Neuformulierung §184c StGB

Der $184c wurde erst vor wenigen Jahren (2009) eingeführt, auch vorher war es verboten Jugendliche unter 18 Geld für Sex zu bieten (Pornos mit Jugendlichen u. 18 oder Babystrich waren schon damals verboten Herr Ribéry)

Wir haben in diesem Fall eine Verschärfung des Strafrechts ohne konkrete Gründe. Es war ja nicht so, dass urplötzlich begonnen wurde Pornos mit Jugendlichen zu verkaufen.

Der $201a wurde vor kurzem im Hinblick auf 'Rachepornos' eingeführt, schon davor wäre es wg. des 184c strafbar gewesen solche Bilder von Jugendlichen (sexting) zu verbreiten.

Ich finde es auch gut, dass manche Regelungen präzisiert wurden, gerade im Angesicht des Falls Edathy. Wie schon zuvor richtig angemerkt wurde, kann das durchaus weitreichende Auswirkungen haben, so müssen sich bspw. die "Modezaren" mit ihren androgynen minderjährigen Models natürlich die Frage gefallen lassen, ob das, was sie auf den Laufstegen inszenieren und fotographieren lassen, nicht jugendpornographisch ist. Das finde ich nicht schlecht. Ob die Regelung zu weit geht, wird die Zeit weisen.

Auf einem FKK-Strand ist das Fotographieren fremder Personen (egal ob minderjährig oder erwachsen) ohne deren Einwilligung schon vorher verboten gewesen, da ändert sich MMN gar nichts. FKK-Familienbilder für den Eigengebrauch werden hingegen auch in Zukunft erlaubt sein.
Ich sehe aus dem Gesetzestext auch nicht unbedingt eine Gefahr für jemanden, der per Whatsapp ein Nackt- oder Dessousbild einer Minderjährigen zugeschickt bekommt, solange er dieses Bild nicht weiter verbreitet.

Problematisch bleibt nach wie vor der sehr weit gefasste Begriff der "Schriften", der in Deutschland wahrscheinlich auch fiktive Geschichten umfasst (ganz sicher ist das nicht, aber es hat noch niemand durchjudiziert). Wie schon bardo_eroticos vor einiger Zeit völlig zutreffend angemerkt hat, werden damit "Verbrechen" ohne Opfer mit Strafe bedroht, was aus rechtsstaatlicher Perspektive immer ein wenig Unbehagen verursacht.
Wie schon oben erwähnt, ist bspw. das österreichische Recht hier wesentlich präziser und intelligenter.
 
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Ich finde es auch gut, dass manche Regelungen präzisiert wurden, gerade im Angesicht des Falls Edathy.

Ich nicht, vor allem weil dadurch Dinge die früher legal waren, plötzlich eine Verbrechen darstellen. Auch vor dem 148c war es Verboten Kinder (nach deutschen Recht unter 14) in Pornos darzustellen. Die Einführung des Stafbestands "Jugendpornografie" erfolgte auf Anregungen internationaler Lobby Verbände, die alle Jugendlichen unter a8 als Kinder bezeichnen.

.... so müssen sich bspw. die "Modezaren" mit ihren androgynen minderjährigen Models natürlich die Frage gefallen lassen, ...

Die "Frage" mussten sie sich auch schon vor diesem Gesetz gefallen lassen, Probleme mit dem Gesetz werden sie kaum bekommen.

Problematisch bleibt nach wie vor der sehr weit gefasste Begriff der "Schriften", der in Deutschland wahrscheinlich auch fiktive Geschichten umfasst (ganz sicher ist das nicht, aber es hat noch niemand durchjudiziert).

Das wurde schon "durchjudiziert" der $184c sagt nämlich nichts über das Alter der Darsteller sondern über das Alter der Dargestellten:
"... wenn sie zum Gegenstand hat: ... sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person"

Das ist kein Gesetz das Kinder oder Jugendlichen schützt, sondern ein Gesetz das Menschen jeden Alters kriminalisieren kann.

Ein ähnliches Gesetz zur "Juigendanscheinspornografie" ist übrigens 2012 in den USA gescheitert.

"WASHINGTON, USA: Mit sechs zu drei Stimmen setzten die Richter am Dienstag (Ortszeit) ein Gesetz außer Kraft, das hohe Strafen für Filmer vorsah, die Pornografie mit Kindern (das sind in den USA alle unter 18) durch Computermanipulation herstellen oder junge Erwachsene einsetzen, die als Kinder posieren."
 
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Ich nicht, vor allem weil dadurch Dinge die früher legal waren, plötzlich eine Verbrechen darstellen. Auch vor dem 148c war es Verboten Kinder (nach deutschen Recht unter 14) in Pornos darzustellen. Die Einführung des Stafbestands "Jugendpornografie" erfolgte auf Anregungen internationaler Lobby Verbände, die alle Jugendlichen unter a8 als Kinder bezeichnen.
Ich finde es aber gut, dass (echte) Jugendpornographie verboten ist. Für die aktive Mitwirkung in Pornos sollte man MMN erwachsen sein.

Die "Frage" mussten sie sich auch schon vor diesem Gesetz gefallen lassen, Probleme mit dem Gesetz werden sie kaum bekommen.
Nach den neuen Buchstaben des Gesetzes schon. Werden die jungen Mädchen etwa nicht halbnackt in geschlechtsbetonter Haltung präsentiert? Auch wenn man den Zweck des Gesetzes betrachtet, müsste man die Modelabels belangen - der Einsatz 14jähriger Models kann bei den Betroffenen durchaus zu psychischen Schäden führen, vielleicht auch zu körperlichen (z.B. Magersucht). Der Modeljob ist nichts für Kinder!
Hingegen steht die Veröffentlichung einer erotischen Geschichte mit Unter-18jährigen Romanfiguren unter Strafe, obwohl damit überhaupt niemand geschädigt wird.

