Hallo,
nachdem ich schon seit längerem an meiner ersten Geschichte schreibe und die hoffentlich eines fernen Tages auch bei LIT einreiche, stellen sich mir gerade einige Fragen zur geforderten Volljährigkeit der Handelnden.
Geht es dabei ausdrücklich um körperliche Handlungen mit bzw. an Minderjährigen? Dürfen Minderjährige zuschauen / anwesend sein, wenn es ohne Zwang geschieht?
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Sagen wir mal, mein Shooting Star heißt Hannes. Hannes ist 19 Jahre alt und steht auf Inzest. Mit diesen Eigenschaften gerade aus der frischen leeren Luft geploppt, sitzt er stirnrunzelnd auf einem weißen Blatt Papier und versucht, sich mit den Gepflogenheiten seiner neuen literotischen Umgebung vertraut zu machen. Folgende Probleme bereiten ihm dabei Kopfzerbrechen:
1) Hannes steht auf seine Schwester Hannah. Die wird in zwei Wochen volljährig und dann wird's hart hergehen, weil sie ein scharfes Luder ohne jegliche Moral ist.
Darf er dem Leser jetzt schon von ihrem Körper vorschwärmen und was er gern alles damit anstellen würde?
Darf er ihr das auch schon sagen, wenn es bei Worten bleibt?
2) Vor einigen Jahren hat Hannes seine Schwester mal versehentlich im Bad überrascht und konnte sich schon da nicht an ihrem nackten Körper satt sehen, Kopfkino lässt grüßen. Darf der Leser davon erfahren?
3) Ebenso hat Hannes mit 15 seine Eltern Helga und Hugo (beide volljährig) beim Sex beobachtet und daraufhin fast bis zur Erblindung an sich rumgespielt.
3a) Hannes war tatsächlich erst 13. Oder elf. Oder acht?
4) Hannes' Eltern haben gemerkt, dass er sie beobachtet.
4a) Tatsächlich hat es sie scharf gemacht, und sie haben sich noch mehr ins Zeug gelegt.
4b) Seitdem haben die Eltern auch kleine Mutter-Sohn-/Vater-Tochter-Rollenspiele miteinander veranstaltet.
5) Tatsächlich erwachte Hannes' Interesse an seinem kleinen Zipfel schon mit vier oder fünf, als seine Mutter ihm in der Badewanne die Vorhaut vor- und zurückschob und er sich daraufhin lustig versteifte. Hätte Helga sich mit der Hygieneerziehung lieber zurückhalten sollen?
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Tja, zu all diesen möglichen Begebenheiten: Ja, Nein, Vielleicht? Über Antworten der Fachleute hier würde ich mich freuen.
Und um eventuellen Kritikern zuvorzukommen: Natürlich könnte man das alles auch erst nach Volljährigkeit der Kinder stattfinden lassen. Aber bei dem Entwicklungstempo, wie ich es mir vorstelle, würde es dann womöglich erst zu sexuellen Familienaktivitäten kommen, wenn Hannes jenseits der 50 ist.
Zudem, finde ich, müssen bestimmte Ereignisse in der Kindheit oder Jugend passieren, um eine entsprechende Wirkung zu erzielen und eine Entwicklung in Gang setzen zu können. Wobei genau diese Entwicklung von minderjährigen Charakteren selbstverständlich das Brisante an der Thematik ist.
Abschließend, nochmals ein freundliches Hallo! ;-)
nachdem ich schon seit längerem an meiner ersten Geschichte schreibe und die hoffentlich eines fernen Tages auch bei LIT einreiche, stellen sich mir gerade einige Fragen zur geforderten Volljährigkeit der Handelnden.
Minderjährige: Auch wenn Sex mit der Beteiligung von Minderjährigen in manchen Ländern legal ist, ist die Erwähnung in Geschichten für Literotica ausdrücklich untersagt. Falls das Alter der Charaktere nicht ausdrücklich erwähnt wurde, aber bspw. von Schülern die Rede ist, empfiehlt es sich, entweder explizit in der Geschichte oder einem vorausgehendem Kommentar darauf hinzuweisen, dass alle Charaktere älter als 18 Jahre sind.
Geht es dabei ausdrücklich um körperliche Handlungen mit bzw. an Minderjährigen? Dürfen Minderjährige zuschauen / anwesend sein, wenn es ohne Zwang geschieht?
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Sagen wir mal, mein Shooting Star heißt Hannes. Hannes ist 19 Jahre alt und steht auf Inzest. Mit diesen Eigenschaften gerade aus der frischen leeren Luft geploppt, sitzt er stirnrunzelnd auf einem weißen Blatt Papier und versucht, sich mit den Gepflogenheiten seiner neuen literotischen Umgebung vertraut zu machen. Folgende Probleme bereiten ihm dabei Kopfzerbrechen:
1) Hannes steht auf seine Schwester Hannah. Die wird in zwei Wochen volljährig und dann wird's hart hergehen, weil sie ein scharfes Luder ohne jegliche Moral ist.
Darf er dem Leser jetzt schon von ihrem Körper vorschwärmen und was er gern alles damit anstellen würde?
Darf er ihr das auch schon sagen, wenn es bei Worten bleibt?
2) Vor einigen Jahren hat Hannes seine Schwester mal versehentlich im Bad überrascht und konnte sich schon da nicht an ihrem nackten Körper satt sehen, Kopfkino lässt grüßen. Darf der Leser davon erfahren?
3) Ebenso hat Hannes mit 15 seine Eltern Helga und Hugo (beide volljährig) beim Sex beobachtet und daraufhin fast bis zur Erblindung an sich rumgespielt.
3a) Hannes war tatsächlich erst 13. Oder elf. Oder acht?
4) Hannes' Eltern haben gemerkt, dass er sie beobachtet.
4a) Tatsächlich hat es sie scharf gemacht, und sie haben sich noch mehr ins Zeug gelegt.
4b) Seitdem haben die Eltern auch kleine Mutter-Sohn-/Vater-Tochter-Rollenspiele miteinander veranstaltet.
5) Tatsächlich erwachte Hannes' Interesse an seinem kleinen Zipfel schon mit vier oder fünf, als seine Mutter ihm in der Badewanne die Vorhaut vor- und zurückschob und er sich daraufhin lustig versteifte. Hätte Helga sich mit der Hygieneerziehung lieber zurückhalten sollen?
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Tja, zu all diesen möglichen Begebenheiten: Ja, Nein, Vielleicht? Über Antworten der Fachleute hier würde ich mich freuen.
Und um eventuellen Kritikern zuvorzukommen: Natürlich könnte man das alles auch erst nach Volljährigkeit der Kinder stattfinden lassen. Aber bei dem Entwicklungstempo, wie ich es mir vorstelle, würde es dann womöglich erst zu sexuellen Familienaktivitäten kommen, wenn Hannes jenseits der 50 ist.
Zudem, finde ich, müssen bestimmte Ereignisse in der Kindheit oder Jugend passieren, um eine entsprechende Wirkung zu erzielen und eine Entwicklung in Gang setzen zu können. Wobei genau diese Entwicklung von minderjährigen Charakteren selbstverständlich das Brisante an der Thematik ist.
Abschließend, nochmals ein freundliches Hallo! ;-)