 dar, „[a]uch Art. 146 GG begründet kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG).“[13]"

Auf Deutsch: strenggenommen ist es nicht passiert. Verfassungsrechtlich beanstanden kann man es trotzdem nicht.

25.) "Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahin gehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR –, nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. "

( http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz#Geltungsdauer )

26.) Der Vorwurf, Verfassungsrichter würden lediglich nach Parteienproporz bestimmt, ist ein Vorwurf, der bewiesen werden müsste, um eingeklagt zu werden. Bisher ist dies nicht geschehen.

27.)"Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. ... Das Wappen ist identisch mit dem von Karl-Tobias Schwab 1926 entworfenen, ab 1928 gebräuchlichen Staatswappen des Deutschen Reichs der Zeit der Weimarer Republik, dessen Adler noch als Reichsadler bezeichnet wird."

( http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswappen_Deutschlands )

28.) Ein durchaus berechtigter Einwand.

29.) Das Rechtsstaatlichkeitsprinzip besagt, dass sich die Exekutivgewalt an geltendes Recht halten, sich also nach der Legislative richten muss. Davon ist die Bundesregierung nicht befreit, auch wenn sie weiterhin Teil des Bundestages und damit der Legislative ist. Da zur Legislative aber auch der Bundesrat gehört, ist trotz Interessenvertretung durch den Bundestag die Unabhängigkeit der Legislative gewahrt.

30.) Es mag ungerecht erscheinen, aber die "Entschädigungszahlungen" für Bundestagsabgeordnete sind nicht mit Verzichtserklärungen für Nebentätigkeiten verbunden. Daran könnten genaugenommen nur die Mitglieder des Bundestages etwas ändern. Ob sie das aber, egal welcher Partei sie angehören, jemals ändern werden, ist fraglich.

31.) Das Recht auf eine unmittelbare Wahl ihrer Volksvertreter wird den Deutschen keinesfalls vorenthalten. Die Direktwahl von Volksvetretern ist gängige Praxis. Die Listenwahl ist lediglich eine ergänzende Methode, und keinesfalls verfassungswidrig.

32.)Maschinelle Schreiben wie jenes zur Einstellung eines Verfahrens haben lediglich informellen Charakter. Derartige Schreiben sind rechtskräftig, solange keine Rechenschaftspflicht besteht.

33.) Das Wort "Staatsanwalt" enthält bereits das Wort "Staat", was bedeutet, dass es sich um einen vom Staat eingesetzten Anwalt handelt, der auch im Sinne des Staates handelt . Gegen Mitglieder der Exekutive kann dieser trotzdem vorgehen, solange diese nicht unter Immunität stehen. Sowohl dem Staatsanwalt als auch dem Verteidiger ist es jedoch selbst überlassen, wie parteilich er sich gibt (und ihre Mandanten setzen Parteilichkeit voraus).

34.) Urteile müssen vom Richter unterschrieben werden. Das ist eine Sache. Auf welche Art und Weise der Betroffene dann vom Urteil informiert werden muss, ist nicht zweifelsfrei geregelt. Allerdings ist mir auch nicht klar, inwiefern eine "Ausfertigung des Urteils" jetzt weniger wert sein soll als eine echte Kopie des Urteils. Und ob einen eine echte Kopie des originellen Urteils mit samt Unterschriften damit verwehrt bleibt.

35.) Eine polemische Frage. "Ungesetzliche Richter" verstossen mit ihren Urteilen nicht gegen geltendes Recht, nur weil sie angeblich "ungesetzliche Richter" sind. Die Behauptung, es handele sich um "ungesetzliche Richter", ist ohnehin an den Haaren herbeigezogen, denn §1 GVG besagt eindeutig : "Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt." Keine Schein- oder Ausnahmegerichte, nur weil man zu faul ist, das GVG von Anfang an durchzulesen.

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P.S.: Das ist jetzt nur ein Link von RC, von hunderten dieser Art. Hinterfragen ist, wie man sieht, nicht unbedingt seine Stärke.
 
@ Poopsie

Man hat mir gesagt, daß du hier wieder krude Theorien verbreitest, weshalb ich dich ausnahmsweise von der Ignore-Liste nehme.

Deine Obrigkeitshörigkeit ist phänomenal ... und mitleiderregend. Wenn in irgendeinem 1+99 Vertrag die Welt zur flachen Scheibe erklärt wird, dann ist von diesem Moment an die Welt für dich eine flache Scheibe. Du bist unfrei im Geiste geboren worden ... unfrei erzogen worden ... und wirst dein ganzes Leben unfrei bleiben. Leute wie du gehören zur politischen Unterschicht, die sich führen läßt, weil sie geführt werden will.

Ich gehe jetzt gar nicht auf die einzelnen Fehler in deiner Argumentation ein (z.B. daß es niemals zwei Staaten zur gleichen Zeit auf einem Territorium geben kann - und die BRD daher nie ein Staat war, der ,staatsbildende' Verträge im Widerspruch zur territorialen Integrität eines anderen Staates hätte abschließen können/dürfen), weil es ermüdend ist. Wer schon die linken Meinungsmacher von Wikipedia bemühen muß, dem ist nicht mehr zu helfen.

Aber es gibt Leute in den Zirkeln der Macht, die wissen ganz genau, um den Status der BRD (+DDR). Ab und zu, wenn sie hinter verschlossenen Türen tagen und sich nicht beobachtet fühlen, erzählen sie Dinge, die das Vorstellungsvermögen von Leuten wie dir, weit übersteigen.

Dr Schäuble : Die Fiskalunion kommt binnen 24 Monaten

Weil du von der Flut an Informationen sicher wieder völlig überfordert sein wirst, hier ein kleiner Service für dich:

"Wir in Deutschland, sind seit dem 8. Mai 1945, zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen."


Ich werde mich dir gegenüber auch nicht mehr zu dem Thema äußern, weil du es einfach nicht begreifst! :rolleyes:
 
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Damit niemand behaupten kann, "das stammt ja wieder nur von einer Verschwörungstheoretiker-Seite":

Schäuble: Deutschland ist kein souveräner Staat


... ja, natürlich, wer sich damit beschäftigte, der wusste immer schon, dass Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg nie einen Friedensvertrag angeboten bekam und auch, dass der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag keinen wirklichen Souveränitätsstatus mit sich brachte. Aber diese traurige Tatsache so unverblümt ausgesprochen zu finden, das passiert nicht oft ...
 
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