Das wurde schon "durchjudiziert" der $184c sagt nämlich nichts über das Alter der Darsteller sondern über das Alter der Dargestellten:
"... wenn sie zum Gegenstand hat: ... sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person"

Das ist kein Gesetz das Kinder oder Jugendlichen schützt, sondern ein Gesetz das Menschen jeden Alters kriminalisieren kann.
Wurde es tatsächlich schon durchjudiziert, d.h. gibt es bereits Urteile des BGH zu diesem Straftatbestand?
Aber danke für Deinen Beitrag, ich habe mir den Paragraphen jetzt noch einige Male angeschaut, und tatsächlich kann (oder muss?) man ihn so lesen wie von Dir beschrieben. D.h. es kommt auf die dargestellte Handlung an. Hat man bspw. eine tatsächlich 19jährige Darstellerin, die aber im Film behauptet, sie sei 16, könnte das den Filmemacher vor Gericht bringen, weil ja der "Gegenstand" des Films Sex mit einer vorgeblich 16jährigen ist. Eigentlich ein Wahnsinn, was sich Eure deutschen Politiker da einfallen lassen haben. Du hast vollkommen Recht, das ist kein Gesetz, das Kinder oder Jugendliche schützt, sondern das mit dem moralischen Zeigefinger das Volk maßregelt.

Ein ähnliches Gesetz zur "Juigendanscheinspornografie" ist übrigens 2012 in den USA gescheitert.

"WASHINGTON, USA: Mit sechs zu drei Stimmen setzten die Richter am Dienstag (Ortszeit) ein Gesetz außer Kraft, das hohe Strafen für Filmer vorsah, die Pornografie mit Kindern (das sind in den USA alle unter 18) durch Computermanipulation herstellen oder junge Erwachsene einsetzen, die als Kinder posieren."
In den USA zählt die Freiheit der Kunst und der Meinung tatsächlich weit mehr als in Deutschland, allen Unkenrufen zum Trotz. Aber ich frage mich, ob der extrem weit gefasste Begriff "Schriften" im Sexualstrafrecht einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten würde. Immerhin greift das Verbot von Anscheins-Jugendpornographie und erotischen Geschichten mit fiktiven jugendlichen Figuren in die Freiheit der Kunst und der Meinung ein, ohne dass damit ein anderes Rechtsgut geschützt werden würde. Nur stellt sich die Frage, ob sich tatsächlich jemand traut, das bis zu den Höchstgerichten durchzujudizieren. Es bräuchte eine Art deutschen Larry Flynt.

"Heilig" sind die Amis aber trotzdem nicht. Sie sind in etwas anderer Hinsicht hysterisch. Letztens habe ich im TV einen Fall gesehen, wo ein Paar wegen Sex an einem öffentlichen Strand verurteilt wurde (sie behaupteten im Übrigen, es wäre gar kein richtiger Sex gewesen), der Mann kam sogar ins Gefängnis! Die Frau hat, wenn ich das richtig verstanden habe, als Kindergärtnerin oder Lehrerin gearbeitet. Diesen Job hat sie verloren, weil sie jetzt als Sexualstraftäterin gilt! Alles es ist nicht alles eitel Wonne in America ...
 
Ich finde es aber gut, dass (echte) Jugendpornographie verboten ist. Für die aktive Mitwirkung in Pornos sollte man MMN erwachsen sein.

Das regelte §182:

Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht:
- dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
- dass sie gegen Entgelt
sexuelle Handlungen vornimmt, an dritten vornehmen zu lassen ...

Damit ist sowohl die Prostitution minderjähriger oder auch die Beschäftigung als Pornodarstellerin strafbar.

Dieser Paragraf ist wesentlich älter als 184c und sorgte dafür, dass niemand solche Filme hier drehen darf. Sicherlich wäre der Import erlaubt gewesen, z.B. aus Holland wo das mit 17 jährigen legal war.

Nach den neuen Buchstaben des Gesetzes schon. Werden die jungen Mädchen etwa nicht halbnackt in geschlechtsbetonter Haltung präsentiert?

Im $184c ist das zwar eine wachsweiche Formulierung aber sie trifft wohl eher auf "Pink shots" zu.


Wurde es tatsächlich schon durchjudiziert, d.h. gibt es bereits Urteile des BGH zu diesem Straftatbestand?

Es gab eine Verfassungsbeschwerde wegen $184c aber eigentlich nur wegen des 'Zugänglich machens' von Pornografie für Jugendliche. Die Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt und deswegen gibt es für Seiten wie Literotica in Deutschland eine Auflage zur Alterverifikation. Zum Glück steht Literotica nicht in Deutschland.

Nur stellt sich die Frage, ob sich tatsächlich jemand traut, das bis zu den Höchstgerichten durchzujudizieren. Es bräuchte eine Art deutschen Larry Flynt.

Um bei diesem Thema eine Verfassungsbeschwerde vorzubringen bräuchte man viel Mut, man würde sich den Vorwurf aussetzen ein 'Kinderficker' zu sein, weil man gerne Mangas liest oder schweiniche Geschichtchen schreibt.


