Eine juristische Frage

vhartman

Virgin
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Jan 1, 1970
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Mal eine juristische Frage; Wenn ich eine Geschichte presentiere unter Folgendem aspekt: Ich liebe die Geschichten von (Autor) und lade diese dann hoch, ist das dann legal oder nicht?
 
Mal eine juristische Frage; Wenn ich eine Geschichte presentiere unter Folgendem aspekt: Ich liebe die Geschichten von (Autor) und lade diese dann hoch, ist das dann legal oder nicht?

Ohne die Zustimmung des Autors nicht.
 
Und wie ist es mit (freien) Übersetzungen bzw. Bearbeitungen?
Gibt es hier immer wieder:

Leitfaden:
1) Nimm Kontakt mit dem Autor auf und frage um sein Einverständnis.
2) Falls ja, übersetze
3) Veröffentliche unter Angabe des Autors und dass er zugestimmt hat.

Damit bist du auf der sicheren Seite.

Viel Erfolg
 
Es ist dann legal, wenn Du den Autor richtig zitierst.

Hallo und herzlich willkommen im Forum.

Es ging vhartman nicht um ein Zitat, sondern um die Übernahme, Übersetzung und Neu-Posten einer kompletten Geschichte.

Grüße
Phiro
 
Hallo und herzlich willkommen im Forum.

Es ging vhartman nicht um ein Zitat, sondern um die Übernahme, Übersetzung und Neu-Posten einer kompletten Geschichte.

Grüße
Phiro

Nein, das ist so nicht richtig!
vhartmann fragte, ob man fremde Texte allein mit dem Hinweis, dass sie einem gefallen hätten, hier einstellen darf, was du, Phiro, richtig und kurz beantwortet hast ("Ohne die Zustimmung des Autors nicht.") Damit war das Kapitel vhartmann abgeschlossen.

Danach hat Sascha733 gefragt, wie es mit freien Übersetzungen bzw. Bearbeitungen aussieht.

Die Meinung von faust66 dazu "Es ist dann legal, wenn Du den Autor richtig zitierst." ist in meinen Augen schlicht falsch. Gemeint war wohl, dass es legal sei, einen Text von beispielsweise Phiro Epsilon unter dem Autor beispielsweise faust66 einzureichen und dazu anzugeben, dass der Text von Phiro Epsilon stamme.

Mit vhartmann aber hat das gar nichts zu tun.
 
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Nein, das ist so nicht richtig!

...

Mit vhartmann aber hat das gar nichts zu tun.

Das ist das Problem, wenn man überhaupt nichts quotet. Das KANN eine Antwort auf den letzten Post sein, sich aber auch auf einen vorhergehenden beziehen ...
 
Nein, das ist so nicht richtig!
vhartmann fragte, ob man fremde Texte allein mit dem Hinweis, dass sie einem gefallen hätten, hier einstellen darf, was du, Phiro, richtig und kurz beantwortet hast ("Ohne die Zustimmung des Autors nicht.") Damit war das Kapitel vhartmann abgeschlossen.

Danach hat Sascha733 gefragt, wie es mit freien Übersetzungen bzw. Bearbeitungen aussieht.

Die Meinung von faust66 dazu "Es ist dann legal, wenn Du den Autor richtig zitierst." ist in meinen Augen schlicht falsch. Gemeint war wohl, dass es legal sei, einen Text von beispielsweise Phiro Epsilon unter dem Autor beispielsweise faust66 einzureichen und dazu anzugeben, dass der Text von Phiro Epsilon stamme.

Mit vhartmann aber hat das gar nichts zu tun.


Ich schließe mich den Ausführungen helios' und phiros beiden vollinhaltlich an!

Wenn man sich auf etwas beziehst, was jemand anderer geschrieben hat, dann gibt man das an. (!!) Und wenn man mit einem Text etwas tun will, den jemand anderer geschrieben hat... sagen wir mal, ins Russische, Spanische, Aserbaidschanische etc. übersetzen^^.... dann Fragt man den Autor.

Das geschriebene Wort ist Eigentum dessen oder derer, der oder die es geschrieben hat. End of Story. ;-)

--

Am besten nimmt man immer direkt Kontakt mit dem/der Autor/in eines Textes auf. Dann erfährt man gleich aus erster Hand, was man mit einem geschriebenen und veröffentlichten Text legalerweise machen darf und was nicht...

;)
 
Es geht hierbei NICHT um das "geschrieben Wort" oder um "Eigentum"(körperliche Gegenstände) an einer Sache, sondern ausschliesslich um "GEISTIGES Eigentum"! (Grundgesetz, Art. 14 GG und des Art. 1) ....
Bei Zitaten oder ähnlichen Auszügen ist am Ende des Zitates oder Ähnlichem, die Quelle zu nennen! Dann darf AUSZUGSWEISE ohne besondere Erlaubnís vom geistigem Werk eines anderen übernommen werden.
 
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