Reden wir über Inzest klar und deutlich

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Apr 19, 2004
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Da einige Threads mit Postings zum Thema zugespült werden und anscheinend doch ein Klärungsbedarf besteht habe ich diesen Thread aufgemacht. Ich werde hier auch verirrte Postings plazieren die andere Themen vollgemüllt haben.
 
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was sagen denn die deutschen gesetze über inzest bzw. über porn in verbindung mit inzest?
 
Munachi said:
was sagen denn die deutschen gesetze über inzest bzw. über porn in verbindung mit inzest?

eigentlich nicht viel. wenn sich das Kind erinnert ist es meistens schon zu spät, und der Fall ist verjährt.

wie gehts meinem Häschen, bist du okay? :rose:
 
Soweit ich weiß, ist drüber schreiben oder reden nicht strafbar, solange es sich um Fantasien handelt. Ich hab allerdings auch nicht wirklich viel Ahnung, also warte lieber auf die Juristen.
 
Nuggy said:
eigentlich nicht viel. wenn sich das Kind erinnert ist es meistens schon zu spät, und der Fall ist verjährt.

wie gehts meinem Häschen, bist du okay? :rose:
erm, ich rede hier nur von inzest, nicht in verbindung mit pädophilie. klar gibt's wohl viele fälle, bei denen es sich um kinder handelt, aber wenn's zwei miteinander verwandte erwachsene sind, ist es ja trotzdem inzest. und gemäss den regeln hier bei lit, zum beispiel, sind inzest-stories erlaubt, aber alle teilnehmenden müssen mindestens 18 sein...

mit hasen dagegen ist auch hier nicht erlaubt. keine tiere.
 
fieryjen said:
Soweit ich weiß, ist drüber schreiben oder reden nicht strafbar, solange es sich um Fantasien handelt. Ich hab allerdings auch nicht wirklich viel Ahnung, also warte lieber auf die Juristen.

Die zur Zeit hier unter Mitgliederschwund leiden. So mancher Jurist hat da eindeutige Entscheidungen getätigt.
 
Weenieschnitzel said:
Die zur Zeit hier unter Mitgliederschwund leiden. So mancher Jurist hat da eindeutige Entscheidungen getätigt.

Das ist schade.

Ne Freundin von mir studiert Jura, aber ich weiß nicht genau, wie ich der erklären würde, warum mich sowas interessiert :)
 
fieryjen said:
Das ist schade.

Ne Freundin von mir studiert Jura, aber ich weiß nicht genau, wie ich der erklären würde, warum mich sowas interessiert :)

finde ich auch, denn dadurch hatte dieses Forum hier immer die gewisse Note.

Und was deine Freundin betrifft: Einfach eine Gelegenheit abwarten.
 
I am interested in incest and would like to talk ( English) :eek: to others interested in it
 
Das französische Strafgesetzbuch, der Code pénal français, stellt Inzest nicht mehr unter Strafe. Verschiedene Länder folgen ihm, so wird Inzest heute in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Portugal, der Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einigen anderen lateinamerikanischen Staaten nicht mehr bestraft.
 
Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten ist in Deutschland verboten. Nach dem Strafgesetz werden «Inzest» oder «Blutschande» mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft.

Paragraf 173 sieht für Sex mit einem «leiblichen Abkömmling», das heißt einem Sohn oder einer Tochter, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Wer mit einem Blutsverwandten «aufsteigender Linie» schläft - also zum Beispiel wenn ein Sohn mit seiner Mutter schläft - muss mit einer Gefängnisstrafe von höchstens zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Das gleiche Strafmaß gilt für leibliche Geschwister. Straflos bleiben sie nur, wenn sie zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren.

Nach deutschem Recht wird lediglich der Vollzug des Geschlechtsaktes gerichtlich verfolgt. Berührungen oder beischlafähnliche sexuelle Handlungen, bei denen der Penis nicht in die Scheide eindringt, werden nicht bestraft. Männliche Verwandte, die miteinander schlafen, handeln demnach legal.
 
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Auch keine Antwort aber eine Frage

Bisher habe ich in diesem Thread viel Blabla gelesen – eine Antwort auf die Frage von bimany, kann ich aber nicht erkennen.

Es scheint hier aber viele Kenner zu geben – an diese richtet sich meine Frage:

Boy (19) – schläft mit Thaimädchen (23). Thaimädchen wird ein Jahr später Hausmädchen in der Familie von Boy. Er schläft immer noch mit ihr. Dann wird das Mädchen adoptiert (Gründe hier unwichtig). Boy schläft immer noch mit ihr – im gegenseitigen Einverständnis natürlich. Also Bruder und Schwester. Ist es in diesem Fall auch Inzest?
:nana:
 
@rokoerber

rokoerber said:
Boy (19) – schläft mit Thaimädchen (23). Thaimädchen wird ein Jahr später Hausmädchen in der Familie von Boy. Er schläft immer noch mit ihr. Dann wird das Mädchen adoptiert (Gründe hier unwichtig). Boy schläft immer noch mit ihr – im gegenseitigen Einverständnis natürlich. Also Bruder und Schwester. Ist es in diesem Fall auch Inzest?
:nana:
Die Frage läßt sich leicht von jedem Jurastudenten beantworten, dazu mußt du die Begriffe Blutschande -übrigens ein Naziterminus - vom Inzest seperiren. Die sogenannte Blutschande ist nur unter Verwandten bis zum 2.ten Grad möglich und wird juristisch immer verfolgt, weil strafbewehrt.
Wird das Thaimädchen adopdiert tritt der Inzestparagraph in Kraft, dass BGB stellt adopdierte Kinder leiblichen, in ihren Rechten und Pflichten gleich.