... Sex an einem öffentlichen Strand verurteilt wurde (sie behaupteten im Übrigen, es wäre gar kein richtiger Sex gewesen), der Mann kam sogar ins Gefängnis! Die Frau hat, wenn ich das richtig verstanden habe, als Kindergärtnerin oder Lehrerin gearbeitet. Diesen Job hat sie verloren, weil sie jetzt als Sexualstraftäterin gilt!

Dort kann auch Pinkeln in der Öffentlichkeit als Sexualstraftatt gewertet werden, das heist man ist rechtlich auf der gleichen Stufe wie ein Vergewaltiger.


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Ach ja hier noch was zu den Verurteilungen nach 184c:

Hier nun einige Zahlen aus der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2010.

Nach Jugendstrafrecht wurden 2010 insgesamt 13 Jugendliche und 5 Heranwachsende wegen des neuen § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften) angeklagt.

Davon wurden 8 Verfahren nach §47 JGG eingestellt. Verurteilt wurden dann noch je ein Junge und ein Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren, vier Jungen und ein Mädchen zwischen 16 und 18 Jahren und drei Heranwachsende.

http://schutzalter.twoday.net/stories/120174662/
 
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Was glaubt ihr eigentlich warum
es bei LITEROTICA eine ganz
strikte Ü18 Regelung gibt ???

LIT. hat zwar seinen Standort
im relativ liberalen Nevada, aber
auch dort gilt die Ü18 Nummer
knallhart. NO WAY OUT.
 
Das regelte §182:

Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht:
- dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
- dass sie gegen Entgelt
sexuelle Handlungen vornimmt, an dritten vornehmen zu lassen ...

Damit ist sowohl die Prostitution minderjähriger oder auch die Beschäftigung als Pornodarstellerin strafbar.

Dieser Paragraf ist wesentlich älter als 184c und sorgte dafür, dass niemand solche Filme hier drehen darf. Sicherlich wäre der Import erlaubt gewesen, z.B. aus Holland wo das mit 17 jährigen legal war.
Das geht mir aber ehrlich gesagt zu wenig weit. Kinder- und Jugendpornographie wird damit nicht unterbunden, z.B. könnte jemand ein Pornostudio in Kasachstan betreiben und dort Kinderpornos drehen, die er dann via Internet nach Deutschland verkauft. Das wäre dann nicht illegal, aber jeder Download würde den Kindesmissbrauch fördern. Daher halte ich es zum Zwecke des Schutzes der Kinder für sinnvoll, dass auch der Konsum von echter Kinder- und Jugendpornographie unter Strafe gestellt wird.

Es gab eine Verfassungsbeschwerde wegen $184c aber eigentlich nur wegen des 'Zugänglich machens' von Pornografie für Jugendliche. Die Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt und deswegen gibt es für Seiten wie Literotica in Deutschland eine Auflage zur Alterverifikation. Zum Glück steht Literotica nicht in Deutschland.
Naja, aber diese Verfassungsbeschwerde war ja wirklich saublöd. Man wollte sich dagegen wehren, dass man "Alters-Tore" vor Pornoseiten stellen muss, mit dem Argument, dass Jugendliche über amerikanische Server problemlos an Pornos kommen können. Dass das BVerfG diese Beschwerde volley zurückweist, war MMN abzusehen, weil die Begründung auf der Hand liegt: Wenn der Staat der Meinung ist, man müsse Kinder vor dem Konsum von Pornos schützen, dann ist ein löchriges Schutzsystem immer noch besser als gar keines.
Für das Verbot der Anscheins- und der fiktiven literarischen Pornographie (für erwachsene Konsumenten) gäbe es im Gegensatz kein echtes Argument. Ich sehe hier kein schutzwürdiges Rechtsgut, das mit dieser Einschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt werden würde.


Um bei diesem Thema eine Verfassungsbeschwerde vorzubringen bräuchte man viel Mut, man würde sich den Vorwurf aussetzen ein 'Kinderficker' zu sein, weil man gerne Mangas liest oder schweiniche Geschichtchen schreibt.
Genauso ist es, drum traut sich keiner. Die Berichterstattung würde hier wohl kaum differenzieren, und so wird ein möglicherweise grundrechtswidriger Paragraph bestehenbleiben.


Dort kann auch Pinkeln in der Öffentlichkeit als Sexualstraftatt gewertet werden, das heist man ist rechtlich auf der gleichen Stufe wie ein Vergewaltiger.
Andere Länder, andere Hysterien.


Ach ja hier noch was zu den Verurteilungen nach 184c:
Wenn ich das richtig lese, wurden nach § 184c ausschließlich Jugendliche bestraft; wenn das stimmt, führt das den Paragraphen ad absurdum; er ist ja nicht zur Bestrafung, sondern zum Schutz Jugendlicher gedacht ;-). Ich glaube aber, dass es noch eine eigene Statistik mit erwachsenen Tätern gibt.
 
Das geht mir aber ehrlich gesagt zu wenig weit. Kinder- und Jugendpornographie wird damit nicht unterbunden, z.B. könnte jemand ein Pornostudio in Kasachstan betreiben und dort Kinderpornos drehen, die er dann via Internet nach Deutschland verkauft.

Dafür gab es bereits den normalen §184b, der verbietet Kinderpornos.

Wenn ich das richtig lese, wurden nach § 184c ausschließlich Jugendliche bestraft;

Zumindest hat sich der Link hauptsächlich mit Jugendlichen beschäftigt, tatsächlich sind Jugendliche Opfer und Täter wenn sie sich beim Sex filmen und das aus Dummheit und Unvorsicht weiter geben.
 
Dafür gab es bereits den normalen §184b, der verbietet Kinderpornos.
Aber eben nur mit Darsteller/innen unter 14. Reicht Dir das?

