Inzest und die Altersfrage

Beteiligte Personen müssen mind. 18 Jahre alt sein?


  • Total voters
    90
@polarbear57

Polarbear57 said:
Na also, geht doch. :D


Wer hoch gelobt sein will - kann auch tief durch fallen ...
Denken: Durchfallen - Durchfall - ups - Sch****

:D
 
@rokoerber

rokoerber said:
Wer hoch gelobt sein will - kann auch tief durch fallen ...
Denken: Durchfallen - Durchfall - ups - Sch****

:D
Pfui, wie unappetitlich.
 
@Alle

Polarbear57 said:
Drei Mal abgeschnitten, immer noch zu kurz. :confused:

PolarbEEren, gehören zu den bedrohten Tieren :heart:
desshalb mag ich sie :kiss:
aber 'IN NATURA' haben sie zwar ein grosses Maul - aber nicht so ne große Klappe !!!

Hi, Weenie, sollten wir diesen Thread - Blödsinn - diesen DisKuss, nicht wo anders hin bringen?

Hier geht es immer noch um Inzest und die Altersfrage.

Altersfrage? Da können sich die Pädophilen streiten. Wenn eine 16-Jährige mit ihrem 18-Jährigen Freund bumst? Wenn es beiden Spass macht? Nur zu - euer Kind ist das Eigene. Wenn der 60-Jährige Opa, mit seiner Eng-keling das tut? Ich hab nichts mit den Bullen... dann schon.

Was ich sagen - eher statuiern -möchte, lasst doch die Jugend, Jugend sein.
Es gibt genügen NICHT bedarfte - auch pseudo - Jungfrauen, über Achtzehn,
die da mitspielen
 
@Weenieschnitzel

Vielleicht sollte man diesen Thread nun mehr schließen, er gleitet langsam in die Trivialität ab, dass tut dem Subjekt der Umfrage nicht gut.
 
Polarbear57 said:
Vielleicht sollte man diesen Thread nun mehr schließen, er gleitet langsam in die Trivialität ab, dass tut dem Subjekt der Umfrage nicht gut.


gute Idee, denn wie man an der Abstimmung sieht erscheinen da nun nur noch Namen die eigenartigerweise im Forum nicht posten. :rolleyes:

Thread wird geschlossen und das Attribut "unsticky" gesetzt.

An siw Zensurkreischer: Der Thread bleibt erhalten. Keine Sorge.
 
Ich frage mich, warum in der hier lebhaft geführten und in vielen Geschichten behandelten Inzest-Diskussion vor allem von Beziehungen zwischen Mutter und Sohn, weniger zwischen Vater und Tochter, aber nie (oder fast nie, falls ich was übersehen habe) von Beziehungen zwischen Bruder und Schwester -- auch in vorgerücktem Alter -- die Rede ist. ---------- Gar nicht zu reden von theoretisch ja denkbaren homoerotischen Inzest-Beziehungen.

Hi Marion, also das vorgerückte Alter würde mich nun gar nicht stören, sagen wir bis Anfang sechzig, aber auch mich reizt besonders die Konstellation Junger Mann/reife Frau (also nicht unbedingt Geschwister), dabei ist das die in der Öffentlichkeit immer noch weniger akzeptierte gegenüber Reifer Mann/junge Frau.

LG
Leon, 34
 
Schau in 7 Jahren noch mal rein, da schreibe ich dir dann eine passende Antwort...
 
Also ich hab nicht abgestimmt: Und zwar aus dem ganz simplen Grund: Weil nämlich der Poll entweder (bestenfalls) a) ungenau und unaussagend ist, oder b) schlechtestenfalls: in eine Richtung gesteuert.

Ich zB verstehe bis heute nicht, warum 16jährige (in Ö) zwar für den Nationalrat wählen dürfen (d.i. in Ö das gleiche wie der Bundestag) --> aber wenn sie gleichaltrige oder etwas ältere Sexualpartner wählen, dann werden sie kriminell... Sowas kapier ich einfach nicht.