MfG ursus maritimus
 
Vielen Dank Polarbear57 ...

:cool: Dann kommt also doch Inzest in meinem Roman vor. Das werde ich aber nicht ändern - nur meine Behauptung die ich irgendwo aufstellte.

Auf jeden Fall danke. Ich habe das wirklich nicht gewusst - ich habe kein Jura studiert und in meiner Jugend, spielten Thaimädchen halt auch keine Rolle.

Da du aber so gut Bescheid weißt, gleich noch ne Frage: Machen sich die Eltern strafbar, wenn sie es wissen aber nicht untersagen? :confused:
 
@rokoerber

rokoerber said:
Da du aber so gut Bescheid weißt, gleich noch ne Frage: Machen sich die Eltern strafbar, wenn sie es wissen aber nicht untersagen? :confused:
Ein ganz klares NEIN, warum? Weil beide Protagonisten zum Zeitpunkt des Inzestes - nach Adoption - volljährig sind.

MfG ursus maritimus :nana:
 
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Sorry - so late ...

Polarbear57 said:
Ein ganz klares NEIN, warum? Weil beide Protagonisten zum Zeitpunkt des Inzestes - nach Adoption - volljährig sind.

Ich stolperte erst heute über deine(n) post. Da hat wohl die e-mail Warnung gefehlt.

Leider sind, nach damligem Recht (Mitte der 70er), nicht beide volljährig. Das Mädchen ja, der Junge nicht! > unser chat, an anderer Stelle, damals wurde man mi 21 volljährig. Sch***-Spiel
 
@rokoerber

rokoerber said:
Leider sind, nach damligem Recht (Mitte der 70er), nicht beide volljährig. Das Mädchen ja, der Junge nicht! > unser chat, an anderer Stelle, damals wurde man mi 21 volljährig. Sch***-Spiel

Auch dafür gibt es eine Lösung, auch heute noch gilt im Strafrecht, der sog. Heranwachsendenstatus, d.h. damals warst du im Alter zwischen 18 und 21 bedingt volljährig, vergleichbares findest du heute im Strafrecht, dass bei Tätern zwischen 18 und 21 wählen kann zwischen Jugend - und Erwachsenenstrafrecht, sorry eine bessere Alternative kann ich momentan nicht bieten. :rolleyes:

PS: Der Herabstufung von 21 auf 18 erfolgte zum 01. 01. 1975
 
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Du bist sehr hilfreich, Polarbear57

Polarbear57 said:
Auch dafür gibt es eine Lösung, auch heute noch gilt im Strafrecht, der sog. Heranwachsendenstatus, d.h. damals warst du im Alter zwischen 18 und 21 bedingt volljährig ... :rolleyes:

PS: Der Herabstufung von 21 auf 18 erfolgte zum 01. 01. 1975

Danke, alles klar jetzt. Nur noch etwas, es geht hier nicht um mich, sondern um eine Romanfigur. Ich kenne zwar einige Thailänderinnen, aber nicht vom b***en.

Leider ist mir aber noch was eingefallen - würde literotica - so was unbeanstandet durchgehenlassen? :confused:
 
Besonders bedauerlich ist die Tatsache, daß manche Autoren hier ganz bewußt auf kindliche oder jugendliche Protagonisten setzen.
 
Inzest

Hallo ihr Plaudertaschen,
habe mich jetzt durch eure Beiträge gequält und möchte mich an der "Diskussion" beteiligen.
Für mich geht es gar nicht darum ob Inzest strafbar ist oder nicht, das ist eine andere Ebene, bin der Meinung hier sollte es darum gehen ob und in welcher Form Inzest- Geschichten hier Gefallen finden. Das Verbotene lockt immer und gerade der Inzestbereich gibt die Möglichkeit Phantasien auszudrücken. Eine Geschichte über Inzest (ich bevorzuge Stories zwischen Bruder und Schwester) kann mindestens so erregend sein wie eine normale hetero Geschichte. Bin selber weiblich, unter dreisig und lese diese Stories gerne. Habe selber keine Geschwister daher kann ich nicht mitreden ob ichs gemacht hätte wenn ich einen Bruder hätte. Mit meinem Vater hätt ich mirs nie vorstellen können. Er war für mich einfach keine erotische Figur.
Stelle meine Meinung zur Diskussion. Bitte um rege Teilnahme.
 
Wenn ich eine Schwester hätte..

Hallo ihr Plaudertaschen,
...daher kann ich nicht mitreden ob ichs gemacht hätte wenn ich einen Bruder hätte. Mit meinem Vater hätt ich mirs nie vorstellen können.

Mich würde es schon interessieren, wenn ich eine Schwester hätte, ob ich mich ihre Reize reizen würden. Ich denke was Inzest für die Menschen interessant macht ist das Inzesttabu, in beinah allen Kulturen. Verbiete Ballerspiele und noch mehr Leute kaufen sie. Oder liegt es daran, dass man zu Verwandten meist eine stärkere gefühlsmäßige Bindung besitzt und eine noch engere Bindung eingeht. Durch den Inzest und das gemeinsam gebrochene Verbot (Tabu).
 
@Lotusblume
Also, ich habe eine Schwester, vier Jahre älter als ich, die ich sehr gern habe. Und ich musste lange überlegen, bis mir jemand einfiel, der mich in sexueller Hinsicht noch weniger anzieht als sie ...
 
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