Zumindest hat sich der Link hauptsächlich mit Jugendlichen beschäftigt, tatsächlich sind Jugendliche Opfer und Täter wenn sie sich beim Sex filmen und das aus Dummheit und Unvorsicht weiter geben.
Naja, es muss schon ein gewisser Vorsatz da sein. Die meisten Verfahren wurden ja eingestellt; vielleicht wurden ja nur diejenigen verurteilt, die sich einfach ungut gegenüber den dargestellten Jugendlichen verhalten haben.
 
Aber eben nur mit Darsteller/innen unter 14. Reicht Dir das?

Wenn sie über 14 sind, dann sind es nach dem Gesetz keine Kinder und die Bilder oder Filme sind keine Kinderpornographie.

Und weil Du nach Pornos aus dem Ausland gefragt hast, normalerweise wird man in Deutschland nicht für Straftaten belangt die man im Ausland gemacht hat. Wenn also jemand Pornos von 17 jährigen dreht, dann muss sich die Justiz im jeweilgen Land darum kümmern. Zumindest war das mal so in der früheren Rechtsprechung.
 
Nach Wikipedia dürfen in der Schweiz Jugendliche ab 16 als Pornodarsteller (oder als Prostituierte) arbeiten, sofern der Erziehungsberechtigte (schriftlich) zustimmt.

Ich denke aber, m,an sollte unterscheiden zwischen Filmen, bei denen ggf. Jugendliche unter Zwang mitwirken müssen - da sollte es lieber ganz verboten sein, damit man nicht lang untersuchen muss, wie groß der Druck war - und Texten, an deren Herstellung kein Jugendlicher mitgewirkt hat. Wenn ein Erwachsener Texte schreibt, wird NIEMAND Schützenswerter beeinträchtigt.

Darüber hinaus ist nicht alles Pornographie, was sexuelle Aktivität in Wort und Bild betrifft. Und wenn es keine Pornographie ist, ist es ggf auch keine Jugendpornographie oder Kinderpornographie.
 
Wenn sie über 14 sind, dann sind es nach dem Gesetz keine Kinder und die Bilder oder Filme sind keine Kinderpornographie.
Richtig, es ist Jugendpornographie. Und ich halte es für gut, dass diese verboten ist, d.h. Pornos mit Darstellern, die noch nicht 18 sind. Wie ist Deine Meinung dazu?

Und weil Du nach Pornos aus dem Ausland gefragt hast, normalerweise wird man in Deutschland nicht für Straftaten belangt die man im Ausland gemacht hat. Wenn also jemand Pornos von 17 jährigen dreht, dann muss sich die Justiz im jeweilgen Land darum kümmern. Zumindest war das mal so in der früheren Rechtsprechung.
Es ist halt immer die Frage, was man mit Strafrecht erreichen will. Kinder- und Jugendpornographie ist gerade mit der Verbreitung des Internet ein internationales Geschäft geworden. Frühere Rechtsprechung ist daher nicht unbedingt auf die heutigen Gegebenheiten übertragbar.
Will man erreichen, dass Kinder und Jugendliche vor der Ausbeutung durch die Pornoindustrie geschützt werden, reicht es MMN nicht, nur die Produktion in Deutschland (Österreich, etc.) zu verbieten, sondern auch den Konsum. Wenn man nur die Produktion verbietet, weichen die Macher in andere Länder aus. Dann können Pädophile sich völlig legal Pornos mit jugendlichen Darsteller/innen herunterladen mit dem Argument, dass dies ja in der Bananenrepublik, in der gefilmt wurde, erlaubt sei. Damit würde man der Kinder- und Jugendpornoindustrie kaum einen Riegel vorschieben können, und weltweit würden noch mehr Kinder missbraucht werden als es ohnehin schon der Fall ist.

D.h. ich bin sehr wohl dafür, dass der § 184c (und die entsprechende Regel in Österreich) aufrecht bleibt. Ich halte aber überhaupt nichts davon, die Verbote auf Anscheins-Jugendpornos auszuweiten, und schon gar nicht auf schriftliche Pornokunst.

Nach Wikipedia dürfen in der Schweiz Jugendliche ab 16 als Pornodarsteller (oder als Prostituierte) arbeiten, sofern der Erziehungsberechtigte (schriftlich) zustimmt.
Halte ich im Prinzip für keine schlechte Regel. In Rumänien wäre das aber bspw. fatal, weil die dortigen Familien ihre Kinder noch mehr als bisher skrupellos an Zuhälterringe ausliefern würden, Hauptsache es kommt Geld rein. Für den deutschen Gesetzgeber ist es daher schwierig, Unterscheidungen zu treffen, somit ist es wohl MMN auch vertretbar, den Konsum von Schweizer Pornos mit 16jährigen Darstellern zu verbieten, auch wenn die Produktion dort korrekt mit Zustimmung der Eltern abgelaufen ist.

Ich denke aber, m,an sollte unterscheiden zwischen Filmen, bei denen ggf. Jugendliche unter Zwang mitwirken müssen - da sollte es lieber ganz verboten sein, damit man nicht lang untersuchen muss, wie groß der Druck war - und Texten, an deren Herstellung kein Jugendlicher mitgewirkt hat. Wenn ein Erwachsener Texte schreibt, wird NIEMAND Schützenswerter beeinträchtigt.
Ganz meine Meinung!

Darüber hinaus ist nicht alles Pornographie, was sexuelle Aktivität in Wort und Bild betrifft. Und wenn es keine Pornographie ist, ist es ggf auch keine Jugendpornographie oder Kinderpornographie.
Kannst Du mir ein Beispiel für sexuelle Aktivität in Bildform nennen, die nicht pornographisch ist?