Das Ding mit dem Inzest ist ein völlig anderes Ding. Inzest kommt von einer ganz anderen Sache her: Inzest kommt von der Sache her, dass durch die Vermengung von Gen-Gut mit - höchstwahrscheinlich recht ähnlichem Gen-Gut- recht einfach zu Missgeburten führt. DESWEGEN ist das nämlich verboten. Aber das hat mit 18 od. älter/jünger wiederum gar nix zu tun. Ein 30jähriger, der mit der 28jährigen Schwester schläft, der begeht Inzest. Die 16jährige, die mit dem 17jährigen Stiefbruder schläft -> da ist jeweils schon eine gute Chance, dass die rezessiven und die dominanten Gene sich nicht überschneiden... Das alles ist Genetik.

Und eine 16jährige, die mit einem 18jährigen Stief-Bruder schläft --> da ist dann schon mit "Inzest" (im biologischen Sinne) schon gar nix mehr. Da ist einfach nur noch die Frage, ob wir als Gesellschaft es 16jährigen Mädchen verbieten od. erlauben wollen, mit 18jährigen Jungen zu schlafen.

--

Ich meine also, wenn man hier zu einem vernünftigen Ergebnis kommen will, dann müsste man: a) einen neuen Thread hier starten, einen neuen Poll - wo man sich vorher ein paar relevante Dinge überlegen müsste - und dann b) wäre es hilfreich, wenn ein paar Leute sich einer gewissen Selbst-Kasteiung hingeben würden, damit man sich dann darauf einigen könnte, dass man auf einer gewissen Basis redet - bspw. auf der Basis dessen, was auf Wikipedia steht. Das ist zwar nicht immer richtig, was auf Wiki steht, aber in der Regel ist das eine recht zutreffende Basis, auf die man sich einigen könnte.

just my twelve cents. ^^
 
Last edited:
Tja, für 12 cts kann man nicht viel erwarten! Zu so einer uralten Diskussion, die völlig sinnlos wieder aufgerührt wird, trage ich gar nichts weiter bei. Das Thema ist ja schon mehr als abgelutscht.
Allerdings solltest du dich über die gesetzlichen Vorgaben mal informieren, kimber, bevor du da über Wahlberechtigung und angeblich verbotene Sexualkontakte schwadronierst.

***In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74 Abs. 1 öStGB). In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, eine der beteiligten Personen ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ und der Täter nützt diese mangelnde Reife sowie seine altersbedingte Überlegenheit aus (§ 207b Abs. 1 StGB). In diesem Fall stehen sexuelle Handlungen mit dieser Person unter Strafe, solange sie das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. In jedem Fall sind sexuelle Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person nicht jünger als 12 Jahre alt ist (§ 207 Abs. 4 StGB). Geschlechtsverkehr ist dann nicht strafbar, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt und der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist (Alterstoleranzklausel in § 206 Abs. 4 StGB). Für Prostitution liegt das Schutzalter bei 18 Jahren, das heißt, der Freier eines oder einer Prostituierten unter 18 Jahre macht sich strafbar (§ 207b Abs. 3 StGB).*** (Aus Wikipedia)
 
womit der Poll mit der 18er-Grenze ja noch mehr Unsinn ist, als ich das selbst schon ausgeführt habe ;) :D
 
Mal ganz ehrlich, dieser Beitrag ist 7 Jahre alt. Die wenigsten Leute die sich damals zu dem Thema geäußert haben sind hier noch aktiv, einige leben (leider) nicht mal mehr.

Welchen Sinn hätte es sich überhaupt an der Umfrage oder einer vor (nach Internetverständnis) Urzeiten geführten Diskussion zu beteiligen oder sich über den Sinn selbiger auszulassen?

Das wäre so als würde ich jetzt noch abstimmen: "Soll sich die Deutschland als Austragungsort für die EM 2012 bewerben?"
 
Last edited:
auja!!! :eek::eek::eek: Weg damit, mit dem Zeugs von 2007-2012!

Sorry, hab ich nicht drauf gesehen. völlig richtig: weg, weg weg! :devil: warum is das nicht schon lange weg!!! :confused:
 
Wenn das Thema noch für jemanden aktuell interessant sein sollte oder eine neue Sichtweise kundgetan werden will, kann ja immer noch eine neue Diskussion zu dem Thema eröffnet werden!

An sich ist es ja interessant, aber wurde vermutlich auch schon zig Mal durchgekaut. Und da derzeit die Diskussionsfreudigkeit der wenigen aktiven User eher im Keller ist...
 
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