Bis vor einigen Jahren war übrigens in vielen Ländern Westeuropas die Veröffentlichung von Nacktbildern 16jähriger erlaubt, teilweise wiederum nur mit Zustimmung der Eltern. Schlagzeilen machte bspw. die Geschichte von "Busenwunder" Linsey Dawn McKenzie in UK, deren erste Oben-ohne-Aufnahmen in einer Zeitschrift per täglichem Countdown angekündigt wurde. Die Aufnahmen wurden dann an ihrem 16.Geburtstag in der Nacht gemacht, um noch am gleichen Tag erscheinen zu können ;-).
Nacktbilder sind aber keine sexuellen Aktivitäten.
Im Zuge der Anti-Kinderporno-Gesetzwelle hat man im Übrigen auch das von mir oben Beschriebene in den meisten Ländern verboten.
 
U.A.w.g.

Bin ich der Einzige, der sich fragt,
ob dieser Tread von irgend etwas
Substantiellen getragen wird ???
 
Kannst Du mir ein Beispiel für sexuelle Aktivität in Bildform nennen, die nicht pornographisch ist?

Ein Kuss ist eine sexuelle Aktivität. Bilder von küssenden Paaren wären auch nicht pronografisch.

Die Maßstäbe ob ein Film oder ein Bild nun pornografisch sind werden zwar in den Gesetzen erwähnt, taugen aber nicht zur Beurteilung einzelne Szenen.

So lange keine erigierten Penisse oder Schamlippen gezeigt werden, so lange gilt es nicht als pornografisch. Obwohl es möglichb wäre, dass ein Film der nur aus Sexszenen besteht, als Porno eingestuft wird obwohl man weder einen Penis noch eine Vagina sieht.

Es ist halt immer die Frage, was man mit Strafrecht erreichen will. Kinder- und Jugendpornographie ist gerade mit der Verbreitung des Internet ein internationales Geschäft geworden.

Natürlich ziehlen diese Gesetze gegen die Verbreitung über das Internet. Sehr warscheinlich geht es auch darum, Leute bestrafen zu können bei denen man nicht nachweisen kann, ob der Film Kind oder einen Jugendlichen bei sexuellen Handlungen zeigt.

Wenn die Strafverfolger nicht nachweisen können, dass der Porno eine 13 Jährige beim Sex zeigen, so können sie jetzt immerhin eine Verurteilung nach 184c anstreben.

Natürlich gilt das auch bei erwachsenen Darstellerinnen bei Zeichnungen oder bei Texten.


Frühere Rechtsprechung ist daher nicht unbedingt auf die heutigen Gegebenheiten übertragbar.

In der füheren Rechtsprechung galt: "Im Zweifel für den Angeklagten" jetzt heist es "Im Zweifel verurteilen wir den Angeklagten nach $148c". Ich denke das hat nichts mit denen Gegebenheiten zu tun sondern mit einer gewollten Beweislastumkehr.
 
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Ein Kuss ist eine sexuale Aktivität. Bilder von küssenden Paaren wären auch nicht pronografisch.
Ein Kuss ist doch keine sexuelle Aktivität!!

Die Maßstäbe ob ein Film oder ein Bild nun pornografisch sind werden zwar in den Gesetzen erwähnt, taugen aber nicht zur Beurteilung einzelne Szenen.

So lange keine erigierten Penisse oder Schamlippen gezeigt werden, so lange gilt es nicht als pornografisch. Obwohl es möglichb wäre, dass ein Film der nur aus Sexszenen besteht, als Porno eingestuft wird obwohl man weder einen Penis noch eine Vagina sieht.
Ach so, Du meinst die Unterscheidung zwischen Softsexfilm und Porno. In der Neufassung des 184c ist dieser Unterschied Geschichte.

Natürlich ziehlen diese Gesetze gegen die Verbreitung über das Internet. Sehr warscheinlich geht es auch darum, Leute bestrafen zu können bei denen man nicht nachweisen kann, ob der Film Kind oder einen Jugendlichen bei sexuellen Handlungen zeigt.
Der Unterschied zwischen Kind und Jugendlichem ist sehr wohl relevant! Das Strafmaß beim 184b ist höher als beim 184c.

Wenn die Strafverfolger nicht nachweisen können, dass der Porno eine 13 Jährige beim Sex zeigen, so können sie jetzt immerhin eine Verurteilung nach 184c anstreben.
Und das ist auch gut so! Weil Pornos mit 15jährigen Darsteller/inne/n zu verbreiten oder zu konsumieren genauso verwerflich ist.

Natürlich gilt das auch bei erwachsenen Darstellerinnen bei Zeichnungen oder bei Texten.
Und genau das ist der Skandal.
 
Ein Kuss ist doch keine sexuelle Aktivität!!

Ja ein Kuss kann eine sexuelle Aktivität sein, dabei kommt es aber auch noch auf die Umstände an.
Ein Zungenkuss mit einer 13 jährigen kann im deutschen Recht durchaus als Kindesmissbrauch gewertet werden.

Ach so, Du meinst die Unterscheidung zwischen Softsexfilm und Porno.
In der Neufassung des 184c ist dieser Unterschied Geschichte.

So einfach ist das nicht, ein Film mit einer Sexszene (z.B. Wir Kinder vom Bahnhof Zoo) ist halt nicht automatisch ein (Jugend)Porno auch wenn die dargestellten (oder die Darsteller) unter 18 sind.

Der Unterschied zwischen Kind und Jugendlichem ist sehr wohl relevant!

Ja natürlich aber anhand der Bilder oft nicht zu beweisen.

Und das ist auch gut so! Weil Pornos mit 15jährigen Darsteller/inne/n zu verbreiten oder zu konsumieren genauso verwerflich ist.

Aber beim $184c geht es gar nicht um das Alter der Darsteller/inne/n
 
Ganz so heiß gegessen wird auch wieder nicht. Letztes Jahr lief eine Serie im Öffentlich Rechtlichen Fernsehen. Titel ist mir entfallen. Da ging es um eine ziemlich extreme Familie. Die Mutter war abgehauen, der Vater ein Saufbold, die älteste Tochter schmiss den Haushalt.
Der 16jährige Sohn vögelte die Nachbarstochter (u.a.), der jüngere Bruder seinen Chef.
Die Nachbarstochter war nackt und bumste querbeet. Die Darstellerin war beim Dreh auch noch nicht 18, wenn ich mich richtig informiert habe.
War dann aber öde und ich habe sie nicht weiter verfolgt, diese Serie, die nach 23 Uhr ausgestrahlt wurde.
 
Ja ein Kuss kann eine sexuelle Aktivität sein, dabei kommt es aber auch noch auf die Umstände an.
Ein Zungenkuss mit einer 13 jährigen kann im deutschen Recht durchaus als Kindesmissbrauch gewertet werden.
Da bin ich mir in Österreich nicht sicher, kenne auch keine diesbzgl. Urteile.

So einfach ist das nicht, ein Film mit einer Sexszene (z.B. Wir Kinder vom Bahnhof Zoo) ist halt nicht automatisch ein (Jugend)Porno auch wenn die dargestellten (oder die Darsteller) unter 18 sind.
Es ist das Problem mit schwammigen Formulierungen, dass man eigentlich nicht weiß, was jetzt erlaubt ist und was nicht.

Aber beim $184c geht es gar nicht um das Alter der Darsteller/inne/n
Das ist ja der Konstruktionsfehler des Paragraphen. Nur das Alter der Darsteller/innen sollte entscheidend sein.

Ganz so heiß gegessen wird auch wieder nicht. Letztes Jahr lief eine Serie im Öffentlich Rechtlichen Fernsehen. Titel ist mir entfallen. Da ging es um eine ziemlich extreme Familie. Die Mutter war abgehauen, der Vater ein Saufbold, die älteste Tochter schmiss den Haushalt.
Der 16jährige Sohn vögelte die Nachbarstochter (u.a.), der jüngere Bruder seinen Chef.
Die Nachbarstochter war nackt und bumste querbeet. Die Darstellerin war beim Dreh auch noch nicht 18, wenn ich mich richtig informiert habe.
War dann aber öde und ich habe sie nicht weiter verfolgt, diese Serie, die nach 23 Uhr ausgestrahlt wurde.
Wie schon oben erwähnt, es ist schwer durchschaubar, was jetzt erlaubt ist und was nicht. Die wunderschöne Susanne Bormann war bei ihrer ersten Nacktszene, soweit ich weiß, auch erst 17 - und auch da wurde Sex angedeutet. MMN braucht es klare Regeln, sonst sind der behördlichen und richterlichen Willkür Tür und Tor geöffnet.
 
Was glaubt ihr eigentlich warum
es bei LITEROTICA eine ganz
strikte Ü18 Regelung gibt ???

LIT. hat zwar seinen Standort
im relativ liberalen Nevada, aber
auch dort gilt die Ü18 Nummer
knallhart. NO WAY OUT.

YES WAY OUT. Nennt sich Rückgrat...

Nix für ungut, aber die Ü18 Regel ist eine Lit Hausregel, die den Betreibern zwar vermutlich das Leben einfacher macht, aber rechtlich nicht notwendig wäre:
"According to the Supreme Court case Ashcroft v. Free Speech Coalition (535 U.S. 234 (2002)), text alone is not illegal because it does not visually depict actual child sexual abuse..."
Meines Wissens hat sich daran nichts geändert und es gilt auch für Comics etc: solange keine echten Kinder zur Produktion "verwendet" wurden, ist es legal.
Gleiches gilt für Tier-Pornographie.

Angeblich gab es sogar mal ein Urteil, daß den Verkauf von Nazi-Memorabilia unter das Recht auf freie Meinungsäußerung gestellt hat...
 
Ist ja auch so...

Ich bin eine Weile als Strassenmusiker unterwegs gewesen und immer wieder von sehr jungen Mädchen regelrecht angemacht worden. Die schockierendste Geschichte, war für mich, als eine 9jährige (!) mir erst auf das Hangelenk gestiegen ist und sich daran gerieben hat, als mein Arm an der Seite herunterhing und mir anschließend angeboten hat, alleine mit mir in den Wald zu gehen.

Man muß doch nicht so tuen, als wenn diese Mädchen noch keine Sexualität hätten, sondern diese plötzlich - wie ein Kastenteufel - hervorspringen würde, wenn der Gesetzgeber/die Gesellschaft sagt: "Jetzt!" In Deutschland ist dieser Zeitpunkt mit 16 gekommen, in Amerika mit 18. In Bulgarien darf man ganz legal mit einer 14jährigen in´s Bett. Na, wer liegt da jetzt richtig (oder falsch)?

Ich habe mich in sexueller Hinsicht nicht für kleine Mädchen interessiert, bis ich entsprechender Anschuldigung ausgesetzt war. Da habe ich angefangen darüber nachzudenken und das eine oder andere wahrgenommen. Und ich war nicht bimmer unbeeindruckt.
Es gibt Mädchen, die sind einfach bezaubernd - im wahrsten Sinne dieses Wortes. Wenn so eines im Minirock oder sonstwie sexy aufgemacht und geschminkt mir auf den Schoß krabbeln würde und sagte: "Ich will ficken!", kann ich nicht dafür garantieren, daß ich mich beherrsche. Und jetzt komme keiner und sage, so etwas gibt es nicht.

Titten sind nicht dazu da, Männer geil zu machen. Sie dienen dazu, Kinder zu ernähren. Wenn ein Mädchen also Titten hat, sagt die Natur: "Sie ist reif für die Fortpflanzung (also Sex)!" Mit 10 Jahren etwa haben Mädchen ihre Periode. Und wozu dient die? Richtig, zur Fortpflanzung.
Nur die Kirche/Gesellschaft/ der Gesetzgeber - also kurz die breite Masse - wissen es "natürlich" besser und zwar, weil der Mensch sich einbildet, er habe mit der Natur nichts zu tun (So: "hier sind die Menschen und da ist die Natur.")

Jetzt kommen da Leuts und sagen: ja, aber die sittliche/moralische/geistige oder wasauchimmer Reife sei ja nicht gegeben. Und wer ist dafür verantwortlich? Die Gesellschaft, die Sex in die Nähe von etwas schmutzigem rückt; die Kirche, die ihn verteufelt; die Eltern, die sich um Aufklärung drücken und die Schule, die sich von Eltern, Kirche und Interessenverbänden an der Aufklärung hindern läßt.

Keine Frage: Sex gegen den Willen eines Menschen geht gar nicht. Und meines Erachtens gehörte jemand, der zu einem anderen Menschen sagt: "Wenn Du mich lieb hast, schläfst Du auch mit mir." wegen Nötigung eingesperrt.
Da ist es aber vollkommen unabhängig, ob es sich um ein 13jähriges Mädchen oder eine 30jährige Frau handelt.

Aber entschuldigt bitte, daß ich es bislang nicht geschafft habe, meinem Schwanz zu erklären, daß - was wie ein Weibchen aussieht - erst ab einem bestimmten Alter als solches anzusehen ist, weil ein paar Typen, die mit Sex nicht klarkommen, das so festgelegt haben. Da ist kein Schalter dran und auf gutes Zureden reagiert der nicht.

Kontrolle schön und gut und richtig. Für mich gilt die Prime-Directive: Gucken ja, Anfassen bedarf einer Sondergenehmigung. Aber wer hat über diese zu entscheiden? Die Frau/das Mädchen oder irgendein impotenter Kirchenfürst? Und dann stellt sich die Frage, ob das Mädchen die Möglichkeit hat, diese Entscheidung zu treffen, weil sie aufgeklärt ist oder ob sie von den Verantwortlichen dumm gehalten wurde (und dies zu welchem Zweck).

Will sagen: Geschlechtsreife ist eine Sache, die von der Natur geregelt ist. Jeder der etwas anderes sagt, lügt sich selbst eins in die Tasche oder belügt andere.
Und wer regt sich denn darüber auf, wenn ein Mann einer 14jährigen auf den Po in knallenger Jeans guckt? Zum einen alte Vetteln, wo überhaupt keiner mehr hingucken mag und solche, die sich nicht zu gucken trauen.

Ich habe es zweimal erlebt, daß Leute einem anderen pädophile Neigungen oder Taten unterstellt haben, die später selbst wegen solcher Delikte im Gefängnis gesessen haben. Einer hat den Beschuldigten sogar zusammen geschlagen und hatte in seiner Akte nachher die "besondere Schwere" der Tat, weil er daß Mädchen drogenabhhängig gemacht hat.
Und dann sagte einmal ein Kinderarzt zu mir: " Wenn Dir jemand etwas Schlechtes unterstellt, dann weil er Selbst sich in der Situation genau so verhalten würde, wie er Dir das zutraut. Und er kann sich einfach nicht vorstellen, daß jemand anderer ein besserer Mensch ist, als er selbst."

Gesetze haben oder eine Verschärfung von Gesetzen hat die einhergehenden Probleme nicht gelöst und wird das auch in Zukunft nicht tun.
Auffällig ist, daß große Konzerne, die mit der Sexualität von Kindern Geld verdienen (Sex sells) nicht dafür bestraft werden. Und dann gibt es da gerade in Amerika so ein paar Dinger (TV-Serie "Dance MomS" z.B. oder die ganzen Schönheits- wettbewerbe) wo zur Sexpuppe herausgeputzte kleine Mädchen für hohe Umsätze sorgen. (Oder der deutsche Schlagersänger, der bei dieser Kinder-Talentschow hinter der Bühne mit Ständer in der Hose erwischt wurde?)

Auffällig ist auch, daß frühere Opfer von Mißbrauch oder Mißhandlung häufiger Täter werden als andere. Der Opferschutz und die Nachbehandlung ist aber nicht im Mindesten verbessert worden. Im Gegenteil: Ich weiß von einem Fall, da wurde das Mädchen in die Psychatrie gesperrt, weil es nicht von dem "Täter" lassen wollte.

Was ist zu tun: Kinder müssen beizeiten aufgeklärt Je eher,desto besser.
Kinder, die aufgeklärt sind, experimentieren Fremden gegenüber nicht mit ihrer einsetzenden Körperlichkeit. Kinder, die aufgeklärt sind, laufen, potentiellen Räubern/Schändern nicht so leicht in die Falle, weil sie wissen, was diese wollen.
Der Opferschutz muß nachhaltig verbessert werden.

Die Restriktionen bezüglich unserer Sexualität, welche aus den Wertvorstellungen dieser Mittelalter-Vereine (sprich Kirchen) her kommt, müssen abgebaut werden, weil Menschen, die sexuell gesund aufwachsen, auch weniger zu abweichendem Verhalten neigen.

Sollte sich - trotz all dem - eine Beziehung ergeben, so könnte da ggf. Liebe im Spiel sein. Und die hat imho straffrei zu bleiben.
 
Last edited:
Genau so haben die Grünen argumentiert,
allen voran ein gewisser Volker Beck, jep
genau die Crystal Meth Saftnase.
 
Gibt es da auch Argumente ?

Oder reicht Dir Polemik?

Wie wäre es denn, wenn Du mir Fehler in der Argumentation nachweisen würdest, statt mich hintenrum des Drogenkonsums und dadurch vernebelten Geistes zu beszichtigen?

Ja, aber für sowas braucht man etwas mehr als einen großen Mund und das muß man erst mal haben.

Vieleicht solltest DU selber mal die chemikalien aus der Birne lassen, bevor Du anderen Leuten solches unterstellst.
 
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@B_B Wolf

Oder reicht Dir Polemik?

Wie wäre es denn, wenn Du mir Fehler in der Argumentation nachweisen würdest, statt mich hintenrum des Drogenkonsums und dadurch vernebelten Geistes zu beszichtigen?

Ja, aber für sowas braucht man etwas mehr als einen großen Mund und das muß man erst mal haben.

Vieleicht solltest DU selber mal die chemikalien aus der Birne lassen, bevor Du anderen Leuten solches unterstellst.

Mit dem LIT-Urgestein "PB57" kann man über viele Themen hervorragend diskutieren.
Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Die Gegenargumente gegen deinen Standpunkt könnte er ganz sicher leicht vorbringen.
Dass er es bisher nicht getan hat und wohl wohl auch nicht (mehr) tun wird, hat einen ganz einfachen Grund: Diese leidige Diskussion über die LIT-Ü18-Regel und über Sex mit Minderjährigen, etc. wurde hier bei LIT die letzten 20 Jahre schon zig Mal geführt.
Alle Argumente der Befürworter und Gegner finden sich im Archiv von (german)LIT in zahlreichen Threads.

lg
"Rosi" (Johannes)
 
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Kann mir gerade...

mal jemand erklären, was ich befürwortet habe?

Ich habe mich für eine andere Form von Schutzmaßnahmen ausgesprochen, die in allen Ländern - in den die sabbernden Religionsgreise, die offensichtlich die Kinder für sich selbst haben wollen, die Gesetzgebung und moralischen Wertvorstellungen beeinflußen - sträflich vernachlässigt werden.

Ich habe mich vor etwas über einem Jahr wahnsinnig geehrt gefühlt, als mir eine Frau Anfang 30 gesagt hat, daß sie auf mich steht.

Ich bin so ehrlich, zuzugeben, daß ich hingucke, wenn ein Mädel mit knackigem Po an mir vorbeiläuft und daß ich dabei nicht daran denke, sie nach ihrem Ausweis zu fragen.

Und ich sage, daß es Situationen gibt, wo sich diese von sabbernden Greisen angestiftete Gesellschaft gefälligst raus zu halten hat.

Deswegen bin ich ein scheiß- drogenabhängioger Grüner, ja?

Was ist er? Ein scheiß-saufender Nazi? Oder einer von den katholischen Priestern?
 
@BB Wolf:
Vielleicht solltest du mal ein wenig deinen Diskussionsstil überdenken. Ich meine gar nicht deine Art zu argumentieren oder die Argumente an sich. Da ist alles in Ordnung.

Nur zeugt es aus meiner Sicht nicht gerade von gutem Stil andere zu beleidigen und (wie kimber22) als dumm zu bezeichnen. Ich bin zwar auch oft nicht seiner Meinung und kann einige seiner Argumente nicht nachvollziehen, greife Leute deshalb aber nicht gleich persönlich an.
Die beste Argumentation wirkt auf mich wie das wütende Aufstampfen eine 12jährigen, wenn danach eine Beleidigungstriade folgt. Und aus dem Alter eines Pubertierenden solltest du ja mittlerweile raus sein.
Vielleicht solltest du mal darüber nachdenken etwas lockerer zu werden und nicht gleich auf jede kleine Provokation anzuspringen und diese dann auch noch wie bei Polarbär noch weiter zu interpretieren und zu übertreiben.
Ich will dir da keine Vorschriften machen (kann ich auch gar nicht), nur vielleicht etwas zum nachdenken anregen...
 
@ B_b_wolf

Weder bin ich ein Nazi, noch katholisch,
ich habe in meinem Posting lediglich
darauf hingewiesen, dass genau mit deiner
Argumentation die Grünen schon in den
80er Jahren geliebäugelt haben und einer
der Protagonisten war Volker Beck.

Der gleiche Politiker votierte auch für
die Freigabe von weichen Drogen, wobei
Experten und zu denen zähle ich mich,
davon überzeugt sind, dass die Legalisierung
der weichen Drogen der Büchse der Pandora
gleichkommt und damit der Weg in die
generelle Freigabe aller Drogen bereitet
wird.

Zu deinen Beleidigungen bemerke ich nur noch Eines:
Mich können nur sehr wenige Menschen beleidigen
und diese würden es auf Grund meiner Verdienste
niemals tun.

MfG Ours Polaire
 
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